Entscheidungsvorlage - FB 61/0123/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den 

Durchführungsplan Nr. 472

 einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

 

Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Planes.

 

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.

 

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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