Entscheidungsvorlage - FB 61/0084/WP17-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

 

Der Rat beschließt die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße und die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung jeweils in der vorgelegten, aktualisierten Fassung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0998/WP16 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

FB61/0084/WP17 Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie

FB61/0084/WP17-1 – Beschluss zur Änderung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 über die Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten der Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße –vorgebracht wurden, abschließend entschieden und die Änderung Nr. 123 für den Planbereich Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße beschlossen.

 

Für den parallel durchgeführten gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 812 wurde eine erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden erforderlich, die am 04.12.2014 vom Planungsausschuss beschlossen wurde und in der Zeit vom 02.02.2015 bis 02.03.2015 erfolgte.

 

Im Rahmen dieser erneuten Behördenbeteiligung erfolgte eine Eingabe zum Thema Bergbaurecht. Die Wintershall Holding GmbH zog ihre Stellungnahme aus dem Jahr 2014 für den Geltungsbereich zurück. Das Schreiben vom 14.01.2015 ist der Vorlage beigefügt.

 

Da die ursprüngliche Stellungnahme der Wintershall Holding GmbH in die vom Rat bereits vorgenommene Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung einbezogen wurde und zur Aufnahme von Hinweisen in Begründung und zusammenfassender Erklärung gefunden hatte, erfordert die nun erfolgte Richtigstellung eine entsprechende Berücksichtigung.

 

Der in der Begründung aufgrund der damaligen Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 123 dargestellte Hinweis zum Bergbaurecht ist gegenstandlos und soll ersatzlos gestrichen werden. Gleiches gilt für die Darstellung in der zusammenfassenden Erklärung. Die zu streichenden Passagen sind zur besseren Lesbarkeit markiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, eine erneute Abwägung aufgrund der veränderten Fakten vorzunehmen und die Begründung und die zusammenfassenden Erklärung zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten, aktualisierten Fassung zu beschließen.

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Anlagen

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