Entscheidungsvorlage - FB 61/0145/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0063/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss und

FB61/0145/WP17 – Bericht über die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Mit dem Ziel der Errichtung einer Dreifeldsporthalle lief von 2002 bis 2004 ein Verfahren zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 693, das jedoch nicht abgeschlossen wurde.

 

In der im März 2010 verabschiedeten Rahmenplanung zum Suermondtviertel wurde die Sporthallenbebauung als eine von mehreren Alternativen für die Fläche aufgeführt. Auf dieser Basis erteilte der Planungsausschuss am 02.09.2010 den Auftrag für eine entsprechende städtebauliche Prüfung. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde deutlich, dass in allen Fällen der Bau einer Dreifachturnhalle mit einem erheblichen Verlust von altem Baumbestand und in der Flächenbilanz auch mit einem Verlust für die Spiel- und Grünanlage verbunden wäre.

 

Aufgrund der massiven negativen Auswirkungen einer solchen Planung für die Grünstrukturen und Freiraumqualitäten in diesem stark verdichteten Innenstadtquartier wurde der Bau einer Dreifeldsporthalle an diesem Standort nicht weiter verfolgt.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2013 wurde einstimmig beschlossen, die Änderung des bestehenden Bebauungsplans weiterzuführen, mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung der Grünflächen und der Umsetzung des 'Suermondt-Parks'.

 

Die Freiraumplanung für den Park und die Vorplanung der Verkehrsflächen wurde am 06.11.2014 dem Planungsausschuss vorgestellt. Der Mobilitätsausschuss beauftragte am 13.11.2014 die Verwaltung, einen Ausbauentwurf für die Verkehrsflächen zu erstellen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragte am 18.11.2014 die Verwaltung mit der Umsetzung der Freiraumplanung.

 

Der Planungsausschuss beschloss am 06.11.2014 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.11.2014, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.12.2014 bis 23.01.2015 statt.

Parallel wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2015 mit dem Ergebnis der Offenlage befasst und wie folgt beschlossen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich am 18.03.2015 mit dem Verfahren beschäftigt und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

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Anlagen

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