Kenntnisnahme - FB 45/0076/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen wurde am 08.05.2012 im Kinder- und Jugendausschuss sowie am 10.05.2012 im Schulausschuss zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Unter Punkt 12. Qualitätsentwicklung sieht die Konzeption vor, im Kinder- und Jugendausschuss und im Schulausschuss zum jeweiligen Stand der Schulsozialarbeit zu berichten. Dies ist zuletzt am 12.03.2013 und am 13.03.2014 mit dem ersten und zweiten Sachstandsbericht in den gemeinsamen Sitzungen der beiden Fachausschüsse geschehen. Der nun vorliegende dritte Sachstandsbericht setzt diese jährliche Berichterstattung fort.

 

2. Vorgeschichte

Bereits im Jahre 1990 beschloss der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 5 Planstellen für Schulsozialarbeit. In den Folgejahren erfolgte der Ausbau der Planstellen auf den Umfang von insgesamt 9,5 Stellen.

 

Am 09.11.2011 hat der Rat der Stadt im Zusammenhang mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) beschlossen, überplanmäßig und befristet für die Dauer der Drittmittelfinanzierung Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Umfang von 18 Vollzeitstellen einzustellen. Die konkrete Verteilung auf die Schulen wurde am 12.12.2011 im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule beraten und in den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2012 sowie des Schulausschusses vom 09.02.2012 beschlossen.

 

Am 02.07.2014 beschloss der Rat der Stadt die befristete Einrichtung der zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2016. Die Refinanzierung der Personal- und Sachkosten sollte im Rahmen der Bewirtschaftung durch übertragene Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Vorjahren erfolgen.

 

3. Einsatz der städtischen Schulsozialarbeit im Schuljahr 2013/2014

Im Schuljahr 2013/2014 erfolgte der Einsatz der städtischen Schulsozialarbeiter/-innen an 38 Schulen, die insgesamt von ca. 12.000 Schüler/-innen besucht wurden. Dazu gehörten 22 Grund-, 4 Förder-, 3 Haupt-, 4 Real-, 4 Gesamtschulen und 1 Gymnasium.

 

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die konkreten Einsatzorte, den Stellenumfang für die jeweiligen Schulen und darüber, ob die Schulsozialarbeit befristet im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eingerichtet wurde.

 

Schule

Vollzeitstelle

Teilzeitstelle

Stelle im Zusammenhang mit BuT eingerichtet

KGS Am Fischmarkt

 

X

X

Grundschule Am Haarbach

 

X

X

Grundschule am Lousberg

 

X

X

Annaschule

 

X

X

GGS Brühlstr., Gebäude Barbarastr.

 

X

X

KGS Beeckstraße

 

X

X

KGS Bildchen

 

X

X

GGS Driescher Hof

X

 

X

KGS Düppelstraße

X

 

X

Mont. GS Eilendorf

 

X

X

KGS Feldstraße

 

X

X

KGS Forster Linde

 

X

X

Gerlachschule

 

X

X

GGS Gut Kullen

 

X

X

KGS Hanbruch

 

X

X

Karl-Kuck-Schule

 

X

X

KGS Luisenstraße

 

X

X

KGS Mataréstraße

 

X

X

Mont. GS Mataréstraße

 

X

X

KGS Michaelsbergstraße

 

X

X

KGS Passstraße

 

X

X

GGS Schönforst

 

X

X

FöS Walheim, Primarbereich

X

 

 

FöS Am Rödgerbach

X

 

 

FöS Martin-Luther-King

X

 

 

Viktor-Frankl-Schule (FöS des LVR

 

X

 

GHS Aretzstraße

X

 

 

GHS Eilendorf

 

X

 

Reformpäd. Sekundarschule am Dreiländereck

X

 

 

Alkuinrealschule

X

 

X

David Hansemann Realschule

 

 

X

Hugo-Junkers-Realschule

X

 

X

Luise-Hensel-Realschule

X

 

X

Gesamtschule Brand

X

 

 

Heinrich-Heine- Gesamtschule

X

 

 

Maria-Montessori-Gesamtschule

 

X

 

4. Aachener Gesamtschule

X

 

X

Couven-Gymnasium

 

X

X

 

