Entscheidungsvorlage - FB 45/0077/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung der Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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24.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die Schulsozialarbeiter/-innen zukünftig im Umfang des aktuell befristet bis 2016 zur Verfügung stehenden Kontingents von 27,5 Stellen im Rahmen der laufenden Verwaltung bedarfsgerecht einzusetzen.
Darüber hinaus beauftragt der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit eine Fortführung der Schulsozialarbeit im vorgenannten Umfang über den 31.07.2016 hinaus sichergestellt werden kann.
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die Schulsozialarbeiter/-innen zukünftig im Umfang des aktuell befristet bis 2016 zur Verfügung stehenden Kontingents von 27,5 Stellen im Rahmen der laufenden Verwaltung bedarfsgerecht einzusetzen.
Darüber hinaus beauftragt der Schulausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit eine Fortführung der Schulsozialarbeit im vorgenannten Umfang über den 31.07.2016 hinaus sichergestellt werden kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 08.12.2014 fordert die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt „die Ausweitung der Schulsozialarbeit auf weitere Schulen in Aachen“. Die Verwaltung wird in diesem Antrag aufgefordert, „vorhandene Schulsozialarbeit zu sichern (…) und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsentwurf für 2016 und die folgenden Jahre einzustellen“. „Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, den darüber hinausgehenden Bedarf an Schulsozialarbeit zu ermitteln“ und die Kosten hierfür darzulegen. Ferner soll dargelegt werden, „inwieweit sich Synergieeffekte mit den Hilfen zur Erziehung in finanzieller und personeller Hinsicht ergeben könnten.
Mit Antrag vom 20.01.2015 beantragt die Fraktion Die Linke neben der Vorlage eines Sachstandsberichts die Bearbeitung folgender Fragen:
- Wie weit sind alle Schulformen mit Schulsozialarbeit versorgt?
- Inwieweit liegt eine Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit vor?
- Welcher Bedarf ist demzufolge mittelfristig und langfristig erforderlich?
- Welche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche wurden durch Schulsozialarbeit erreicht?
- Inwieweit sind dabei Kinder bzw. Jugendliche auch an weiterführenden Schulen und Berufskollegs erfasst?
- Wie ist zu erreichen, dass alle Kinder an weiterführenden Schulen im Rahmen der Multiprofessionalität Schulsozialarbeit erfahren?
- Wie ist der Lebensort Schule in den entsprechenden Sozialräumen verankert bzw. eingebunden?
- Welche Finanzmittel sind mittelfristig und langfristig notwendig, um die Schulsozialarbeit auszubauen?
- Können dazu Stiftungsmittel in Anspruch genommen werden?
Da sich die Anträge teilweise inhaltlich überschneiden, werden beide Antragsstellungen von der Verwaltung gesamt beantwortet.
2. Ausgangslage / Entwicklung der Schulsozialarbeit in Aachen
Bereits vor 25 Jahren (1990) beschloss der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 5 Planstellen für Schulsozialarbeit. In den Folgejahren erfolgte der Ausbau auf den Umfang von insgesamt 9,5 Planstellen.
Vor dem Hintergrund der den Kommunen seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mitteln beschloss der Rat der Stadt am 09.11.2011 Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Umfang von 18 Vollzeitstellen überplanmäßig und befristet für die Dauer der Drittmittelfinanzierung einzustellen. Deren konkrete Verteilung auf die Schulen wurde am 12.12.2011 im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule beraten und in den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2012 sowie des Schulausschusses vom 09.02.2012 beschlossen.
Am 02.07.2014 beschloss der Rat der Stadt Aachen die bis dahin überplanmäßig besetzten zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.07.2016 einzurichten. Die Refinanzierung der Personal- und Sachkosten konnte im Rahmen der Bewirtschaftung durch übertragene Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Vorjahren erfolgen.
3. Versorgungssituation an Aachener Schulen
Das Stellenvolumen kommunaler Schulsozialarbeit umfasst heute insgesamt 27,5 Stellen, davon 9,5 Planstellen und 18 befristete Stellen. Aktuell sind diese Stellen mit 34 Fachkräften besetzt, die an 38 Schulen mit insgesamt ca. 12.000 Schüler/-innen arbeiten. Zu den Schulen gehören 22 Grund-, 3 Haupt-, 4 Förder-, 4 Real-, 4 Gesamtschulen und 1 Gymnasium. Eine der 27,5 Stellen bekleidet die Teamleitung.
Neben den städtischen sind auch 11 landesbedienstete Schulsozialarbeiter/-innen an Schulen der Sekundarstufen I und II im Einsatz. Dadurch ist eine flächendeckende Versorgung an den vorhandenen Haupt-, Förder- und Gesamtschulen in städtischer Trägerschaft gewährleistet. In den vier Gesamtschulen bilden jeweils eine städtische mit einer landesbediensteten Fachkraft ein Team. Dies trifft auch auf die Förderschule Am Rödgerbach mit Dependance Beginenstraße und auf die Hauptschule Aretzstraße zu.
