Kenntnisnahme - FB 45/0082/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Antrag von CDU und SPD vom 03.02.2015 gilt damit als erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Beschlusslage

Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson.

 

Während ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass im Bereich der U3 Jährigen eine Versorgungsquote von 35% ausreichend ist, zeigte sich, dass der Bedarf in der Stadt Aachen weitaus höher liegt.

 

Basierend auf einem Antrag der Fraktionen erfolgte in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.06.2013 der Beschluss, dass für die Stadt Aachen eine Zielversorgungsquote von 50 % im U3 Bereich festgelegt wird.

Ausgehend von den KiTa-Plätzen des KiTa-Jahres 2013/2014 waren zu diesem Zeitpunkt ca. 500 weitere U3 Plätze zu schaffen, um diese Quote zu erreichen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie eine ausreichende Anzahl an U3 Plätzen geschaffen werden kann.

 

Dem Verwaltungsvorstand wurden im Juli 2014 Vorschläge mit weiteren Maßnahmen zum U3 Ausbau vorgestellt.

 

Erste Maßnahmen wurden dem Kinder- und Jugendausschuss im Herbst 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.

In der mittelfristigen Haushaltsplanung 2015 ff sind Finanzmittel für weitere Maßnahmen vorgesehen.

 

 

  1. Was wurde bereits umgesetzt

 

Mit Blick auf den zum 01.08.2013 eingetretenen Rechtsanspruch wurde dem Bedarf bei den Kindertagesstättenbedarfsplanungen Rechnung getragen und in den letzten Jahren diverse Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen umgesetzt.

 

2012/2013

     Schaffung von insgesamt 173 weiteren U3 Plätzen in KiTas

     Erweiterung der bis dahin gedeckelten Plätze in Kindertagespflege um 50 U3 Plätze auf 450 Plätze

 

u.a. wurden in den folgenden städtischen Einrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen durchgeführt:

     KiTa Elsassstraße

     KiTa Am Höfling

     KiTa Philipp-Neri-Weg 11

     KiTa Oberforstbacher Straße

     KiTa Falkenberg

 

2013/2014

     Schaffung von insgesamt 335 weiteren U3 Plätzen in KiTa

     50 zusätzliche U3 Plätze in Kindertagespflege

 

u.a. wurden in den folgenden städtischen Einrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen durchgeführt:

     KiTa Am Höfling

     KiTa Sandhäuschen (Neubau)

     KiTa Schurzelter Straße

     KiTa Philipp-Neri-Weg 4-6

 

Als weitere Maßnahmen sind zu benennen:

     Investorenmodell Neubau KiTa Krefelder Straße

     Erweiterung der Trägerlandschaft -> Einrichtung eines Waldkindergartens

 

2014/2015

     Schaffung von insgesamt 221 weiteren U3 Plätzen in KiTa

  • darin enthalten ist z.B. der Neubau der Betriebskita Eilendorf Süd mit 45 U3 Plätzen (22 Plätze für auswärtige Kinder betriebsangehöriger Eltern)

     100 zusätzliche Plätze in Kindertagespflege

 

u.a. wurden in den folgenden städtischen Einrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen durchgeführt:

     KiTa Reumontstraße 52 Montessori

     KiTa Schurzelter Straße

     KiTa Alfons-Gerson-Straße

     KiTa Passstraße 123 (Fusion/Neubau)

     KiTa Bergstraße

     KiTa Kalverbenden (Neubau)

 

Als weitere Maßnahmen sind zu benennen:

     Investorenmodell Neubau KiTa Drimbornstraße (Ersatz + Erweiterung KiTa Blücherplatz)

     Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der Annastraße

 

 

  1. Wo bestehen Engpässe/Hindernisse

 

Umwandlungspotentiale

Zwischenzeitlich wurden durch die Vielzahl an Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen in den letzten Jahren die verfügbaren Umwandlungs-, Umbau- und Anbaupotentiale in den Bestandskitas weitestgehend ausgeschöpft.

 

Hinzu kommt, dass sich durch die massive Umwandlung von ü3 Plätzen zu U3 Plätzen die Herausforderung verstärkt, weiterhin ausreichend ü3 Plätze anbieten zu können.

