Entscheidungsvorlage - B 03/0027/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtrag zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hauptbahnhof Aachen vom 08.10.2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Jörissen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.03.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse
1. über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und
2. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich.
Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert.
Das Sanierungsgebiet „Hauptbahnhof Aachen“ wurde im Jahr 2001 durch Satzung als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt. Im Jahr 2009 wurde das Sanierungsgebiet um den Bereich zwischen Vereinsstraße und Kurbrunnenstraße erweitert.
Das Sanierungsgebiet soll nun erweitert werden in Richtung Burtscheid um den Bereich des Burtscheider Kurgartens bis zur Fußgängerzone Burtscheider Markt. Weiterhin soll der Geltungsbereich der Satzung auch bis zum Musikbunker an der Goffartstraße erweitert werden. Die genauen Abgrenzungen des Sanierungsgebietes ergeben sich aus der Anlage zum Entwurf der Sanierungssatzung. Die Verwaltung folgt hiermit den Beschlüssen des Planungsausschusses zum Innenstadtkonzept 2022 vom 03.04. und 06.11.2014.
Gem. § 141 Abs. 2 BauGB kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Für den Geltungsbereich liegen bereits entsprechende Untersuchungen vor.
Es ist somit nur noch erforderlich, für die Erweiterung des Sanierungsgebietes die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Entwurf des 2. Nachtrages zur Sanierungssatzung nebst aktualisiertem Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, ist der Vorlage beigefügt. Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Sanierungsgebietes soll die Bezeichnung des Sanierungsgebietes in „Hauptbahnhof Aachen und Burtscheid“ geändert werden.
Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§ 152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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907,1 kB
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