Eine besondere Situation ist an der Viktor-Frankl-Schule gelungen. Nach Entscheidung des damaligen Dezernenten wurde 2013 eine städtische Schulsozialarbeiterin (in Teilzeit) an dieser Schule verortet. Die hier anfallenden Personalkosten werden hälftig vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger übernommen. Diese Konstruktion eröffnete der Schule gemäß dem Runderlass vom 23.01.2008 (Schulsozialarbeitserlass) die Möglichkeit, eine weitere halbe Stelle landesseitig finanzierter Schulsozialarbeit zu generieren, so dass ein Team aus einer landesbediensteten und einer kommunalen Fachkraft auch hier im Einsatz ist. Die Weiterführung dieses Modells in der Verantwortungsgemeinschaft aus Stadt, LVR und Land erscheint aus Sicht des Fachamtes sinnvoll.
Während an 39 städtischen Schulen kommunale bzw. landesseitig eingestellte Schulsozialarbeiter/-innen tätig sind, verbleiben noch 22 Schulen in städtischer Trägerschaft ohne Schulsozialarbeit, wobei es sich um 15 Grundschulen und 7 Gymnasien handelt.
Aus dem Blickwinkel der Schüler/-innen stellt sich die Versorgungssituation im aktuellen Schuljahr folgendermaßen dar:
Im Primarbereich haben 3.769 Kinder Schulsozialarbeit zur Verfügung – 3.422 hingegen nicht.
Im Sekundarbereich besuchen 8.148 Kinder und Jugendliche Schulen mit Schulsozialarbeit, nämlich Haupt-, Real-, Gesamtschulen und ein Gymnasium. Demgegenüber stehen 6.328 Kinder und Jugendliche, die städtische Gymnasien ohne Schulsozialarbeit besuchen.
Allen Kindern und Jugendlichen, die Förderschulen in städtischer Trägerschaft besuchen, steht Schulsozialarbeit (in unterschiedlicher Trägerschaft) zur Verfügung.
Versorgungssituation an den Berufskollegs
Für die Berufskollegs, die sich in Trägerschaft der StädteRegion Aachen befinden, ergibt sich die folgende Versorgungssituation. Im Rahmen des bereits erwähnten Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 zum Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit wurden mit der Käthe-Kollwitz-Schule und zuletzt im Jahr 2013 mit dem Berufskolleg für Gestaltung und Technik seitens des FB 45 Kooperationsvereinbarungen bzgl. des Einsatzes von Jugendsozialarbeit getroffen, welche die Berufskollegs in die Lage versetzen, Sozialarbeiter/-innen auf Lehrerstellen einzustellen. Zusätzlich wurden im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket Berufskollegs in der Städteregion mit Schulsozialarbeit versorgt mit dem Ergebnis, dass nun alle Berufskollegs über Schulsozialarbeit verfügen.
4. Erzielte Effekte und Synergien
Die in den Anträgen gestellten Fragen nach den durch Schulsozialarbeit erzielten Verbesserungen für Kinder und Jugendliche und den möglicherweise zu erreichenden Synergieeffekten lassen sich seitens der Verwaltung nur allgemein darstellen.
- Die oberste Prämisse des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ist die Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls durch die Bereitstellung von präventiven, intervenierenden und reaktiven Hilfen und Maßnahmen. Insofern bilden das Nachverfolgen aller im Schulleben auftauchenden Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung und die entsprechende Weiterleitung an die Sozialraumteams einen der wichtigsten Synergieeffekte, die durch Schulsozialarbeit ausgelöst werden. Wurde ursprünglich von Verwaltung, Politik und Fachwelt eine Kostenzunahme für HZE bei breitem Einsatz von Schulsozialarbeit prognostiziert, ist jedoch in den letzten beiden Jahren eine Stagnation der HZE-Kosten zu beobachten. Die kontinuierlich wachsende Kooperation zwischen den Fachkräften der Sozialraumteams und der Schulsozialarbeit führt sowohl zum Aufbau eines gegenseitigen Verständnisses der beiden Systeme Jugendhilfe und Schule als auch zum Abbau von Ängsten und Abneigungen seitens der Sorgeberechtigten gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe.
- Im Bereich der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zeigt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Team Schulsozialarbeit und den zuständigen Teams in den beiden Behörden, Jobcenter der StädteRegion Aachen und Fachbereich Soziales und Integration, zunehmend positive Wirkungen, die den Familien spürbar und direkt zugutekommen.
