Entscheidungsvorlage - FB 50/0050/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt folgende Resolution:

 

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bis zur Kommunalwahl 2020 für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, zu unterstützen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landtag NRW hat am 11.07.2013 eine Verfassungskommission eingesetzt. Diese hat sich am 19.11.2013 konstituiert und setzt sich aus 19 Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden sowie fünf externen beratenden Mitgliedern zusammen. Die Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände haben ebenfalls beratende Funktion.

Ein Themenkomplex ist "Partizipation - Weiterentwicklung der Demokratie in NRW".

Dazu gehören die Partizipationsmöglichkeiten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern auf Landesebene; das umfasst auch die Diskussion über Partizipationsmöglichkeiten von Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürgern.

In der Sitzung der Verfassungskommission am 01.09.2014 fand zu diesem Thema eine umfangreiche Anhörung von Sachverständigen statt. In der Sitzung vom 29.09.2014 wurde ebenfalls zu diesem Thema kontrovers diskutiert. Ein abschließendes Ergebnis, welchen Weg die Verfassungs-

kommission  einschlagen wird, liegt noch nicht vor.

 

Am 25. Oktober 2014 hat der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW beschlossen, die Kampagne „HIER, wo ich lebe, will ich wählen!“ erneut auf den Weg zu bringen. Bereits in den Jahren 2007-2009 wurde die gleichnamige Kampagne zusammen mit weiteren Landesorganisationen mit dem Ziel gestartet, die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene zu erreichen. Der Rat der Stadt Aachen hat am 21.11.2007 auf Antrag des damaligen Migrationsrates eine Resolution zum kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten beschlossen.

 

In seiner Sitzung am 03.12.2014 hat der Integrationsrat der Stadt Aachen die Unterstützung der Kampagne des Landesintegrationsrates auf die Tagesordnung genommen. (Antrag des Herrn Özbay, Anlage 1). Es wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und über diesen in der Sitzung am 04.02.2015 neu zu beraten.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 04.02.2015 eine rechtliche Stellungnahme als  Tischvorlage vorgelegt (Anlage 2), aus der hervorgeht, dass eine Änderung allein auf landesrechtlicher Ebene

sowie die gewünschte Einflussnahme auf die Verfassungskommission des Landtags zwecks Änderung der Landesverfassung nicht zielführend ist. Die Verwaltung hat dem Integrationsrat daher geraten, den Beschluss entsprechend zu ändern.

 

Nach intensiver Diskussion in der Sitzung des Integrationsrates am 04.02.2015 hat dieser folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen.

Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister bzw. das Präsidiumsmitglied des Städtetages, Herrn Marcel Philipp, und die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.

 

Der Beschlussvorschlag für den Rat wurde unter Berücksichtigung der rechtlichen Stellungnahme (s. Anlage 2) angepasst.

 

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Anlagen

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