Kenntnisnahme - FB 36/0038/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der von der juwi Energieprojekte GmbH beantragten Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 7 Windenenergieanlagen (WEA) im Aachener Münsterwald ist nach den vorliegenden Planunterlagen im Bereich des Zuwegungsbaus der beiden östlich der B 258 (Himmelsleiter) geplanten Anlagen (WEA 6 und WEA 7) die Verlegung eines ca. 440 m langen Abschnitts des wegbegleitenden Grabens (3. Nebenarm Fobisbach) erforderlich.

 

Ergänzend zu dem laufenden Genehmigungsantrag zum Bau und Betrieb der WEA ist zur Verlegung des 3. Nebenarms des Fobisbachs ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig. Den Antrag zur Erlangung einer wasserrechtlichen Genehmigung hat die juwi Energieprojekte GmbH im Mai 2014 bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen eingereicht.

 

Die im Zuge der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen im Münsterwald ausgewiesene Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen). Demzufolge ist der Landschaftsbeirat im Zuge des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 WHG anzuhören.

 

Die juwi Energieprojekte GmbH hat das Planungsbüro Koenzen mit der Erstellung eines wasserwirtschaftlichen Erläuterungsberichts zur Verlegung des 3. Nebenarmes des Fobisbaches beauftragt. Nähere Informationen zu diesem Vorhaben (siehe beigefügter Bericht) werden durch einen Vertreter des Planungsbüros Koenzen in der Sitzung des Landschaftsbeirats am 24. März 2015 vorgestellt.

 

Nach fachlicher Prüfung des Erläuterungsberichts kann nach Auffassung der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen unter der Voraussetzung, dass alle darin beschriebenen Maßnahmen im Zuge der Realisierung des Vorhabens beachtet und konsequent umgesetzt werden, die beantragte wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 WHG erteilt werden.             

 

 

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Anlagen

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