Entscheidungsvorlage - FB 45/0086/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Leistungsvereinbarung für das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus in Aachen-Kronenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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24.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen und den Vorschlag der Verwaltung zur Mittelverlagerung der OGS-Mittel zustimmend zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, den städtischen Zuschuss zu den Betriebskosten für das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus um 15.600 Euro jährlich ab 2015 zu erhöhen.
Die Leistungsvereinbarung ist entsprechend anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 27.06.2013 beantragte der Vorsitzende des Kirchenvorstandes der Katholischen
Kirchengemeinde St. Hubertus eine Anhebung des städtischen Zuschusses zu den Betriebskosten
ab August 2013 um jährlich 15.600,- Euro.
Vorgeschichte
Zu Anfang der 1980er Jahre wurde das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus am Kronenberg
eröffnet. Bis zum Sommer 2007 wurden im engen Einvernehmen mit dem damaligen Jugendamt
verschiedene Räume des Gebäudekomplexes als Horteinrichtung genutzt. Nach Umwandlung der
Horte in Offene Ganztagsschulen wurden die Räume wiederum in enger Abstimmung mit dem
Jugendamt an die GGS Kronenberg für den Offenen Ganztag genutzt. Das Kinder- und
Jugendzentrum war der Hauptkooperationspartner der Grundschule.
Damit wurde eine Kooperation zwischen der Schule und dem Kinder- und Jugendzentrum
eingegangen und der Personalstamm konnte erhalten bleiben. Die Räumlichkeiten wurden - und
werden - auch im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit genutzt. Sie können nicht separat
vermietet werden, da kein gesonderter Zugang und keine gesonderten Sanitäranlagen vorhanden
sind.
Durch die Schließung der GGS Kronenberg mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 endete sowohl die
Kooperation als OGS-Träger mit der Grundschule als auch die entsprechende Nutzung der Räume.
Die bisherigen Mietzahlungen, die durch FB 45 an den Träger über die OGS-Finanzierung erfolgten,
entfiel und es entsteht beim Träger eine Finanzierungslücke von 15.600,- Euro jährlich.
Der Kirchengemeindeverband beantragt daraufhin bei der Stadt die Übernahme der Kosten.
Sachstand
Mit Beschluss vom 17.09.2013 entschied der Kinder- und Jugendausschuss, die fehlenden Mittel aus dem PSP- Element „Betriebskosten für Jugendeinrichtungen freier Träger“ zu decken. Für das Jahr 2013 wurden so zusätzliche 6.500 Euro bereitgestellt.
Für das Jahr 2014 folgte der Unterausschuss Stadtjugendplan in seiner Sitzung am 08.05.2014 dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 10.12.2013. Darin wurde empfohlen, der katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus einmalig und ohne Präjudiz im Jahr 2014 einen Betrag in Höhe von 15.600 Euro aus Pos. 6 des Stadtjugendplans als Zuschuss zu den Betriebskosten zu gewähren.
Vorschlag der Verwaltung
Zu Zeiten der Nutzung der Räume durch die OGS erfolgte die Bezuschussung an das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus aus OGS-Mitteln. Aufgrund des Wegfalls der OGS sind auf o.g. Haushaltsposition ausreichende Mittel vorhanden. Eine Deckung kann somit hieraus erfolgen.
Die Verwaltung schlägt eine dauerhafte Verlagerung der Summe von 15.600 Euro von PSP-Element 4-030101-807-8 SK 53180000 nach PSP-Element 4-060201-908-9 SK 53180000 vor.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-060201-908-9 „Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger“ SK 53180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Personal-/ Sachaufwand | 1.940.600 € | 1.956.200 € | 5.821.800 € | 5.868.600 € | 0 | 0 | |||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 15.600 € | -46.800 € |
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| Deckung ist gegeben bei 4-030101-807-8 SK 53180000 | Deckung ist gegeben bei 4-030101-807-8 SK 53180000 | |||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,9 MB
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2
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öffentlich
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1,5 MB
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