Entscheidungsvorlage - FB 61/0159/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 zur Kenntnis.

 

Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 - Wespienstraße (Parkhaus) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und Wespienstraßegemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.

 

Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 519, der Festsetzungen zur Errichtung eines Parkhauses enthält, sind mit der Realisierung dieses Parkhauses erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.

Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen.

 

Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519Wespienstraße (Parkhaus) – zum Satzungsbeschluss vor.

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Anlagen

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