Entscheidungsvorlage - FB 45/0062/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der städtischen Gesamtschule Brand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/410, Frau Baurmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
24.02.2015
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangssituation
Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn
- ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird,
- rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
- im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird.
Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt.
Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27.
Die städtische Gesamtschule Brand hatte bereits für das Schuljahr 2014/2015 die Reduzierung des Klassenfrequenzwertes beantragt (siehe Vorlage vom 29.01.2014) und hat nunmehr für das Schuljahr 2015/2016 die erneute Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt.
Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der inklusiven Arbeit.
- Voraussetzungen für die Einrichtung
Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes sind erfüllt:
- an der Schule besteht seit über 15 Jahren ein Angebot für gemeinsames Lernen sowohl zielgleich als auch zieldifferent im Gemeinsamen Unterricht als auch in Integrativen Lerngruppen,
- um die Möglichkeit zur Reduktion der Klassengröße zu nutzen, wird die Gesamtschule Brand im kommenden Schuljahr mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,
- der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 27) wird nicht unterschritten.
- Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf insgesamt bleibt grundsätzlich erhalten.
Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§ 46 Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen.
Die Gesamtschule wird zwar bei der vorgesehen Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes zukünftig bis zu 12 Schüler/innen weniger aufnehmen können, angesichts der insgesamt an den städtischen Gesamtschulen zur Verfügung stehenden Plätzen ist aber zunächst nicht davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang Aufnahmewünsche nicht berücksichtigt werden können.
Fazit:
Der Schulbetrieb ist mit der von der Gesamtschule Brand vorgeschlagenen Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes einverstanden.
Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||