- An einigen Schulen liegt die gesamte Organisation der Lernförderung im Rahmen des BuT in den Händen der Schulsozialarbeiter/-innen (Akquise geeigneter Anbieter/-innen, Absprachen mit Eltern, Anbietern, Kindern, Lehrkräften, Raum- und Zeitplanung, Kontakte Jobcenter/FB 50). Ein Großteil der hier betroffenen Kinder könnte trotz Anspruch und Bedarf ohne die „Hintergrundarbeit“ der Schulsozialarbeiter/-innen keine Lernförderung erhalten, da ihre Sorgeberechtigten dies nicht leisten könnten und oftmals Zuhause keine ruhigen Lernorte verfügbar sind.
- Die Information und Unterstützung der Sorgeberechtigten in Bezug auf die Leistungen des BuT wirkt vertrauensbildend und wird daher häufig zum „Türöffner“ für weitere Beratungs- bzw. Unterstützungsangebote bei z.B. erzieherischen, sozialen und familiären Anlässen.
- Schulsozialarbeit wirkt durch gezielte präventive und intervenierende Maßnahmen positiv auf das Schulklima und verbessert damit die Chancen auf gelingende Lernprozesse. Zu den Maßnahmen gehören vor allem Streitschlichtermodelle, Sozialtrainings, Angebote zur Konfliktbewältigung, Anwendung des Ansatzes „No-Blame-Approach“ bei Mobbing. Die Angebote unterstützen ein konfliktfreies Lernen und eine Verminderung von Störungen im Schulalltag insgesamt.
- Durch persönlichkeitsstärkende Angebote und individuelle Beratung und Hilfe gelingt es den Schulsozialarbeiter/-innen oftmals, grundlegende Lernvoraussetzungen für einzelne Kinder und Jugendliche zu schaffen.
5. Verankerung von Schule im Sozialraum
Die Verankerung des Lern- und Lebensortes Schule im jeweiligen Sozialraum ist sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise Schulform, Primar- oder Sekundarbereich und Einzugsgebiet. So spielen z.B. im Lebensraum Preuswald Kindertagesstätte und Schule eine recht zentrale Rolle, wogegen der sozialraumbezogene Faktor in der Maria-Montessori-Schule oder am Berufskolleg Lothringerstraße eher zu vernachlässigen ist. Der Hinweis auf diese Bezüge ist sicherlich berechtigt und wird deshalb z.B. im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendförderplan stärker in den Blick genommen.
6. Bedarfsermittlung und Bedarfssituation
Eine systematische Bedarfsermittlung hat es im Zuge der aus Bundesmitteln zusätzlich einzurichtenden Schulsozialarbeit im Jahre 2011 gegeben. Zum damaligen Zeitpunkt erfolgte eine Bedarfsabfrage aller Schulen. Im Primarbereich fiel anschließend die Auswahl auf 22 von 38 Grundschulen, basierend auf den Daten und Kriteriengrundlagen des Grundschulfonds sowie unter Hinzuziehung des Sozialindexes (Indikatoren wie Schülerzahlen, Anteil Migrationshintergrund, Lage im sozialen Brennpunkt, Arbeitslosenquote im Umfeld u.ä.).
Unabhängig hiervon haben in den Folgejahren zwei Gymnasien und eine Grundschule Anfragen bezüglich Schulsozialarbeit an die Verwaltung gerichtet.
Wenngleich sich die Akzeptanz von Schulsozialarbeit insbesondere an Gymnasien zwischenzeitlich geändert haben mag, hat die Verwaltung bisher von einer systematischen Abfrage der bisher nicht berücksichtigten Schulen Abstand genommen. Es ist bei einer gezielten Bedarfsabfrage von einer höheren Anzahl interessierter Schulen auszugehen, deren geäußerter Bedarf aus finanziellen Gründen nicht befriedigt werden kann.
Die Fachwelt geht davon aus, dass insbesondere durch die Umsetzung des Anspruchs inklusiver Bildung das Arbeiten in multiprofessionellen Teams für Schulen der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein wird (Klemm und Preuss-Lausitz, Juni 2011, Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“). Die Funktion der Schulsozialarbeit ist hierbei vielschichtig zu sehen. Einhergehend mit der zu erwartenden Zunahme an in der Schule zutage tretenden sozialen Problematiken und der Notwendigkeit zur Individualisierung des Lernens, wächst der Bedarf an Schulsozialarbeit. Stichworte wie Bedeutungsverlust der Familie, neue Lebensmodelle, Erziehung im schulischen Ganztag, Schule als Lebensraum, Suchterkrankungen, Gewalt, Medien und Extremismus seien hier exemplarisch genannt für gegenwärtige Themen und Herausforderungen, mit denen der Lern- und Lebensort Schule konfrontiert ist.