4. Evaluation städtischer Schulsozialarbeit im Schuljahr 2013/2014

Die Evaluation setzt sich zusammen aus den konzeptionell verankerten Abstimmungsgesprächen zwischen Teamleitung, Schulleitungen und Schulsozialarbeiter/-innen, den Rückmeldungen von Schüler/-innen und Erziehungsberechtigten sowie den Auswertungen der durchgeführten Angebote und Maßnahmen. Auch im Schuljahr 2013/2014 dokumentierten die städtischen Schulsozialarbeiter/-innen ihre Arbeit anhand einer Statistik. Den Zahlen und Diagrammen zugrunde liegen die Angaben von 38 Fachkräften an 22 Grundschulen mit 3.675 Schüler/-innen, 4 Förderschulen mit 530 Schüler/-innen und 12 Schulen der Sekundarstufe I (und teilweise II) mit 7.736 Schüler/-innen.

 

4.1.             Einzelhilfe

Im Schuljahr 2013/2014 wurden seitens der städtischen Schulsozialarbeiter/-innen insgesamt 1.407 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Einzelhilfe erreicht. Es wurden 788 Erziehungsberechtigte einbezogen.

Zu den Themen und Auslösern der Einzelhilfe gehörten unter anderem Schulabsentismus, Trennung, Scheidung, Trauer, häusliche Gewalt, psychische Erkrankung der Eltern, Überforderung der Eltern, Erziehungsfragen, Alkohol- u.a. Drogenkonsum (der Eltern), Krankheiten, Computer-/Internetsucht, (Cyber)Mobbing, Sexting, finanzielle Probleme/Schulden/Armut, Handicaps, Beziehungsprobleme und/oder Konflikte mit Eltern/Freunden/Mitschülern/Lehrkräften, Ticks, Ausgrenzung, Ängste, Ausüben und/oder Erleben von Gewalt, Sprachschwierigkeiten, Konzentrationsstörungen, fehlendes/unvollständiges Material, Schüchternheit, mangelnde Körperhygiene, Verwahrlosungstendenzen, geringes Selbstvertrauen/Selbstwertgefühl, Schlafstörungen, Schwierigkeiten im Umgang mit Anträgen und/oder Behörden, sexualisiertes Verhalten, Überforderung in der Schule, frühe Schwangerschaft, Delinquenz, selbstverletzendes/autoaggressives Verhalten, Suizidgedanken, Essstörungen, Lernprobleme, Störungen des Unterrichts (delinquentes, oppositionelles Verhalten, aggressive Ausbrüche, geringe Frustrationstoleranz), Kriegserlebnisse, Fluchterlebnisse.

Im Rahmen der Einzelhilfe wurde in vielen Fällen eng mit den Sozialraumteams des FB 45 sowie den übrigen Jugendämtern in der StädteRegion und anderen Jugendämtern kooperiert. Darüber hinaus bildete die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst, mit diversen Beratungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und anderen Institutionen einen wesentlichen Bestandteil dieses Hilfeangebots. In vielen Fällen nahmen die Schulsozialarbeiter/-innen außerdem Kontakt zur Sozialpädagogischen Familienhilfe, zu Arzt- und Therapiepraxen etc. auf. Die Intensität und Dauer der Kooperationen hing dabei immer vom Einzelfall ab und kann in ihrer Breite und Tiefe nicht mittels einer Statistik erfasst werden. Bei der Einzelhilfe handelt es sich in der Regel um einen länger andauernden Hilfeprozess, der Zeit bindet und das Herzstück der Schulsozialarbeit darstellt.

Im Rahmen der Einzelhilfe nahmen die Schulsozialarbeiter/-innen an 156 Hilfeplangesprächen teil und führten 187 Hausbesuche durch. Es erfolgte in 362 Fällen eine Weitervermittlung zu anderen Hilfsorganisationen, Institutionen und Unterstützungsangeboten.

Bei 239 Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen der Einzelhilfe unterstützt und begleitet wurden, lag ein Anfangsverdacht auf Kindeswohlgefährdung vor. Dies verteilte sich auf alle Schulformen, wobei 49 % eine Grundschule besuchten. Insgesamt erfolgte in 79 Fällen eine Meldung nach § 8a SGB VIII an die jeweils fallzuständigen Jugendamtsmitarbeiter/-innen. In den anderen Fällen konnten entweder keine gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung verifiziert werden oder die Familien befanden sich bereits in Hilfeprozessen oder aber das direkt einsetzende Beratungs- und Unterstützungsangebot seitens der Schulsozialarbeiter/-innen und anderer Fachkräfte an der Schule wurde angenommen und zeigte Wirkung.

