Kenntnisnahme - FB 61/0137/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Änderung der Satzung für den Zweckverband AVV zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Aufgrund der Vorgaben der EU-VO 1370/2007 sowie des seit 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und dem damit verbun­denen neu vorgegebenen Rechtsrahmen für den ÖPNV haben die vier AVV-Verbandsmitglieder, der Zweck­verband AVV und die AVV GmbH gemeinsam festgelegt, dass die Rechts­ver­hältnisse im AVV in Bezug auf den Marktzugang und die Finanzierung frühzeitig angepasst werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund der zum 31.12.2017 auslaufenden Betrau­ungen der kommunalen Verkehrs­unter­nehmen im AVV.

 

Hiermit verbunden war auch eine umfangreiche juristische Überprüfung der Verbundvertragswerke, mit der die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, Düsseldorf, im Dezember 2013 nach entsprechender Beschluss­fas­sung durch die Gremien des AVV beauftragt worden ist.

 

Gemeinsam konnten mit allen Aufgabenträgern zwischenzeitlich notwendige Abstimmungen bzw. Fest­le­gun­gen getroffen werden, die die inhaltlichen Fragestellungen hinsichtlich der Satzung für den Zweckverband AVV behandelten.

 

Im Ergebnis hat die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV in ihrer Sitzung am 17.12.2014 die Änderung der Satzung für den Zweckverband AVV einvernehmlich befürwortet und in diesem Zusammenhang die „5. Satzung zur Änderung der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund“ einstimmig beschlossen.

 

Die Änderung der Satzung, die gemäß § 20 (2) GkG NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist, wurde zwischenzeitlich der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Eine diesbezügliche Rückmeldung der Bezirksregierung Köln lag bis zur Versendung der Sitzungsvorlagen noch nicht vor. Die der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegte Neufassung der Satzung für den Zweckverband AVV ist zur Information als Anlage beigefügt.

 

Die Neufassung der Zweckverbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens bzw. die diesbezügliche Veröffentlichung wird der Zweckverband AVV die Verbandsmitglieder mit Blick auf ihre Bekanntmachungspflicht gemäß § 11 (1) Satz 2 GkG NRW zu gegebener Zeit schriftlich informieren.

 

Über den aktuellen Sachstand des Genehmigungsverfahrens wird in der Sitzung berichtet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...