Kenntnisnahme - FB 61/0168/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Ergebnisse der Griffigkeitsmessung in der dortigen Talsenke abzuwarten sind, um daraus die notwendigen Maßnahmen abzuleiten. Eine Schutzplanke in der Innenkurve wird jedoch nicht errichtet. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach Erhalt des politischen Antrages hat die Verwaltung bei der Polizei eine Unfallauflistung für die angesprochene Innenkurve angefordert. Bei der Polizei sind in den letzten 5 Jahren lediglich drei Verkehrsunfälle registriert worden. Diese Zahl entspricht auch nach örtlicher Kenntnis der Straßenverkehrsbehörde nicht dem tatsächlichen Unfallaufkommen der letzten 5 Jahre. Da fast alle Verkehrsunfälle jedoch Alleinunfälle sind, melden sich die von der Fahrbahn abgekommenen Kraftfahrer in der Regel nicht bei der Polizei, sondern organisieren das Herausziehen ihres in der Böschung hängenden Fahrzeuges selbst und werden insofern statistisch nicht erfasst.

 

Die Errichtung einer Schutzplanke in der Innenkurve könnte die schleudernden PKW zwar vom Abgleiten in den Straßengraben abhalten, stellt aber keine Maßnahme zur Verhinderung der Unfälle dar. Das betreffende Straßenstück hat vor einigen Jahren einen neuen Asphaltüberzug erhalten und ist insofern in einem optisch einwandfreien Zustand. Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Verbindung mit der durchgezogenen Mittelmarkierung lässt die Kurve zumindest bei Trockenheit problemlos befahren. Da viele Unfälle offensichtlich bei Nässe passieren, hat die Verwaltung die Durchführung einer Griffigkeitsmessung auf dem dortigen Asphalt in Auftrag gegeben. Die Durchführung wird etwa im Mai 2015 erwartet und das Ergebnis anschließend der Bezirksvertretung mitgeteilt.

 

Die angeregte Schutzplanke in der Innenkurve würde bei den ins Schleudern geratenen Fahrzeugen zusätzliche Blechschäden und möglicherweise Beschädigungen der Schutzplanken mit anschließenden Fahrerfluchten erzeugen, während die Fahrzeuge jetzt „nur“ über die Grasnarbe in die Böschung rutschen und anschließend ohne große Fremd- und Eigenschäden wieder herausgezogen werden. Weiterhin sind die Schutzplanken mit recht hohen finanziellen Aufwendungen verbunden, die bei der derzeitigen Haushaltslage nicht eingeplant sind. Schließlich müssen die Ursachen des Schleuderns beseitigt werden und nicht versucht werden, die Folgen abzufedern.

 

Sollten die bereits beauftragten Griffigkeitsmessungen eine Mindergriffigkeit der Fahrbahn bei Nässe ergeben, plant die Verwaltung, ähnlich wie in der Lintertstraße im Bereich des Waldstücks Friedhof Lintert die Fahrgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Eich bei Nässe auf 30 km/h herabzusetzen. Die beantragte Schutzplanke wird wegen fehlender Beeinflussung der Unfallursachen nicht in Erwägung gezogen.

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Anlagen

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