Die Schulsozialarbeiter/-innen waren bei 17 Inobhutnahmen durch den ASD involviert (bei Gefahr im Verzug), zum Teil bis hin zur Begleitung in die aufnehmende Stelle.

 

4.2.             Einzelförderung

Ergänzend zur Einzelhilfe wurden nach Bedarf Kinder bzw. Jugendliche individuell durch die Schulsozialarbeiter/-innen unterstützt. Im Schuljahr 2013/2014 gab es 2.978mal Einzelförderung durch die Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Es profitierten Schüler/-innen aller Schulformen von diesem Angebot. Konkret handelte es sich um Angebote zur Förderung in Bezug auf Sozialkompetenz, Konfliktbewältigung, Frustrationstoleranz, Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Konzentrationsvermögen, Schulmotivation, Fein- und Grobmotorik, Fremd- und Selbstwahrnehmung, Sprach-, Lese- und Rechenkompetenz, Schultaschenmanagement, Arbeits- und Lerntechniken, Medienkompetenz.

 

4.3.             Soziale Gruppenarbeit

 

4.3.1.        Offene Angebote

Die Schüler/-innen besuchten insgesamt 908 offene Gruppenangebote der Schulsozialarbeit, z.B. Pausenangebote, Spielezirkel etc.. Es handelt sich hierbei um niedrigschwellige Angebote mit der Gelegenheit sich auszutauschen, Gemeinsamkeit, Vergnügen und Entspannung zu erleben, Anerkennung und Eigenverantwortung zu erfahren und Vertrauen zu den Schulsozialarbeiter/-innen aufzubauen.

 

4.3.2.        Themenspezifische bzw. zielgruppenorientierte Gruppenangebote

Im Schuljahr 2013/2014 wurden durch die Schulsozialarbeit Gruppenangebote im Umfang von mehr als 5.000 Stunden durchgeführt. Erfolgt die Betrachtung der sozialen Gruppenarbeit unabhängig von der Schulform entsteht folgendes Bild:

Ein deutlicher Schwerpunkt der sozialen Gruppenarbeit im Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit liegt auf den Angeboten mit der Zielrichtung „Förderung des Sozialverhaltens“ (mehr als ¼ aller Gruppenangebote). Es folgen mit hohem Abstand die Gruppen zur Unterstützung der Lernprozesse (z.B. Konzentrationstraining) und die zur Mitwirkung in Unterrichtsprojekten (z.B. bei Projekttagen und –wochen, in verankerten Unterrichtsstunden „Soziales Lernen“, im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts und punktuell z.B. in Kunstwerkstätten, Einheiten zu Klassenklima, Sexualität, Mediennutzung, Mobbing etc.). Zu den dann folgenden „sonstigen Angeboten“ gehören u.a. musik-pädagogische und medien-pädagogische Gruppen oder auch die Arbeit mit Kinderparlamenten. Die Statistik zeigt zudem, dass in vielen Schulen mittels Schulsozialarbeit Streitschlichter/-innen oder Pausenengel in Gruppen ausgebildet und betreut werden.

Die im Kreisdiagramm aufgezeigten Werte verdeutlichen, wie vielfältig und breit gefächert die Angebotspalette der Schulsozialarbeit allein im Bereich der sozialen Gruppenarbeit im Schuljahr 2013/2014 war. Schulsozialarbeit griff dabei stets die Bedarfe und Interessen der jeweiligen Schule und Schülerschaft auf.

 

4.4.             Konfliktberatung

Die Konfliktberatung war ebenfalls ein fester Bestandteil der Schulsozialarbeit aller Schulformen. Insgesamt waren die Schulsozialarbeiter/-innen 2.700mal in Konflikten beratend tätig. Dabei handelte es sich um Spannungen zwischen einzelnen Schüler/-innen, Schülergruppen oder auch Schüler/-innen und Lehrkräften.

Deutlich überwogen die Konfliktberatungen zwischen einzelnen Kindern und Jugendlichen. Die niedrigsten Werte lagen in der Konfliktkonstellation zwischen Schüler/-in und Lehrkraft.