 

Sozialraumbezogene Bedarfsplanung

Während vor einigen Jahren noch ein Bedarf an U3 Plätzen flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet bestanden hat, ist durch die mittlerweile in einigen Bereichen erreichte gute Versorgungsquote eine weitere Ausbauplanung sozialraumbezogen vorzunehmen, um eine Überkapazität von U3 Plätzen in Sozialräumen mit bereits guter Versorgungsquote zu vermeiden und gleichzeitig die Sozialräume mit großem Bedarf besonders in den Blick zu nehmen.

 

Innerhalb der Sozialräume können sich weitere Herausforderungen ergeben.

So weist z.B. Sozialraum 3 (Aachen-Ost) mit einer geringen Versorgungsquote einen hohen Bedarf an der Schaffung von U3 Plätzen aus. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Bemühungen hinsichtlich potentieller Grundstücke und Gebäude, dass es kaum Angebote in diesem Bereich gibt.

 

Sozialraum 1 (Aachen-Innenstadt) ist ebenfalls ein Sozialraum mit einem hohen Bedarf an U3 Plätzen. Eine Besonderheit ist hier, dass neben Plätzen für die Bewohner des Sozialraums weitere Bedarfe durch die Pendler aus den Randgebieten entstehen.

 

Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel im KiTa-Bereich spitzt sich in den letzten Jahren - auch durch den flächendeckend vorangetriebenen U3 Ausbau - immer weiter zu.

Neben der Schaffung der baulichen Voraussetzungen für weitere U3 Plätze ist es zwingend erforderlich, dass ausreichend qualifiziertes Personal für die Einrichtungen gefunden wird, um die U3 Plätze einrichten zu können.

 

Investorenmodelle

Sollten weitere Projekte – wie zurzeit angedacht – über Investorenmodelle realisiert werden, ist mit längeren Durchführungszeiträumen zu rechnen. In vielen Fällen handelt es sich um ein kombiniertes Bauprojekt, bei dem die KiTa in eine größere Planung (Wohnungsbau; Büroräume; Supermarkt etc.) mit einbezogen wird. Durch diese Kombinationen wird das Bauvorhaben insgesamt komplexer und  der Abstimmungsaufwand steigt. Die Vorlaufzeit für eine Maßnahme erhöht sich durch die voraussichtlich erforderlichen Ausschreibungsfristen, durch Investorensuche und diverse Vorgespräche, die durchgeführt werden müssen, bevor die Realisierung der Maßnahme in die Wege geleitet werden kann.

 

Dies zeigt sich u.a. am Beispiel der KiTa Eintrachtstraße, die über ein Investorenmodell realisiert wird. Der politische Beschluss, dass am Standort Eintrachtstraße eine KiTa entstehen soll, erfolgte im November 2011. Der Baubeginn ist aktuell auf das Frühjahr 2015 terminiert.

 

Ausbau bei freien Trägern

Im KiTa-Jahr 2014/2015 zeigt sich deutlich, dass sich die freien Träger mittelfristig immer mehr aus dem U3 Ausbau zurückziehen.

Hintergrund ist, dass auch dort zwischenzeitlich fast alle Umwandlungspotentiale bei den Bestandskitas ausgeschöpft sind und die Träger signalisieren, dass sie finanziell keine Möglichkeiten sehen, größere Baumaßnahmen zu realisieren.

Hinzu kommt, dass die finanziellen Belastungen beim Betrieb einer KiTa in den letzten Jahren gestiegen sind.

Freie Träger melden der Verwaltung zurück, dass sie Schwierigkeiten haben, die einmaligen Mittel für eine investive Baumaßnahme sowie die laufenden Betriebskosten zu finanzieren.

 

Kapazitäten von Auslagerungsstandorten

Bei größeren baulichen Maßnahmen an Bestandskitas ergibt sich die Notwendigkeit für die Auslagerung von KiTa-Gruppen, da in diesen Fällen der KiTa-Betrieb im Gebäude während der Bauphase nicht aufrechterhalten werden kann.

 

Perspektivisch werden nicht mehr alle der aktuell zur Verfügung stehenden Auslagerungsstandorte zur Verfügung stehen.

Zu nennen sind hier:

     Schule Franzstraße – das Gebäude wird im Rahmen eines Architektenwettbewerbs veräußert

     Schule Kronenberg – Überlegungen für eine mögliche Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen laufen. Hinzu kommt, dass das Gebäude mittelfristig niedergelegt und das Grundstück veräußert werden soll.

