Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0007/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

 

  1. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2016/2017 fest.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

  • Der vorgelegte Entwurf gemäß Anlage basiert grundsätzlich auf der zeitgleich vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 (s. vorheriger TOP) – weiterentwickelt um die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten bzw. absehbare Änderungen.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt. Ebenso wurde am 26.02.2015 mit Dezernat II abgestimmt, dass die bestehende Rücklage zur Deckung des ausgewiesenen Defizits herangezogen wird. 

 

Wesentliche Eckpunkte für den Vorläufigen Erfolgsplan 2016/17

  • Erträge / Personalaufwand:
    Die im Vergleich zur Vorjahres-Planung geplante Minderung resultiert aus dem Wegfall der West Side Story. In entsprechendem Umfang reduziert sich der Personalaufwand (für die Tänzer) bei KG 41.
  • Personalaufwand / Städtischer Betriebskostenzuschuss:
    Die Planung des Personalaufwands setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung (Laufzeit 01.03.2014 – 28.02.2016) auf. Für die Zeit ab August 2016 ist – den Vorgaben von Dezernat II entsprechend bis Dezember 2016 – eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 1 % zeitanteilig berücksichtigt.

 

Vorläufiger Vermögensplan 2016/17

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  • Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Zur Finanzierung sind – gemäß Finanzplan – keine Investitionszuschüsse geplant.

 

Vorläufiger Finanzplan 2016/17

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Entf.

 

 

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Anlagen

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