 

4.5.             Elternarbeit

Wie bereits weiter oben dargestellt, wurde mit 788 Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Rahmen der Einzelhilfe zum Teil sehr intensiv und über einen längeren Zeitraum hinweg gearbeitet. Darüberhinaus fanden 2.498 Elterngespräche seitens der Schulsozialarbeiter/-innen statt. Erfolgten im Zusammenhang der Einzelhilfe 362 Weitervermittlungen, kamen durch diese zusätzlichen Beratungsgespräche weitere 303 Vermittlungen an andere Hilfsinstitutionen und –angebote zustande. Für die Zielgruppe Eltern/Erziehungsberechtigte veranstalteten die Schulsozialarbeiter/-innen außerdem 142 Gruppenangebote z.B. in Form von Elterncafés, Info- oder Themenabenden.

 

4.6.             Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket

Im Schuljahr 2013/2014 gab es seitens der Schulsozialarbeit 36 Informationsveranstaltungen und 694 Einzelberatungen zum Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT). Insgesamt leistete das Team der städt. Schulsozialarbeiter/-innen bei 1.680 Einzelanträgen Hilfestellung. Hinzu kamen unzählige Kontakte zu den Mitarbeiter/-innen des Jobcenters der StädteRegion und des Fachbereichs Soziales und Integration. Es sei darauf hingewiesen, dass nicht in allen Schulen, an denen Schulsozialarbeit angeboten wurde, die Schulsozialarbeiter/-innen bzgl. des BuT zuständig waren. So lag an einigen Standorten die Zuständigkeit in den Händen der OGS-Koordinatorinnen, der Schulsekretärinnen oder/und der jeweiligen Lehrkräfte. Außerdem gab es in zahlreichen Schulen Teilzuständigkeiten, orientiert an den Leistungsbereichen des BuT. An vielen Standorten lag es im Aufgabenbereich der Schulsozialarbeiter/-innen, Lehrkräfte über die Möglichkeiten und Verfahrensweisen des BuT zu informieren, insbesondere in den Bereichen Lernförderung und Klassenfahrten/Ausflüge.

Die nachstehende Grafik zeigt die Unterstützung der Erziehungsberechtigten durch die Schulsozialarbeiter/-innen bei der konkreten Antragstellung für die einzelnen Leistungsbereiche.

 

4.7.             Kollegiale Beratung mit Lehr- und Fachkräften

Insgesamt fanden 6.219 kollegiale Beratungen im Schuljahr 2013/2014 zwischen Schulsozialarbeiter/-innen und Fachkräften anderer Professionen oder Arbeitsfelder statt. Die pädagogische Arbeit in multiprofessionellen Teams setzt Kooperation und Vernetzung am Ort Schule voraus. Die Zahlen der Statistik weisen auf eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit  im Hinblick auf die konkrete pädagogische Arbeit mit den einzelnen Schüler/-innen hin. Darüber hinaus spielte insbesondere im Bereich der Einzelhilfe und Einzelförderung der Austausch mit externen Fachkräften eine wesentliche Rolle.

 

Die Grafik zeigt die Beratungsgespräche mit den unterschiedlichen Fachkräften.

4.8.             Vernetzung

Neben der gerade dargestellten Vernetzung fanden sich weitere Formen im Alltag der Schulsozialarbeit wieder. Dazu zählte die aktive Teilnahme an 761 (Schul)Konferenzen und 189 OGS-Teamsitzungen.

Das Schuljahr 2013/2014 war zudem geprägt durch eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/-innen folgender Teams und Einrichtungen:

Sozialraumteams der Stadt und Jugendämter anderer Städte und Regionen, Jugendpflege, Schulpsychologischer Dienst, Kommunales Integrationszentrum, Kinderschutzbund, Suchthilfe, ProFamilia, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Autismuszentrum (ATZ), IN VIA, Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz, Café Zuflucht, diverse OTs, Aachener Engel, Bleiberger Fabrik, Theater 99, Das DA Theater, Caritas, Ausländerbehörde u.a.

Des Weiteren gab es enge Kontakte zu verschiedenen Firmen bzgl. Schülerpraktika sowie eine gute Zusammenarbeit mit verschiedenen Therapeutinnen und Therapeuten etc.

