Kenntnisnahme - FB 01/0037/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 13/17 gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund des Ratsantrages der Fraktion DIE LINKE vom 04.09.2014 wurde sowohl der Fachberiech Recht als auch der Datenschutzbeauftragte gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

Beide Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Bei dieser Frage sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW, der Gemeindeordnung NRW sowie auch der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen zu beachten.

 

§ 48 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestimmt, dass  Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen öffentlich bekannt zu machen sind.

Dies gilt nicht nur dann, wenn es sich um öffentliche Ratssitzungen handelt, sondern auch dann, wenn zu nichtöffentlichen Sitzungen einberufen wird.

Für die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen gilt dies hinsichtlich der Konkretisierung aber nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nicht-Öffentlichkeit nicht gefährdet wird. Schließlich dürfen die Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht bereits durch die Tagesordnung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, unterlaufen werden.

 

Bei der Stadt Aachen werden die Tagesordnungspunkte des nicht-öffentlichen Sitzungsteils bisher im Ratsinformationssystem für die Bürgerinnen und Bürger in der Regel nicht angezeigt. Allen Berechtigten werden diese Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Verwaltungsvorlagen jedoch über das spezielle Ratsinformationssystem für Ratsleute und Ausschussmitglieder zur Verfügung gestellt.

Hierdurch wird den einschränkenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung Rechnung getragen.

Auch bei anderen Städten werden die nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte keineswegs immer offen für alle Interessierten im Ratsinformationssystem eingestellt. Vielmehr werden einzelne Punkte so benannt, dass die schutzwürdigen Interessen gewahrt bleiben. Andere Tagesordnungspunkte werden aus Gründen des Datenschutzes oder zur Bewahrung von Betriebsgeheimnissen entweder nicht offen benannt oder nur durch einen Platzhalter, wie „Personalangelegenheiten“ oder „Grundstücksangelegenheiten“, etc., dargestellt.

 

Die Verwaltung wird sich bemühen, die Bekanntmachung nicht-öffentlicher Themen von Rats- und Ausschusssitzungen im Ratsinformationssystem so zu gestalten, dass ein weitest gehende Information für die Bürgerinnen und Bürger erreicht wird. Die hierbei einschränkenden gesetzlichen Bestimmungen müssen jedoch weiterhin beachtet werden.

 

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Anlagen

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