     Pavillons Barbarastraße – die Pavillons stehen auf einer geförderten Grünfläche, so dass die Verlängerung der Nutzungsdauer fraglich ist.

     Pavillons Schagenstraße – diese stehen auch weiterhin zur Verfügung

     KiTa Reimser Straße – wenn der Ersatzbau für die Reimser Straße fertig gestellt ist und die KiTa diesen bezogen hat, steht das Gebäude als potentieller Auslagerungsstandort zur Verfügung, bis die weiteren Planungen für dieses Grundstück abgeschlossen sind, das ggfs. einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.

     KiTa Ferberberg – der Standort steht weiterhin zur Verfügung

 

Prüfaufträge

Bei den Überlegungen, welche Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen geeignet sind, werden eine Vielzahl an potentiellen Gebäuden, Standorten und weiteren Maßnahmen geprüft. Bei einem Teil der Maßnahmen zeigen sich im Verlauf der Prüfung oder bei detaillierterer Planung Gründe, die einer Realisierung entgegenstehen.

 

Bsp. 1

Die nähere Prüfung eines Standorts hat ergeben, dass dieser ggfs. aufgrund von Lärmimmissionen für eine KiTa nicht geeignet ist.

 

Bsp. 2

Städtische KiTas wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie von einem Architekten dahingehend geprüft, wie die Schaffung weiterer U3 Plätze in diesen Einrichtungen möglich ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Schaffung von U3 Plätzen in einem Teil der Einrichtungen nur in geringem Maße und mit unverhältnismäßig hohen Baukosten (> 1. Mio €) möglich wäre und damit nicht wirtschaftlich ist.

 

Dies führt dazu, dass nicht alle Maßnahmen realisiert werden können und insgesamt oft mehrere zum Teil aufwändige Prüfungen erfolgen, bis weitere U3 Plätze geschaffen werden können.

 

Personelle Ressourcen bei E 26 und FB 45

Mit den aktuellen Personalkapazitäten ist eine Begleitung und Realisierung von bis zu zwei großen U3 Ausbau Baumaßnahmen pro Jahr möglich.

 

Kindertagespflege

Die derzeitigen Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sind zu optimieren. Die aktuelle Situation führt dazu, dass es nicht möglich ist, eine ausreichende Anzahl an Personen für die erforderliche Qualifizierung zur Tagespflegeperson zu akquirieren und damit die geplanten Ausbaustufen (50 zusätzliche U3 Plätze/Jahr) in Kindertagespflege nicht eingehalten werden können.

 

Steigende Kinderzahlen

Den Daten von IT-NRW ist zu entnehmen, dass für Aachen die Prognosedaten steigende Kinderzahlen in den nächsten 10 Jahren aufweisen. Auch Aufzeichnungen zur Aachener Bevölkerungsentwicklung zeigen, dass die Geburtenzahlen in 2013 und 2014 wieder leicht ansteigen.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass zur Erreichung der 50% Versorgungsquote mehr als die zuvor kalkulierten ca. 500 U3 Plätze geschaffen werden müssen.

 

  1. Vorhaben/Entwicklung der U3-Versorgungsquote bis 2017 ff

 

Dem Verwaltungsvorstand wurden in seiner Sitzung am 08.07.2014 Maßnahmen zum weiteren U3 Ausbau ab 2015 ff vorgestellt.

Basierend auf den in dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen, wurden für das Haushaltsjahr 2015 ff Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich 2018 für folgende Maßnahmen vorgesehen:

     Förderschule Walheim – Ersatzstandort + Erweiterung KiTa Albert-Einstein-Straße

     Ersatzbau + Erweiterung KiTa Stettiner Straße 16

     Neubau KiTa Hünefeldstraße

     Ersatzbau + Erweiterung KiTa Boxgraben/Löhergraben

     Neubau Campus West/Guter Hirte - Ersatzbau + Erweiterung KiTa Süsterfeldstraße

     Ersatzbau + Erweiterung KiTa Lochnerstraße

     Neubau KiTa Franzstraße

     Neubau Branderhof – Ersatzbau + Erweiterung KiTa Bismarckstraße, Kind & Kegel

     Neubau KiTa Eisenbahnweg/Guter Freund

     Neubau KiTa – Grundstück in Forst

 

 

Über die mittelfristige Finanzplanung hinaus sind die folgenden beiden Projekte in den Jahren 2019/2020 angedacht:

     Neubau KiTa Im Kollenbruch

     Ersatzbau + Erweiterung KiTa Kaiserstraße

 

Mit den aktuell eingeplanten Finanzmitteln ist eine Realisierung von zwei Projekten pro Jahr angestrebt.

