Kenntnisnahme - FB 61/0163/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 03.03.2015 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag,

-die Querung der Süsterfeldstraße für Fußgänger und Radfahrer vor der Einmündung in die               Schurzelter Straße durch eine Bedarfsampel zu regeln,

-die zulässige Geschwindigkeit von der Ausfahrt Toledoring in Richtung Schurzelter Straße auf               30 km/h zu begrenzen und

-den gemeinsamen Geh- und Radweg durch Fahrbahnmarkierung und Anlage eines Gehweges im weiteren Verlauf der Süsterfeldstraße bis zur Einmündung fortzusetzen.

Da der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Süsterfeldstraße abrupt ende, sei die Querungsstelle gefährlich und fahrradunfreundlich. Zudem habe die Zahl der Anwohner in dem Bereich und entsprechend der Querungsbedarf zugenommen.

 

Ergänzend zum bereits in der Vorlage-Nr. FB 61/0146/WP17 dargestellten Sachstandsbericht „Kreuzungsbereich Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße“ nimmt die Verwaltung dazu wie folgt Stellung:

 

Im aktuellen Haushalt ist für 2016 im Bereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße die Anlage eines Kreisverkehres eingeplant. Kurzfristige Maßnahmen (wie z.B. die im Antrag vorgeschlagenen) sind daher nur vorübergehende Maßnahmen und müssen mit dem Umbau zum Kreisverkehr zurückgebaut werden. Aufgrund der zusätzlich entstehenden Kosten müssen solche Maßnahmen ausreichend begründet werden. Beispielsweise kostet eine Miet-Signalanlage schätzungsweise 10.000 € / Jahr zuzüglich Ausbaukosten für die Fortsetzung des Geh- und Radweges entlang der Süsterfeldstraße.

 

Auch in ihrer jetzigen Form ist die Querungsstelle am Ende des gemeinsamen Geh- und Radwegs übersichtlich. Die Haltesicht gemäß Richtlinien ist sowohl für Tempo-30 als auch für Tempo-50 gegeben und in Richtung Schurzelter Straße zusätzlich das allgemeine Gefahrenzeichen „Radverkehr“ aufgestellt. Ein Querungsbedarf, der die Anlage einer Lichtsignalanlage rechtfertigt, ist trotz der Anwohnerzunahme angrenzender Gebiete nicht zu erwarten: einerseits befinden sich in der Süsterfeldstraße nur wenige Ziele für den Fußgängerverkehr, andererseits sind gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Signalanlagen in der Regel erst ab 100 bis 150 querenden Fußgängern / Stunde erforderlich. Mit dem Umbau zum Kreisverkehr ist geplant, Fußgängerüberwege in den Knotenzufahrten anzulegen (gemäß den städtischen Standards).

 

Die Benutzungspflicht des Geh- und Radweges für Radfahrer entlang der Süsterfeldstraße wurde in Richtung Schurzelter Straße aufgehoben. Der Weg ist inzwischen ab Einmündung „Im Süsterfeld“ als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert, so dass Radfahrer auch die Möglichkeit haben, auf der Fahrbahn der Süsterfeldstraße zu fahren (und die Fahrbahn somit nicht mehr queren müssen).

 

Das auf 200 m begrenzte Tempo-30-Streckengebot auf der Süsterfeldstraße in Richtung Schurzelter Straße wurde 2008 wegen mangelhafter Fahrbahngriffigkeit eingerichtet. Die Unfalllage ist nicht auffällig geworden und gibt keinen Anlass, das Tempo-30-Gebot dauerhaft einzurichten und / oder bis zur Ausfahrt Toledoring auszuweiten. Sobald im Zuge der Umbaumaßnahmen zum Kreisverkehr die Fahrbahndecke saniert wird, ist geplant, das Streckengebot wieder aufzuheben.

 

Die Prüfung des Geschwindigkeitsniveaus und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die kurzfristige Anlage einer Querungshilfe nicht erforderlich ist. Aber auch aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt die Verwaltung, bis zum Umbau zum Kreisverkehr keine dementsprechenden Umbaumaßnahmen im Einmündungsbereich zu ergreifen.

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Anlagen

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