Entscheidungsvorlage - FB 68/0111/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Haaren beschließt die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Verbindungsleitung Schwester-Zita-Weg bis Waldstraße vorbehaltlich der Zustimmung des Verkehrsausschusses.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen - Haaren, die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Verbindungsleitung Schwester-Zita-Weg bis Waldstraße zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.     Veranlassung

 

Die Abwasserbeseitigung der seit dem Jahre 2001 bestehenden Privaterschließung Schwester-Zita-Weg in Verlautenheide erfolgt zurzeit über eine Pumpstation, mittels derer die Entwässerung vom Ende der Erschließungsstraße der höhergelegenen städtischen Mischwasserkanalisation in der Kalkbergstraße zugeführt wird. Bei der Baudurchführung der Erschließung Schwester-Zita-Weg im Jahre 2000 ging FB 68 davon aus, dass die von der Stadt betriebene Pumpstation nur eine provisorische Lösung sei und eine Umsetzung des B-Planverfahrens für den B-Plan 676 AVerlautenheidener Straße / Waldstraße@  in  naher  Zukunft erfolgen  werde.  Es war geplant, die Entwässerung des  Geltungsbereiches  des B-Planes und der Erschließung Schwester-Zita-Weg über einen noch zu verlängernden Kanal im Prunkweg, welcher zurzeit nur im Einmündungsbereich zur Herrenbergstraße vorhanden ist, vorzunehmen.

 

Weil es in dem zu erschließenden Bereich zu Tagebrüchen aufgrund des früheren Galmeibergbaus gekommen ist, wurde die Realisierung des B-Planes 2002 gestoppt. Zurzeit wird eine geologische Gefährdungsabschätzung erarbeitet. Sollte das Sachverständigengutachten zu einem positiven Ergebnis kommen, kann frühestens im Jahre 2008 mit einer Realisierung des B-Planes gerechnet werden.

 

Wegen verschiedener technischer Probleme, die sich aus dem nun dauerhaften Betrieb einer ursprünglich nur als Provisorium geplanten Entwässerungspumpstation ergeben, erwägt der Fachbereich Verkehr und Tiefbau, in Kürze eine Verbindungsleitung  im städtischen Wirtschaftsweg hinter dem Schwester-Zita-Weg nach Nord-Osten zum Mischwasserkanal in der Waldstraße zu verlegen, so dass eine Entwässerung im Freispiegelgefälle und eine Außerbetriebnahme der Pumpstation erfolgen kann. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass der Betrieb der Pumpstation sehr störanfällig ist und laufende Personal-, Energie- und Gerätekosten von zurzeit rd. 6.000 i / Jahr verursacht. Eine Nachrüstung der Pumpstation mittels telefonischer Datenübermittlung zwecks Fernüberwachung scheidet aus, da die Pumpe nur als Provisorium errichtet, und daher in minderwertiger Qualität ausgeführt wurde. Diese Datenfernübertragung wäre erst möglich, wenn die Pumpstation komplett erneuert würde, was allerdings mit einer erneuten Investition in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrages verbunden wäre.

 

2.  Entwurf und Bauausführung

 

Die Kanalverbindung zwischen der Erschließung  Schwester-Zita-Weg  und  der  Freispiegelleitung in der Waldstraße weist eine Länge von ca. 175 m auf. Die Kanalüberleitung wird in Steinzeugrohren der Dimension DN 300 mm verlegt. Die  Kanalsohle liegt in einer Tiefe von 2,00 m bis 3,00 m. Die Kanalverlegung erfolgt in offener Bauweise, mit den Bauarbeiten wird in der Waldstraße am bestehenden Anschlussschacht begonnen.

 

3.  Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

 

Die Kosten für die Herstellung der Kanalverbindung belaufen sich gemäß Kostenvorermittlung auf 110.000 _. In diesen Kosten enthalten sind Baunebenkosten und Ingenieurleistungen für die Schlussvermessung. Mittel für den Kanalbau stehen unter der Haushaltsstelle 9.70300.95230.4 für das Jahr 2005 zu Verfügung.

 

4.     Verkehrsführung

 

Mit Behinderungen muss nur im Anschlussbereich in der Waldstraße gerechnet werden, da das Schachtbauwerk des vorhandenen Mischwasserkanals in Straßenmitte vor Haus Nr. 34 liegt. Hier soll der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt werden. Diese Behinderung beschränkt sich auf ca. 2 Wochen. Ansonsten wird die Baumaßnahme ohne wesentliche Behinderungen für den Verkehr in den Straßen Schwester-Zita-Weg und  Waldstraße abgewickelt werden, da die eigentliche Baumaßnahme in einem nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzten, städtischen Wirtschaftsweg durchgeführt wird.

 

5.  Bauzeit

 

Die Bauzeit beträgt rund zwei Monate. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im November 2005 begonnen.

 

6.     Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

 

7.     Baumbestand

 

Im Ausbaubereich ist weder Baumbestand noch Heckenbewuchs vorhanden, der durch die Baumaßnahme gefährdet werden könnte.

 

8.  geänderte Sitzungsabfolge

 

Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Haaren nach dem 31.08.2005 ist erst am 26.10.2005. Würde die korrekte Sitzungsabfolge eingehalten werden (zuerst Verkehrsausschuss, danach Bezirksvertretung), könnte die Baumaßnahme erst in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossen werden. Dann wäre - bedingt durch die mit der Ausschreibung und Vergabe verbundenen Fristen - eine Durchführung der Baumaßnahme jedoch erst frühestens ab Januar 2006 möglich. Erfahrungsgemäß sind jedoch der Januar und der Februar die Monate mit den häufigsten Arbeitsunterbrechungen wegen schlechten Wetters. Damit die Baumaßnahme noch weitestgehend in 2005 abgeschlossen werden kann, wurde eine Umkehrung der Reihenfolge der Sitzungstermine gewählt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 110.000 i im lfd. Haushaltsjahr ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 110.000 i bei der Hhst. 9.70300.95230.4  zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre ergeben sich nicht.

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

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Anlagen

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