 

Ratsbeschluss 2014

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2014 folgende U3 Ausbaumaßnahmen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2014 beschlossen:

     KiTa Königsberger Straße

     KiTa Mataréstraße

     KiTa Reutershagweg

     KiTa An der Rahemühle

     KiTa Sigmundstraße

 

s. beigefügte Übersicht mit konkreteren Angaben zu den aktuell laufenden sowie mittelfristig geplanten Maßnahmen bis einschließlich 2018.

 

Umwandlungspotentiale

Wie bereits zuvor erwähnt sind die Umwandlungspotentiale in den Bestandskitas weitestgehend ausgeschöpft.

Für das KiTa-Jahr 2015/2016 ff werden dennoch weiterhin alle KiTas auf mögliche noch verfügbare Umwandlungspotentiale überprüft.

Ggfs. ergeben sich durch die Fertigstellung von Neubaumaßnahmen in den umliegenden KiTas neue Potentiale.

z.B. städt. KiTa Bayernallee 2 (durch die Fertigstellung des Neubaus Kalverbenden)

 

Großtagespflegestellen

Die Verwaltung prüft weiterhin potentielle Räumlichkeiten zur Schaffung von Großtagespflegestellen.

Zurzeit wird in Räumlichkeiten der gewoge in der Stromgasse eine Großtagespflegestelle eingerichtet.

 

Zwischenfazit

Unter Berücksichtigung der in der Tabelle dargestellten bereits laufenden Maßnahmen sowie der Maßnahmen, die voraussichtlich bis Ende 2017 fertig gestellt werden, ist davon auszugehen, dass eine U3 Versorgungsquote von 46,84 % erreicht werden kann.

Berücksichtigt man die geplante Ausbaustufe um weitere 50 Plätze in Kindertagespflege auf insgesamt 700 Plätze, dann ergibt sich eine Versorgungsquote von 47,66 %.

(Grundlage für die Berechnung sind die Daten aus der KEPL 2015/2016)

 

 

 

 

 

  1. Offene Fragen

 

Auswärtige Kinder

Es ist zu klären, inwiefern auch Plätze für „auswärtige Kinder“ (Kinder, deren Eltern ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Aachen haben) geschaffen werden sollen.

 

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass ein auswärtiges Kind grundsätzlich dann in einer KiTa in Aachen aufgenommen werden kann, wenn der KiTa-Platz nicht von einem „Aachener“ Kind benötigt wird. Vor Vergabe des Platzes ist ein entsprechender Antrag bei FB 45 einzureichen. Dort wird der Antrag geprüft und ggfs. genehmigt.

Über einen Grundsatzbeschluss des Rates aus 2012 ist es außerdem möglich, Einpendlerkinder in KiTas aufzunehmen, wenn es sich um betriebliche Betreuungsplätze handelt.

 

Im Zuge der Reauditierung als familiengerechte Kommune hat der Rat im Januar 2015 als ein Auditziel den bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung beschlossen. Das Thema der auswärtigen/Einpendler Kinder ist ein wichtiger Baustein, um die Rahmenbedingungen festzulegen.

 

Konkrete Fragen sind daher:

     Soll eine bestimmte Anzahl an Plätzen für auswärtige Kinder geschaffen werden?

     Sollen die Plätze

  • nur im Rahmen von betrieblicher Kinderbetreuung
  • nur, wenn sie frei verfügbar sind
  • nur bei Verbleib eines Kindes, das bereits zuvor in der Einrichtung betreut wurde und anschließend aus Aachen verzieht

angeboten werden?

     Werden Plätze nur für Kinder aus NRW oder auch aus dem Ausland angeboten?

 

Kriterien zur Trägeranteilübernahme

Aktuell sind Mittel für die Übernahme von Trägeranteilen ausschließlich im Rahmen der bestehenden Sonderverträge eingeplant.

Für die Übernahme von weiteren Trägeranteilen stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung.

Gleichzeitig zeigt sich, dass der Ausbau von u3 Plätzen bei freien Trägern oft mit einem Antrag auf Trägeranteilübernahme für die neue U3 Gruppe gekoppelt ist.

