Entscheidungsvorlage - FB 45/0068/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau KiTa Kalverbenden - Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf Übernahme des Trägeranteils
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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03.03.2015
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Kalverbenden und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen von 9% des Einrichtungsbudgets der Einrichtung (ca. 72.944,- €/Jahr).
- beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen.
Der Rat der Stadt Aachen
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Kalverbenden und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen von 9% des Einrichtungsbudgets der Einrichtung (ca. 72.944,- €/Jahr).
- beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Als eine Maßnahme des U3 Ausbauprogramms 2011 wurde der Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte Kalverbenden beschlossen. Die Einrichtung wird nach Fertigstellung Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, über drei Jahren sowie Kinder mit besonderem Förderbedarf anbieten. Inbetriebnahme der KiTa ist voraussichtlich im Sommer 2015.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO) hat sich auf die Betriebsträgerschaft für die Einrichtung beworben. Der Bewerbung wurde von Seiten des Kinder- und Jugendausschusses im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.09.2012 zugestimmt (Vorlage FB 51/0207/WP16).
- Antrag der Arbeiterwohlfahrt
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag vom 20.11.2015 beantragt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. die Übernahme des Trägeranteils für die neue Kindertagesstätte Kalverbenden.
Begründet wird der Antrag damit, dass die AWO als sozialer Wohlfahrtsverband, den Trägeranteil für die neue KiTa nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann.
- Bewertung durch die Verwaltung
Die Inbetriebnahme der KiTa Kalverbenden spätestens zum KiTa-Jahr 2015/2016 ist mit Blick auf die Versorgungsquote und die Erfüllung des Rechtsanspruchs im U3 Bereich ein wichtiger Schritt.
Der Antrag der AWO kann unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation des Trägers nachvollzogen werden.
Hinzu kommt, dass es sich um eine Maßnahme des U3 Ausbaus handelt. Es werden über 20 U3 Plätze geschaffen.
Eine Übernahme des Trägeranteils ist im KiTa-Jahr 2015/2016 in Bezug auf die Kindpauschalen mit ca. 72.944 € zu beziffern. Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln.
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe stehen im Haushaltsjahr 2015 und 2016 auf PSP 4-060101-901-9; 53180000 Zusch. z.d. Betriebskosten d. KiTas zur Verfügung, da statt der geplanten 150 weiteren U3 Plätze im KiTa-Jahr 2015/2016 lediglich 102 neue U3 Plätze geschaffen werden können.
Im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen und Fortschreibungen der Kindertagesstättenentwicklungsplanung hinsichtlich des Ausbaus im U 3 Bereich, werden Nachsteuerungen im Haushalt erforderlich werden, da zur Zielerreichung der 50%Versorgungsquote die Schaffung der 48 Plätze schnellstmöglich nachgeholt werden müssen und dann die jetzt nicht benötigten Mittel zur laufenden Betriebskostenfinanzierung erforderlich sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch in Klärung, ob der AWO die Räumlichkeiten über einen Nutzungsvertrag (keine Mietzahlung, dafür Unterhaltung an Dach und Fach) oder einen Mietvertrag (Miethöhe noch nicht bekannt) zur Verfügung gestellt werden. Ggfls. kommen hier je nach Ergebnis der Verhandlungen noch weitere z.Zt. noch nicht zu quantifizierenden Kosten auf den städtischen Haushalt bzw. dem Wirtschaftsplan des E 26 zu.
Grundsätzlich sollte in jedem Fall an der AWO als Träger der Einrichtung festgehalten werden.
Sofern die AWO aus wirtschaftlichen Gründen die Kindertagesstätte nicht übernehmen und betreiben könnte, wäre die Stadt Aachen zur Sicherstellung der Rechtsansprüche kurzfristig gezwungen, die KiTa in eigener Trägerschaft zu übernehmen. Alternativ könnte ein freier Träger der Jugendhilfe hierfür gewonnen werden. Dies wird nach Einschätzung der Verwaltung u.a. wegen der Kurzfristigkeit als sehr unwahrscheinlich bewertet.
- Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die AWO weiterhin als Träger für die KiTa Kalverbenden beizubehalten und empfiehlt
- die Übernahme des Trägeranteils für die KiTa Kalverbenden und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen von 9 % des Einrichtungsbudgets der Einrichtung (ca. 72.944,- €/Jahr).
- die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen.
Die Mitzeichnung durch Dezernat II erfolgt unter der Prämisse, dass eine entsprechende Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Übernahme von Trägeranteilen herbeigeführt wird und nicht präjustiziert wird, dass in der Vorlage eine dauerhafte Vorentscheidung getroffen wird.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Mittel in ausreichender Höhe stehen für das Haushaltsjahr 2015 und 2016 auf PSP 4-060101-901-9; 53180000 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der KiTas“ zur Verfügung. Ab dem Jahre 2017 ff sind die jährlichen Mittel in Höhe von 72.944,- € jährlich -je nach U 3 Ausbauquote und damit benötigten Mittel - zusätzlich bereit zu stellen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschrie- bener Ansatz 2016 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge- kosten (neu) | |||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Personal-/ Sachaufwand | 32.209.200 € | 32.209.200 € | 105.156.000 € | 105.156.000 € | 0 | 0 | |||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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687,6 kB
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