Kenntnisnahme - FB 36/0036/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Sachstandsmitteilung zur Wasserqualität des Hasenfeldgrabens zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verwaltung und hier den Unteren Wasserbehörden sind Probleme mit der Wasserqualität eines Gewässers im Bereich Küppershofweg bekannt.

 

Gemäß schriftlichem Beschlussauszug vom 29.01.2015 spricht Herr Bezirksvertreter Werner von einer milchigen Eintrübung des Amstelbachs ab Hasenwald nach starken Niederschlägen.

 

 

Von der v.g. Beschreibung handelt es sich es sich jedoch nicht um den Amstelbach sondern um den Schönauer Bach.  Direkt unterhalb einer Teichanlage mündet der Hasenfeldgraben in den Schönauer Bach. Hasenfeldgraben sowie auch der Schönauer Bach liegen in diesem Bereich nicht auf dem Stadtgebiet Aachen. Das landwirtschaftliche Gehöft am Küppershofweg liegt auf dem Stadtgebiet Aachen. Die Stadtgrenze verläuft entlang des Hasenfeldgrabens und des Schönauer Bachs.

 

 

Die Untere Wasserbehörde der Städteregion Aachen hatte vor einigen Jahren für einen  landwirtschaftlichen Betrieb am Küppershofweg eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser der versiegelten Flächen in den Hasenfeldgraben erteilt. Im Juni 2013 hatte die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen festgestellt, dass die Milchküche des landwirtschaftlichen Betriebes auf den Hasenfeldgraben entwässerte. Dieser Missstand wurde umgehend behoben.

 

Darüber hinaus hatten die Unteren Wasserbehörden der Städteregion Aachen und der Stadt Aachen weitere Missstände auf dem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück festgestellt. So entwässerten verschmutzungsgefährdete Betriebsflächen direkt auf den Hasenfeldgraben.

 

Zunächst hatten sich im Jahr 2014 die Untere Wasserbehörde der Städteregion und der Stadt Aachen darauf verständigt, dass die Zuständigkeit für die weitere Bearbeitung von wasserrechtlichen Fragestellungen auf die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen wechselt.

 

Anschließend wurde seitens der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen mit dem Landwirten eine Errichtung von verschiedenen Niederschlagswasserbehandlungsanlagen vereinbart. Der Einbau der Anlagen bzw. die vollständige Fertigstellung wurde Ende 2014 umgesetzt.

 

Somit dürften die von Herrn Bezirksvertreter Werner geschilderten Missstände eigentlich nicht mehr auftreten. Falls zukünftig trotzdem Missstände bzw. Gewässerverunreinigungen festgestellt werden sollten, bittet die Untere Wasserbehörde um eine unverzügliche Mitteilung.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Loading...