Entscheidungsvorlage - E 49.5/0021/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Erteilung des Bauauftrages und die zuschussunschädliche Einplanung in den Wirtschaftsplan 2016. Ggf. müssen die Mittel aus den Rücklagen des E 49 zur Verfügung gestellt werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits im Jahre 2011 hat die Unfallkasse Nordrheinwestfalen in einem umfangreichen Bericht nach einer Betriebsbesichtigung des Couven Museums am 25.01.2011 darauf hingewiesen, dass der Kassen- und Garderobenbereichs des Couven Museums auf Grund der Mängel bzw. Defizite zu verändern ist:

  1. Anstoßgefahr an den Garderobenhaken:
    Es bestehen Gefährdungen durch möglichen Durchgang und die Gefahr des Anstoßens an den Kleiderhaken der Garderobe.
    Verkehrswege müssen so bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden können (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung und Ziff. 1.8, Abs.1 des Anhangs).

Die Gefährdungen sind, z.B. durch Umgestaltung der Garderobenanordnung, Verhinderung des Durchgangs unter den Haken oder Ersatz der Haken durch gegen Anstoßen geschützte Haken zu minimieren.

  1. Ergonomie des Kassenarbeitsplatzes:
    Es bestanden Gefährdungen durch einen hinsichtlich seiner ergonomischen Gestaltung ungeeigneten kombinierten Bildschirm- und Kassenarbeitsplatz.
    Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Bildschirmarbeitsplätze den notwendigen ergonomischen Anforderungen entsprechen (§ 4 Abs. 1 Bildschirmarbeitsverordnung – Bildscharpv.).
    Der Bildschirm- und Kassenarbeitsplatz ist in ergonomischen Erfordernissen entsprechend umzugestalten.
     

Im Anschluss hat E 49 E26 gebeten, eine entsprechende Planung vorzunehmen.

Dies erfolgte innerhalb des E26.

E 26 wird die Planungen erläutern.

Die Baupläne sind beigefügt.

Der AGS wurde in die Planungen mit einbezogen.

Die Kosten liegen bei 24.000 Euro brutto, wobei davon auszugehen ist, dass Eigenleistungen des

E 49 zu erbringen sind. Die Mittel werden zuschussunschädlich in den Wirtschaftsplan 2016 eingeplant. Ggf. ist die Rücklage des E 49 zu verwenden.

Diese verringern die v.g. Summe nicht.

Ein möglicher Termin für den Umbau im Couven Museum ist vom 01.02.-05.03.2016.

Dieser Termin ist mit dem Kulturservice (Vermietungen und Raumvergabe) sowie mit der Museumsleitung abgestimmt.

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Anlagen

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