Kenntnisnahme - FB 45/0075/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Die Anfrage der SPD-BF vom 29.11.2014 gilt somit als erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die SPD-BF stellt mit Schreiben vom 29.11.2014 eine Anfrage an die Verwaltung zur „Kinderbetreuungssituation in Brand“. Dabei wurde gezielt nach Zahlen zu den Einrichtungen, unterteilt in Ü3, U3 und OGS und nach der Größe eines möglichen Unterhangs gefragt. Weiterhin wurde nach dem Sachstandsbericht hinsichtlich des geplanten Baus der Kita im Kollenbruch gefragt.

 

 

  1. Überblick über die OGS Situation und das Angebot „Schule von acht bis eins“ in Aachen Brand

Der voraussichtliche Bedarf an OGS Plätzen an Grundschulen und Förderschulen Primar in Aachen wird für das neue Schuljahr regelmäßig im 1.Quartal des Jahres ermittelt. Anfang Januar erhalten die Schulleitungen die Bedarfsabfrage seitens des FB 45/250. Bis Anfang März melden die Schulleitungen den voraussichtlichen Bedarf an OGS Plätzen. Der FB 45/600 beantragt bis zum 31.03.2015 bei der Bezirksregierung in Köln die Förderung der voraussichtlich benötigten OGS Plätze, sowohl für Regelkinder als auch für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Bei der Bedarfsanmeldung handelt es sich um eine Schätzung. Die genaue Zahl der benötigten OGS Plätze steht erst am Stichtag, dem 1.Schultag nach den Herbstferien, dem 19.10.2015 fest. Bis zum Stichtag können Eltern ihre Kinder noch für das dann bereits begonnene Schuljahr regulär anmelden. Diese Plätze können bei der Förderung seitens der Bezirksregierung berücksichtigt werden. Die Herausforderung besteht darin, die benötigten OGS Plätze möglichst genau zu schätzen.

Im Hinblick auf die OGS Situation in Brand wurde seitens FB 45/250 mit den betroffenen Schulleitungen der Brander Grundschulen gesprochen. Die Schulleitungen schätzen den Bedarf an OGS Plätzen für das Schuljahr 2015/2016 folgendermaßen ein.

 

KGS Marktschule Brand:

  • Für das Schuljahr 2015/2016 sind 43 Erstklässler angemeldet. Der Bedarf an OGS Plätzen hält sich im Vergleich zum laufenden Schuljahr die Waage. Es werden 161 Regelkinder und 11 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in 6,5 Regelgruppen und 1 Gruppe für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gefördert. 10 Kinder stehen auf der Warteliste.
  • Zum neuen Schuljahr gibt es 41 freie OGS Plätze. Es werden insgesamt 173 OGS Plätze benötigt, davon voraussichtlich ca.12 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Es wird keine Veränderung des Bedarfs an OGS Plätzen für das Schuljahr 2015/2016 erwartet.

GGS Brander Feld:

Die GGS Brander Feld verfügt über das Angebot „Schule von acht bis eins“ und OGS Plätze.

  • Für das Schuljahr 2015/2016 sind 52 Erstklässler angemeldet. Im laufenden Schuljahr werden 50 Regelkinder gefördert. 10 Kinder verlassen nach dem 4.Schuljahr die OGS. Für 26 Kinder wurde von den Eltern neuer Bedarf an OGS Plätzen angemeldet.
  • Für das Schuljahr 2015/2016 beabsichtigt die Schulleitung der GGS Brander Feld bei 50 OGS Plätzen zu bleiben. Einhergehend damit würde es eine Warteliste von 16 Kindern geben.
  • Das Angebot „ Schule von acht bis eins“ besuchen aktuell 78 Kinder. Es besteht für das neue Schuljahr ein neuer Bedarf für 15 Kinder.10 Kindern kann ein Platz angeboten werden, sodass eine Warteliste von 5 Kindern entstehen würde.

Die Schulleitung teilte mit, dass die Eltern im Zusammenhang rund um die Gesamtsituation der GGS Brander Feld beunruhigt wären.

 

GGS Karl- Kuck- Schule

Die GGS Karl – Kuck- Schule bietet den Eltern das Angebot „ Schule von acht bis eins“ an. Aktuell besuchen 135 Kinder dieses Angebot. Es gibt eine Warteliste von 10 Kindern. Am 10.02.2015 liegen der Schulleitung die genauen Anmeldezahlen für „Schule von acht bis eins“ vor. Es gibt Überlegungen auch den Kindern auf der Warteliste ein Betreuungsangebot zu ermöglichen. Ob und wie sich dies ggf. realisieren lässt, kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

Für das erste Schuljahr haben sich ca.50 Kinder an der GGS Karl – Kuck – Schule angemeldet.

Für 145 Kinder besteht Bedarf an dem Angebot „ Schule von acht bis eins“.

 

 

  1. Darstellung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2015/2016 im Sozialraum Brand (SR 12) und gesamtstädtisch

Zur Darstellung der relevanten Informationen zum Kita-Jahr 2015/2016 sind der Vorlage in

  • Anlage 1: 

Auszug aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 für den Sozialraum Aachen Brand

  • Anlage 2:

Auszug aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 für das gesamte Stadtgebiet Aachen

beigefügt.

 

 

  1. Aktueller Stand der zum Kita-Jahr 2015/2016 freiwerdenden Betreuungsplätze

 

Kitas

Ü3

U3

Rollefstraße

21

12

Hermann-Löns-str

25

12

Freunder Landstr.

17

13

Auf der Ell

0

9

Schagenstr.

14

6

Franz-Wallraff-Str.

14

15

Jackstr.

28

0

Nordstr.

3

0

 

Auswertung vom 07.01.2015 über die zum Kita-Jahr 2015/2016 freiwerdenden Betreuungsplätze aus dem Kita-Portal Aachen. Die Auswertung berücksichtigt die Belegungssituation zum Tag 07.01.2015. Es kann zu unvorhersehbaren Veränderungen kommen.

 

 

 

  1. Aktuelle Planungen des KiTa Neubaus, Standort Im Kollenbruch Aachen-Brand

 

Geplant ist eine 5-gruppige KiTa mit insgesamt 85 – 90 Plätzen auf der Grünfläche Im Kollenbruch.

 

Geplante Gruppenstruktur:

 

2x Gruppenform I (je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren)

1x Gruppenform II ( 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren)

2x Gruppenform III (je ca. 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren, bei Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist eine Reduzierung der Gruppengröße vorzusehen)

 

Damit werden mit der Einrichtung 20 – 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen.

Ca. 60 Plätze stehen für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung.

 

Die Einrichtung soll so gebaut werden, dass im Sinne der Inklusion die Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf ebenfalls möglich ist.

 

Aktuell ist in der Überlegung den KiTa Neubau über ein Investorenmodell zu realisieren.

 

Haushaltsmittel für die Anmietung des Gebäudes sind ab dem Haushaltsjahr 2020 vorgesehen, so dass derzeit mit einer Fertigstellung in 2020 geplant wird.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Informationsvorlage handelt.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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