 

4.9.             Gremienarbeit

Entsprechend der Konzeption der Schulsozialarbeit arbeiteten die Schulsozialarbeiter/-innen in unterschiedlichen inner- und außerschulischen Gremien mit. So wirkten sie in zahlreichen schulinternen Arbeitskreisen und –gruppen mit, die sich z.B. mit folgenden Themen beschäftigten: Kindeswohlgefährdung, Gemeinsames Lernen, Inklusion, Ganztag, Logbuchentwicklung, Schulentwicklung, Cybermobbing, Organisation von Festen und Feiern. Sie waren Mitglied in Krisenteams, in Steuergruppen (z.B. zur Kulturschule), im Beratungsausschuss etc..

Einige Schulsozialarbeiter/-innen wurden seitens der Schulleitungen in externe Gremien entsendet. Dazu gehörten Stadtteilkonferenzen (Forst, Brand, Brander Feld, Preuswald), IG Aachen Portal e.V., Stadtteilbüro Nord, AK Rehmviertel, AK Kind, Jugend, Schule in Aachen Nord, AK PriSe, AK Kind und Kegel, KiM (Kinder im Mittelpunkt), AG Jugend und Prävention (Haaren). Zudem gab es bei Einzelnen eine regelmäßige Teilnahme an Sitzungen der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V., des AK Schulsozialarbeit an Gesamtschulen im Regierungsbezirk Köln und des LVR für Schulsozialarbeit an Förderschulen, um diesbezüglich als Multiplikator/-in fungieren zu können.

Darüber hinaus war die Teamleitung Mitglied in der AG nach § 78 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“, der LAG Schulsozialarbeit NRW, dem Aktionsbündnis NRW „Schulsozialarbeit muss bleiben“ sowie dem ADHS-Netzwerk Region Aachen.

 

4.10.         Sonstige Tätigkeiten

Auch im Schuljahr 2013/2014 gehörten die Teilnahme und Mitgestaltung von Elternabenden, Schulveranstaltungen und Klassenausflügen ebenso wie die Konzeptarbeit und die Dokumentation der Arbeit zum beruflichen Alltag der Schulsozialarbeiter/-innen. Unter anderem begleiteten sie in 19 sozialpädagogisch begründeten Fällen einzelne Klassen auf mehrtägigen Klassenfahrten.

 

Im Hinblick auf eine Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen:

  • Es fanden Fortbildungen zu verschiedenen Themen statt wie zu Jungenarbeit, Mediation, Prüfungsangst, häusliche Gewalt sowie zu einzelnen Methoden wie „Ich schaff´s“ (Motivation zur Verhaltensänderung) und „No Blame Approach“ (Anwendungsmethode bei Mobbing). Ein Großteil der Schulsozialarbeiter/-innen nahm an der stadtinternen Schulung Interkulturelles Training teil. Drei Fachkräfte besuchten erfolgreich die Weiterbildungsreihe zur Fachkraft für medienpädagogische Medienpass-Arbeit
  • Darüber hinaus wurden folgende Fachtagungen besucht: „Lernen durch Engagement“, Praxis der Multi-Familien-Therapie im Kontext von Jugendhilfe und Schule (mit Eia Asen), Fachvortrag und Infoveranstaltung zum Thema Kindeswohlgefährdung (Aachener Netzwerk Anstoss), Fachtagung „Vielfalt in Schule – Chancen und Herausforderungen interkultureller Schulentwicklung“ und den Bildungstag 2013.
  • Außerdem nahmen einzelne Fachkräfte an den interdisziplinären Fachberatungen bei Kindeswohlgefährdung des Kinderschutzbundes teil.
  • Das Angebot von Supervision in Kleingruppen nutzten 26 Schulsozialarbeiter/-innen.
  • Es fanden 9 Dienstbesprechungen statt, davon 2 unter Beteiligung der landesbediensteten Schulsozialarbeiter/-innen. Die Dienstbesprechungen dienten vorrangig der gegenseitigen Informationen, dem fachlichen Austausch sowie der Vorstellung praxisbewährter Methoden und Verfahrensabläufe.
  • An allen Schulen fanden Abstimmungsgespräche zwischen den Schulleitungen, den Schulsozialarbeiter/-innen und der Teamleitung des Fachbereichs FB 45 statt.

 

  1. Schlussbemerkung

Das Schuljahr 2013/2014 war aus Sicht der städtischen Schulsozialarbeiter/-innen wie erwartet arbeitsintensiv und sehr facettenreich. Es gab viele erfolgreiche Projekte und Veranstaltungen, präventive und intervenierende Konzepte wurden weiter bzw. neu entwickelt und Kooperationen wurden intensiviert oder neu initiiert. So mündete beispielsweise eine erfolgreiche Kooperation der Schulsozialarbeit mit dem Kommissariat Prävention und Opferschutz und dem Schulpsychologischen Dienst in den „Runden Tisch gegen (Cyber)Mobbing“.

