Entscheidungsvorlage - FB 20/0025/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2015.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.

Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 50 und FB 52 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss wird künftig jährlich erfolgen, um die Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen.

Ergänzend werden mit dieser Vorlage haushaltsrechtlich die Aufwendungen und Erträge der internen Leistungsbeziehungen analog der in der Anlage dargestellten Ansätze bei den Stiftungen und den Fachbereichen angepasst, sofern dies nicht bereits im Entwurf und der Veränderungsnachweisung erfolgt ist.

Da die Stiftungsmittel im Jahr 2014 nicht vollständig für satzungsgemäße Zwecke verwendet wurden, stehen noch Mittelvorträge aus Vorjahren zur Verfügung, die zuerst aus den Stiftungen abfließen.

 

In der Anlage ist zur Information ein kurzer Überblick über alle Stiftungen mit deren Zwecke und steuerlichen Freistellungen aufgeführt. Anhand der dargestellten Stiftungszwecke wurden die Stiftungsmittel auf die entsprechenden Maßnahmen, die die Stiftungszwecke entsprechend verwirklichen, verteilt.

 

Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Soziales (FB 50) und Sport (FB 52). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.

 

Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen. 

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Sozialausschuss am 23.04.2015 eine Vorlage zum Flüchtlingspaten - Projektes "Aachener Hände" beraten wird. Der Vorschlag der Verwaltung ist, für dieses vom SKM- Katholischer Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. durchgeführte Projekt 60.000 € aus dem Kinder- und Jugendfonds im Rahmen der Jugendhilfe bereit zu stellen. Dabei handelt es sich um einen unterjährigen Antrag.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.727.700 €

996.780 €

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

730.920 €

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Da die Zuordnung von Stiftungsmitteln über die Konten der internen Leistungsverrechnung dargestellt wird, ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen bei den Stiftungen steigen um den gleichen Betrag wie die Erträge aus internen Leistungsbeziehungen bei den Fachbereichen.

Gleichzeitig werden die Aufwandskonten für die bisher externe Verwendung (unterjähriger Projekte) in Höhe von insgesamt 730.920 € gesperrt. Diese können aber nicht zur Deckung von anderen Aufwandskonten herangezogenen werden, da die Mittel zweckgebunden im Sinne der Stiftungen zu verwenden sind.

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Anlagen

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