 

Investorenmodell/selber bauen (vgl. S. 5 Investorenmodelle)

Für die in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen wurde eine Realisierung als Investorenmodell favorisiert und entsprechende Mittel im Rahmen der mittelfristen Haushaltsplanung 2015ff berücksichtigt.

 

Für weitere Projekte bedarf es der grundsätzlichen Entscheidung, ob die Stadt Aachen selber baut oder über Investorenmodelle bauen lässt.

 

Bei Investorenmodellen sind laufende Mittel (konsumtiv) in Höhe der Mietzahlungen vorzusehen.

Baut die Stadt selbst sind einmalige investive Mittel einzuplanen. Hinzu kommen laufende Instandhaltungskosten.

 

 

  1. Stellschrauben für den kontinuierlichen U3 Ausbau

 

Damit der U3 Ausbau weiter vorangetrieben werden kann und das Ziel, eine Versorgungsquote von 50 % anbieten zu können perspektivisch erreicht wird, sollten die folgenden Aspekte und Themen Beachtung finden.

 

Prüfung weiterer Projekte

Neben den aktuell laufenden sowie den in der mittelfristigen Planung geplanten Projekten ist eine laufende Prüfung von potentiellen weiteren Maßnahmen notwendig, um den Ausbau mit Blick auf die Zielversorgungsquote weiterführen zu können.

Dies erfolgt u.a. über

  • Die AG KiTa-Standorte (FB 61; FB 45/100; FB 45/200, neu: E26)
  • Mit Blick auf mögliche Synergieeffekte erfolgt in dieser AG eine systematische Untersuchung im Bereich der städtischen Gebäude und Liegenschaften innerhalb der einzelnen Sozialräume; Ideen zur Verknüpfung mit der städt. Sozialentwicklungsplanung werden mit einbezogen
  • Gespräche mit Investoren
  • Bearbeitung von Anfragen zu B-Plänen und Grundstücken von FB 61 und FB 23
  • Prüfung weiterer potentieller Räumlichkeiten dahingehend, ob sie sich für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle eignen
  • Gespräche mit weiteren Akteuren

z.B. Kirchengemeinden -> KIM (kirchliches Immobilienmanagement)

 

Auslagerungskapazitäten

Sofern der U3 Ausbau (wie aktuell vorgesehen) zum Teil auch über größere Bauprojekte an Bestandskitas durchgeführt wird, ist die Verfügbarkeit von ausreichend Auslagerungskapazitäten erforderlich.

Diese Aufgabe wird dadurch erschwert, dass eine langfristige Planung nur schwer durchzuführen ist, da die Belegungspläne der aktuellen Auslagerungsstandorte abhängig von der korrespondierenden Baumaßnahme laufend fortgeschrieben werden müssen und sich Rückzüge häufig verzögern.

 

Entwicklung der Kinderzahlen in Aachen

Sollte die Kinderzahl in der Stadt Aachen weiterhin stabil bleiben oder sich sogar leicht erhöhen, sind weitere Flächen und/oder Gebäude für die Schaffung von U3 Plätzen erforderlich, da dann mehr Plätze erforderlich sind, um die Zielversorgungsquote von 50% zu erreichen.

 

 

Investitionsförderprogramme von Bund/Land

Um weitere U3 Ausbaumaßnahmen finanziell stemmen zu können, wird es erforderlich sein, dass weitere Bundes-/Landesmittel im Rahmen von investiven Förderprogrammen bereitgestellt werden.

 

Baukostenzuschüsse für freie Träger

Wie bereits zuvor beschrieben zeigt sich, dass sich die freien Träger immer weniger am U3 Ausbau beteiligen. Häufig wird als Grund hierfür von den freien Trägern ausgeführt, dass zur Finanzierung und Realisierung einer Baumaßnahme eine kommunale Förderung erforderlich ist.

 

Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, inwiefern eine kommunale Förderung zur Realisierung von U3 Baumaßnahmen der freien Träger erfolgen soll.

Bei Gewährung einer kommunalen Förderung müssten die Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Fragestellungen sind u.a.

  • Förderung als Zuschuss?
  • Förderung als 0% Kredit?
  • Mischform der Förderung?
  • Zweckbindungsfristen?
  • Realisierung als Investorenmodelle durch Dritte -> Übernahme der nicht refinanzierten Miete?
  • Wer wird wie gefördert? Freie Träger/privat-gewerbliche Träger

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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