Entscheidungsvorlage - B 03/0029/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße wurde zwischen 2010 und 2011 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
 

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, sodass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
 

Der Bebauungsplan Nr. 684 setzt für die Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße „verkehrsberuhigte Zone“ fest. Zusätzlich ist der Bereich zwischen den beiden Tiefgaragenzufahrten des Grundstückes Scheibenstraße 29 und 33 als „verkehrsberuhigter Bereich“ durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ausgewiesen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen, welche dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
 

Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Entschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (Anliegerstraße) ist auf 70 v.H. festzusetzen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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