In der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Familien konnten in vielen Fällen wichtige Teilziele erreicht werden und so mancher „Fall“ fand erfolgreich seinen Abschluss. Bemerkenswert ist, dass entgegen der ursprünglichen Annahme von Verwaltung, Politik und Fachwelt, die Kosten für HZE trotz breitem Einsatz von Schulsozialarbeit nicht angestiegen sind. Vielmehr ist eine Stagnation der HZE-Kosten zu beobachten.

Bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets kann davon ausgegangen werden, dass Schulsozialarbeit einen beträchtlichen Anteil daran hat, dass die Leistungen bei Aachener Familien bekannt sind und genutzt werden und sich somit die Chancen von Kindern und Jugendlichen erhöhen und Benachteiligungen abgebaut werden. So wird zum Beispiel an einigen Schulen der Leistungsbereich Lernförderung von den jeweiligen Schulsozialarbeiter/-innen komplett organisiert und koordiniert mit dem Ergebnis, das Lernförderung fest in der Schule verankert werden konnte.

Feedback-Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie Rückmeldungen von Schulleitungen, Lehrkräften und anderen Fachkräften weisen ebenso wie die Auswertungen der Angebote und Maßnahmen darauf hin, dass Schulsozialarbeit inzwischen in allen beteiligten Schulen etabliert ist und von Kindern/Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Lehr- und Fachkräften angenommen und als ein unterstützendes und gewinnbringendes Angebot erlebt wird.

Nicht selten äußerten Schulleitungen in diversen Gesprächen, dass sie nicht mehr wissen, wie es vor dem Einsatz von Schulsozialarbeit funktionieren konnte und dass ein zukünftiges Schulleben ohne Schulsozialarbeit nicht vorstellbar sei. Es gab vielfach Aussagen dazu, dass sich das Schulklima deutlich verbessert habe und das Schulleitungen und Lehrkräfte sich insgesamt entlastet fühlen. Erziehungsberechtigte berichteten von unbürokratischer und wertschätzender Unterstützung, Kinder und Jugendliche gaben an, Spaß in den Angeboten zu haben, Hilfe zu bekommen und sich gerne an die Schulsozialarbeiter/-innen wenden, wenn sie Probleme oder Fragen haben.

 

Die Umsetzung des Anspruchs auf inklusive Beschulung und die Arbeit an Schulen mit gemeinsamem Lernen birgt auch für die Schulsozialarbeiter/-innen teils neue Herausforderungen. Dabei sind Auftrags- und Rollenklärung innerhalb multiprofessioneller Teams ebenfalls von Bedeutung.

 

Ferner stellen sich durch die verstärkte Zuwanderung u.a. von Flüchtlingen mit und ohne ihre Familien Aufgabenstellungen heraus, die auch Schulsozialarbeiter/-innen neu fordern. Ansprech- und Kooperationspartner/-innen müssen gefunden, Netzwerke gemeinsam mit anderen Akteuren geschaffen und Synergieeffekte genutzt werden. Hier muss Schulsozialarbeit ihren Teil übernehmen.

 

Auch das Themenfeld der Medien wird zukünftig für die Schulsozialarbeit von fortlaufender Bedeutung sein. Medien haben im Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen mittlerweile ihren festen Platz und bieten eine Vielzahl positiver aber auch kritisch zu sehender Möglichkeiten, mit denen gute wie schlechte Auswirkungen erzielt werden. Spätestens in Fällen von Cybermobbing und Sexting ist die Schulsozialarbeit mit ihren Methoden und Möglichkeiten gefordert. Im Bereich der Medienkompetenz sind sowohl Konzepte mit präventivem als auch mit intervenierendem Charakter notwendig, wobei die Arbeit mit Eltern ebenfalls im Blick gehalten werden muss. Schulsozialarbeit kann dies nicht alleine leisten. Sie hat aber unbenommen die Aufgabe des Unterstützens und Initiierens und muss darüber hinaus in konkreten Fällen mit Einzelnen, mit Gruppen oder im Klassenverbund agieren.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es ergeben sich für den Haushalt 2015 ff keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Folgekos-ten (neu)

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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