Kenntnisnahme - FB 61/0139/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt den Sachstand zur Förderung des AVV-Mobil-Tickets zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Für das Förderjahr 2014 waren dem Zweckverband AVV mit Zuwendungsbescheid vom 31.03.2014 seitens der Bezirksregierung Köln in einem ersten Schritt Fördermittel zur Förderung des AVV-Mobil-Tickets (Sozialticket) in Höhe von AVV-weit insgesamt rd. 1.790 T€ bewilligt worden. Die Ausreichung dieser Fördermittel an die im AVV tätigen Verkehrs­unternehmen erfolgte unter der Voraussetzung eines entsprechenden Vorauszahlungsantrags auf der Grundlage prognostizierter Verkaufsdaten für das Jahr 2014 mit entsprechenden Zuwendungsbescheiden des Zweckverband AVV von Juni 2014.

 

Mit einem weiteren Zuwendungsbescheid vom 21.11.2014 hat die Bezirksregierung Köln dem Zweckverband AVV zwischenzeitlich eine weitere Zuwendung zur Förderung des Sozialtickets in Höhe von AVV-weit insgesamt rd. 1.007 T€ gewährt. Die dem Zweckverband AVV seitens des Landes NRW für das Jahr 2014 insgesamt zur Verfügung gestellten Fördermittel belaufen sich somit auf rd. 2.798 T€ (Vorjahr: 3.466 T€).

 

Die zusätzlichen Fördermittel werden zur Aufstockung der bereits gewährten Vorauszahlung für das Förderjahr 2014 verwandt; die Verteilung erfolgt vor diesem Hintergrund auf der gleichen Basis wie die ursprüngliche Vorauszahlung. Entsprechende Änderungsbescheide befinden sich aktuell in Vorbereitung und werden den Verkehrsunternehmen in Kürze zugehen.

 

Eine entsprechende Spitzabrechnung für das Jahr 2014 erfolgt gemäß der „AVV-Richt­linie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mobil-Tickets im AVV“ auf Grundlage entsprechender Abrechnungsanträge zur Förderung des AVV-Mobil-Tickets auf der Grundlage der endgültigen Einnahmenaufteilung für 2014 im Jahr 2016.

 

Entsprechende Vorauszahlungen betreffend das Förderjahr 2015 können im Übrigen erst nach Vorliegen des diesbezüglichen Zuwendungsbescheids seitens der Bezirksregie­rung Köln, der voraussichtlich im April 2015 zu erwarten ist, erfolgen.

 

Weitergehende Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

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