Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 62/0009/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist den Antrag zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit der Empfehlung, die Agnes-Miegel-Straße umzubenennen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 02.01.2015 beantragen der Aachener Friedenspreis e.V. und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, Kreisverband Aachen die Agnes-Miegel-Straße umzubenennen und begründen u.a. ihren Antrag damit, dass sich Frau Agnes Miegel, die als unpolitische Dichterin galt, zu einer flammenden Anhängerin des Nationalsozialismus wandelte.

 

In neuerer Zeit kommt es in vielen Städten auf Grund der Nähe der Autorin zum Nationalsozialismus zu Umbenennungsbestrebungen. Einige Städte, die Agnes Miegel durch die Benennung einer Straße geehrt haben, haben nach teilweise kontroversen Diskussionen die Straßen letztendlich umbenannt. Hierzu zählen in letzter Zeit z.B. die Städte Schwerte (2014) und Hagen (2014). In Münster hat die zuständige Bezirksvertretung, obwohl die Kommission „Straßennamen“ die Empfehlung der Umbenennung ausgesprochen hatte, beschlossen, den Straßennamen Agnes-Miegel-Straße beizubehalten.

 

Weitere Debatten gab und gibt es z.B. in Göttingen, Hannover und Erlangen.

 

Die Agnes-Miegel-Straße liegt im Bereich des Driescher Hofes und ist eine Stichstraße zur Stettiner Straße. Sie wurde 1970 gemeinsam mit den Stichstraßen Adalbert-Stifter-Straße, Gerhard-Hauptmann-Straße, Gustav-Freytag-Straße und Hermann-Sudermann-Straße vom Rat der Stadt benannt.

 

Von einer Umbenennung wären 29 gemeldete Personen (Eigentümer) unter 13 Hausnummern betroffen. Aus Sicht der Verwaltung sollte man die betroffenen Personen vorab über die Absicht einer Umbenennung informieren.

 

Die Stadt Münster hat auf ihrer Homepage sehr ausführliche Materialien und Studien über Agnes Miegel zusammengestellt. (www.muenster.de/stadt/strassennamen/agnes-miegel-strasse.html). Entsprechende Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Bürgerforums eingesehen werden. Dezidierte Gegner einer Umbenennung von Straßen, die nach Agnes Miegel benannt sind, haben Argumente auf der Homepage der literarischen Agnes-Miegel-Gesellschaft e.V. zusammengetragen (www.kul-tours.de/agnes-miegel-strassen-umbenennungen.htm).

 

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 06.09.2006 hat die Verwaltung als Überprüfungsgremium von Straßennamen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die allerdings ihre Arbeit einstellte, da die weitere Überprüfung einzelner Straßen nur mit Hilfe von aufwändigen und kostenintensiven Gutachten vorgenommen werden kann, wofür aufgrund der Haushaltsrestriktionen derzeit keine Mittel verfügbar sind.

 

Aufgrund der schon vorliegenden Materialien hält die Verwaltung die erneute Beauftragung von Gutachten zur Person und zum Schaffen Agnes Miegels für entbehrlich.

 

Allerdings hat der Hauptausschuss in seinem Beschluss folgende Kriterien, die in der damaligen Verwaltungsvorlage genannt wurden, als Maßstab genommen:

 

„Der Name einer Straße ist Zeugnis der städtischen Geschichte. Er dokumentiert, welche Ereignisse oder welche Personen die Stadt in früherer Zeit eines Gedenkens oder einer Ehrung für würdig befunden hat. Insofern lässt sich auch an den Straßennamen Stadtgeschichte ablesen. Umbenennungen sind stets Tilgungen des Gedenkens und könnten, wenn sie vorschnell vorgenommen werden, den Eindruck einer Verdrängung der geschichtlichen Zusammenhänge und Tatsachen hervorrufen.

 

 

Eine nachträgliche Umbenennung einer Straße sollte nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass es vorwerfbare Handlungen oder Äußerungen einer Person, nach der die Straße benannt ist, gibt, die so erheblich waren, dass die Aufrechterhaltung des historisch überlieferten Namens heute politisch und moralisch unvertretbar erscheinen. Bloße Zweifel sollten für eine Umbenennung nicht ausreichen. Zudem ist das Interesse von Anliegern und Dritten an dem Fortbestand des bestehenden Namens zu berücksichtigen. Allerdings kann die Achtung vor den Opfern von Gewalttaten in der Zeit des Kolonialismus, des Nationalsozialismus oder in sonstigen Zeiten verlangen, ein klares Bekenntnis für die Opfer durch Umbenennung einer Straße abzulegen.“ 

 

Diese Kriterien zugrunde legend kommt die Verwaltung – wie auch die Verwaltung der Stadt Münster – zum Ergebnis, dass eine Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße gerechtfertigt ist. Sie regt allerdings an, im Bürgerforum die Anlieger der betroffenen Straße in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

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konsumtive Auswirkungen

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Anlagen

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