Entscheidungsvorlage - FB 45/0093/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins Euriade e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß

§ 75 SGBVIII.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein Euriade e.V. mit Sitz in Aachen beantragte mit Schreiben vom 02.03.2015 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Euriade e.V. wurde 2003 gegründet und hat sich die Förderung von grenzüberschreitenden kulturellen Aktivitäten in der Euregio zur Aufgabe gemacht.

Die besondere Berücksichtigung der Belange von Schülern und Jugendlichen ist in der Satzung verankert.

 

Der Verein erfüllt seit seiner Gründung Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII, er ist insbesondere im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit tätig.

 

Der Verein führt jährlich im Rahmen des Projektes „ Jugend im Dialog“ Jugendliche aus aller Welt, insbesondere aus der Euregio, zusammen.

Die Kontakte werden über die Schulen hergestellt und gemeinsam mit den Schulen durchgeführt.

Die Inhalte dieser Treffen haben aber außerschulischen Charakter. Die Themen werden jährlich neu festgelegt, Thema der Euriade 2015 ist „Vertrauen in Freiheit“.

Bei der jährlichen Auftaktveranstaltung, der „Pädagogischen Konferenz“, kommen die Schulleiter   in Aachen zusammen und planen die im laufenden Jahr stattfindenden Jugendtreffen.

Höhepunkt des Projektes „ Jugend im Dialog“ ist das Treffen aller involvierten Jugendlichen in Aachen. Es handelt sich um 80-100 Jugendliche und 20-25 Betreuer, die für eine Woche zusammenkommen.

Im Anschluss daran fertigen die Jugendlichen Artikel für die Euriade Zeitschrift „EuriArtes“, die im kommenden Jahr bei der „Pädagogischen Konferenz“ vorgestellt und veröffentlicht wird.

 

Die gesamte Organisation und z.T. die Finanzierung des Treffens wird durch den Verein bewältigt.

Die Arbeit in den Arbeitsgruppen wird vom Vorsitzenden des Vereins und den Betreuern der Schüler begleitet.

 

Ziel der Maßnahmen ist, dass die jungen Menschen die andere Kultur, Religion, Zivilisation, das andere System und die anderen Strukturen, in denen die anderen Teilnehmer leben, verstehen und respektieren lernen.

 

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Danach ist die Anerkennung des Vereins Euriade e.V. auszusprechen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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