7. Sicherung derzeitiger kommunaler Schulsozialarbeit
Im schul- und jugendpolitischen Bereich besteht nahezu einhellig der Wunsch, die derzeitige Schulsozialarbeit dauerhaft und für möglichst viele Schulen zu etablieren. Auch die Verwaltung verfolgt das Ziel, die bislang verortete Schulsozialarbeit in ihrem jetzigen Umfang zu verstetigen und mit Hilfe der Landesmittel zumindest bis 2017 zu sichern. Die befristete Verlängerung der 18 zusätzlichen Planstellen über den 31.07.2016 hinaus bis mindestens zum 31.12.2017, ist vor dem Hintergrund der im Rahmen der Landesförderung erforderlichen Eigenbeteiligung der Kommune noch zu prüfen. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die bisher nicht verausgabten Bundesmittel als Eigenmittel verwendet werden können.
Unabhängig hiervon schlägt die Verwaltung vor, das derzeitige Kontingent an Schulsozialarbeiterstellen im Umfang von insgesamt 27,5 Vollzeitäquivalenten, wie bereits im Beschluss des Schulausschusses vom 09.02.2012 formuliert, „bedarfsorientiert und flexibel“ einzusetzen. Nur so können notwendige bedarfsorientierte und flexible Anpassungen und Umsetzungen im Rahmen der personalrechtlichen Vorschriften zeitnah vorgenommen werden. Die Einrichtung eines gesamtstädtischen Kontingents für Schulsozialarbeit würde eine flexible und zeitnahe Reaktion auf sich ändernde Gegebenheiten und Bedürfnisse ermöglichen.
8. Finanzierung
Wie bereits dargestellt, räumt die Verwaltung einer Verstetigung der vorhandenen Schulsozialarbeit gegenüber einer Ausweitung den Vorrang ein. In den bisherigen Sachstandsberichten wurde darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket geflossenen Bundesmittel zumindest bis zum 31.07.2016 auskömmlich sind. Das seitens des Landes zunächst für die Dauer von 3 Jahren (2015-2017) aufgelegte Förderprogramm verlängert diesen Zeitraum unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung von 30 % nun bis zum 31.12.2017. Über mögliche weitere Finanzierungsmöglichkeiten nach Ablauf der Förderphase des Landes Ende 2017 lassen sich zum heutigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen treffen. Die näheren Modalitäten zum Abruf der Landesförderung lagen der Verwaltung bei der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Insofern sind die Einzelheiten – und hierbei insbesondere die finanziellen Auswirkungen – der Verlängerung der 18 zusätzlich eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen noch zu prüfen und den Fachausschüssen Kinder- und Jugendausschuss, Schulausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss sowie dem Rat der Stadt vorzulegen.
Für über das derzeitige Kontingent hinausgehende Ausweitungen auf bisher unversorgte Schulen werden derzeit seitens der Verwaltung keine finanziellen Spielräume gesehen.
Gemäß dem bereits mehrfach erwähnten Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit besteht jedoch für die Schulen grundsätzlich die Möglichkeit, Lehrerstellen umzuwandeln. Der Runderlass besagt, dass Schulen bei einer Stellenzahl von bis zu 100 Stellen auf bis zu 1 Lehrerstelle und mit einer Stellenzahl von mehr als 100 bis zu 2 Lehrerstellen mit Fachkräften für Schulsozialarbeit besetzen können. Kleine Schulen können vom Grundsatz her schulübergreifend planen und gemeinsam anteilig Lehrerstellen zur Verfügung stellen. Die Kommune müsste sich verpflichten, im gleichen Umfang sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit zusätzlich bereit zu stellen und zu finanzieren.
Da sich die kommunale Schulsozialarbeit im Umfang einer halben Stelle am Couvengymnasium sehr bewährt hat und seitens der Schule ein entsprechender Bedarf gesehen wird, prüft die Schulleitung derzeit additiv ebenfalls die dem Runderlass entsprechende Umwandlung einer halben Lehrerstelle.
Entsprechend der aktuellen KGST-Werte betragen die durchschnittlichen Personalkosten für eine Vollzeitstelle in Gruppe S 11 TVöD-SuE jährlich 55.500 €.
Zur Frage, ob eine Finanzierung von Schulsozialarbeit aus Stiftungsmitteln möglich ist, hat die Verwaltung keine speziellen Erkenntnisse. Erfahrungsgemäß sind Stiftungsfinanzierungen eher kurzfristige Einzelprojektförderungen auf Antrag und keine dauerhaften Finanzierungsinstrumente. Inwieweit kommunalverwaltete Stiftungsmittel in Anspruch genommen werden könnten, konnte bei Vorlagenerstellung noch nicht abschließend ermittelt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Es ergeben sich für den Haushalt 2015 ff keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
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