Kenntnisnahme - FB 36/0041/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die juwi Energieprojekte GmbH hat bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aachen im Oktober 2014 einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 7 Windenenergieanlagen im Aachener Münsterwald nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt.

Mit Inkrafttreten der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen wurden im Teilabschnitt A nsterwald und B 258  - drei Konzentrationsflächenr Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Standorte für die beantragten sieben Windenergieanlagen befinden sich allesamt innerhalb dieser Konzentrationsflächen.

Da sich die drei Konzentrationsflächen im Teilabschnitt A vollständig im Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen) befinden, ist der Landschaftsbeirat im Zuge des laufenden Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuhören.

Im Verfahren zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen wurde der Sachverhalt, dass sich die drei Konzentrationsflächenr Windenergieanlagen im Teilabschnitt A - nsterwald und B 258 - im Landschaftsschutzgebiet befinden, umfassend behandelt. Entgegen der ablehnenden Empfehlung des Landschaftsbeirats hatten sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie der Rat der Stadt Aachen r die Ausweisung dieser Konzentrationsflächenr Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald ausgesprochen.

Die Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild soll durch eine Ersatzgeldzahlung erfolgen, deren Höhe durch die Genehmigungsbehörde in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde festgelegt wird.

 

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Anlagen

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