Kenntnisnahme - FB 50/0052/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2012 die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz  für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt. Zugleich hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, die Leistungssätze künftig transparent, realitätsgerecht und bedarfsgerecht zu bemessen und sie regelmäßig zu aktualisieren. Mit Wirkung ab dem 1. März 2015 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014 auf dieses Urteil reagiert und Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.

 

Die Auswirkungen der Änderungen werden durch Herrn Prepols vorgestellt.

 

 

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