Kenntnisnahme - FB 45/0070/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und zeigt sich mit der Vorgehensweise der Verwaltung einverstanden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Der weitere Ausbau des Ganztagsschulangebotes in Grundschulen in der Stadt Aachen ist eng mit dem in den Grundschulen zur Verfügung stehenden Raumangebot verbunden.

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der in der Schulentwicklungsplanung dargelegten Angaben den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschulen zu prüfen.

Seit 2003 haben sich an 36 Grundschulen mit 40 Standorten bis zum Schuljahr 2014/15 insgesamt 198 Gruppen im offenen Ganztag etabliert.

Neben den Bildungs- und Betreuungsangeboten ist das Mittagessen ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Hierzu wurden in fast allen Grundschulen, die einen Ganztag anbieten, Verpflegungsküchen und entsprechende Speiseräume, die teilweise multifunktional genutzt werden, eingerichtet. Bei der Einrichtung wurde seinerzeit von einer Bedarfsquote von 25 – 30 % der jeweiligen Schülerzahl ausgegangen, mit der Folge 50 –80 Essen täglich anbieten zu können.

 

  1. Entwicklung der Ganztagsgruppen in Zahlen

In den aktuell bestehenden 198 Ganztagsgruppen in den städt. Grundschulen stehen derzeit 4432 Plätze zur Verfügung, was einer Betreuungsquote von ca. 60 % entspricht.

Infolgedessen kann in den vorhandenen Verpflegungsküchen und Speiseräume die Übermittagsverpflegung an fast allen Aachener Grundschulen nur in einem mehrstufigen Schichtsystem gewährleistet werden. Der zu erwartende und gewünschte weiteren Ausbau des Ganztags auf eine Quote von 70 % macht ein Ausbaukonzept im Mensabereich erforderlich, um im Sinne der Kinder der Qualität und pädagogischen Bedeutung des Mittagsessens und der Mittagspause auch zukünftig gerecht zu werden.

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Als Entscheidungsgrundlage für ein notwendiges Ausbauprogramm ist der spezifische Bedarf jeder einzelnen Schule zu ermitteln und den jeweiligen Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort Rechnung zu tragen.

Für eine solche Bestandsaufnahme sind zunächst Begehungen der einzelnen Schulen in Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger und dem städtischen Gebäudemanagement notwendig. Im Kontext mit einer ganzheitlichen Betrachtung der jeweiligen Schulgebäude werden auch konzeptionelle Möglichkeiten weiterer Bedarfe wie etwa die Bereitstellung von Differenzierungsräumen und baulichen Struktur zur Verbesserung der ganztägigen inklusiven Beschulung Berücksichtigung finden.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die bereits erfolgten Begehungen der Schulen, die eine Einrichtung als Schwerpunktschule beantragt haben, hingewiesen. Eine entsprechende Beratungsvorlage ist für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorgesehen.

 

  1. Ausbau OGS

Der aus Sicht des Schulbetriebs an einigen Schulen bestehende vorrangige Handlungsbedarf soll im Rahmen einer  entsprechenden Prioritätenliste festgestellt und anschließend auf die Möglichkeiten der Umsetzung geprüft werden.

 

Die Begehung der nachfolgend aufgeführten Schulen ist entsprechend der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nach Möglichkeit bis Ende Juni vorgesehen:

 

Schule

Raum- Planungsbedarf

Anmerkung

GGS Am Höfling

Küche- und Speiseräume unzureichend

2 Gruppenräume in abgängigem Pavillon entfallen

KGS Hanbruch

Küche- und Speiseräume unzureichend

  1. Gruppenräume für den Ganztagsbereich stehen durch multifunktionale Nutzung von Unterrichtsräumen zur Verfügung
  2. Verwaltungsbereich unzureichend

GGS Montessori Matarestr.

Küche- und Speiseräume unzureichend

  1. Gruppenräume für den Ganztagsbereich stehen durch multifunktionale Nutzung von Unterrichtsräumen zur Verfügung
  2. keine Differenzierungs- und Fachunterrichtsräume

GGS Brander Feld

Küche- und Speiseräume nicht vorhanden

  1. Gruppenräume für den Ganztagsbereich stehen durch multifunktionale Nutzung von Unterrichtsräumen zur Verfügung
  2. Verwaltungsbereich unzureichend
  3. keine Differenzierungsräume

KGS Auf der Hörn

Küche- und Speiseräume nicht vorhanden

Gruppenräume für den Ganztagsbereich stehen durch multifunktionale Nutzung von Unterrichtsräumen zur Verfügung, keine Differenzierungsräume

KGS Michaelsbergstraße

Küche- und Speiseräume unzureichend

2 Gruppenräume sind angemietet, keine Differenzierungsräume

GGS Richterich

Küche- und Speiseräume unzureichend

2 Gruppenräume in einem  Pavillon in baulich schlechtem Zustand

KGS Düppelstraße

Küche- und Speiseräume unzureichend im Kellergeschoss

Schlechte Raumgeometrie über mehrere Etagen

GGS Laurensberg

Küche- und Speiseräume unzureichend

 

KGS Luisenstraße

Küche- und Speiseräume unzureichend im Kellergeschoss

 

KGS Kornelimünster

Übermittagsbetreuung ist außerhalb des Schulgebäudes untergebracht

 

 

In den genannten Schulen werden zudem  – wie in vielen anderen hier nicht aufgeführten Grundschulen ebenfalls -  Akustikmaßnahmen und brandschutztechnische Ertüchtigungen notwendig.

 

  1. Fazit und Handlungsbedarf

Durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen (bspw. Ertüchtigung von Klassenräumen mit akustischen Maßnahmen, funktionale Änderungen im Raumbestand, Maßnahmen im Rahmen des Schulreparaturprogramms, etc.) in den vergangenen Jahren konnten Verbesserungen der Qualität vor Ort in den Schulen erreicht werden, gleichwohl bleiben weitere strukturelle Verbesserungen erforderlich.

Dies soll durch eine ganzheitliche Betrachtung aller städt. Grundschulgebäude im Rahmen der Begehungen sukzessiv erfolgen. Hierzu wird die Einrichtung einer Projektgruppe bestehend aus dem Gebäudemanagement und Schulbetrieb vorgeschlagen. Nach einer Bestandsaufnahme ist ein Konzept einer Ausbauplanung zu erarbeiten. Angesichts sich hierbei stellender Fragen zukünftiger  Raumgestaltung und Raumorganisation, pädagogischer Unterrichtskonzeptionen und Architektur ist nach Abschluss der Bestandsaufnahme über die Beteiligung externer Fachbüros zu entscheiden.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die vorhandene räumliche Ausstattung der Aachener Grundschulen in 2014 durch  das GPA NRW untersucht wurde. Diese Untersuchung ist bei der  räumlichen Ausstattung der Grundschulen zu berücksichtigen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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