Entscheidungsvorlage - FB 61/0174/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenplan RadverkehrRadverkehrsanlagen in Aachen - OstBau- und Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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06.05.2015
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung gemäß den Plänen Maßnahmenplan Radverkehr, Radverkehrsanlagen in Aachen Ost 2012_018_L1, 2012_018_L2, 2012_018_L3, 2012_018_L4, 2012_018_L5, 2012_018_L6, 2012_018_L7 und 2012_018_RQ die Ausführung für die Radverkehrsanlagen in Aachen – Ost zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt auf Grundlage der Planung gemäß den Plänen Maßnahmenplan Radverkehr, Radverkehrsanlagen in Aachen Ost 2012_018_L1, 2012_018_L2, 2012_018_L3, 2012_018_L4, 2012_018_L5, 2012_018_L6, 2012_018_L7 und 2012_018_RQ den Ausführungsbeschluss für die Radverkehrsanlagen Aachen Ost zu fassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Zu den verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen der Stadt Aachen gehört die besondere Förderung des Radverkehrs. Seit 1989 wurden in Aachen zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die dazu führten, dass die Stadt Aachen im März 1995 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte und Kreise in NRW wurde.
Der Ausbau des Radwegenetzes sowie der Fahrradinfrastruktur ist wichtiger Bestandteil der Aachener Verkehrsplanung. Eine Vielzahl von Radverkehrsanlagen konnte im Hauptverkehrsstraßennetz mit finanzieller Hilfe des Landes NRW geschaffen werden.
Weiterer Baustein ist aktuell der Bereich Aachen-Ost, für den am 06.06.2013 der Planungsbeschluss gefasst wurde.
a)Netzlückenschluss Innenstadt am Grabenring,
b)Netzlückenschluss Innenstadt Alleenring,
c)Verbesserungen in Aachen-Ost und
d)Einzelmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen
Gabelung Adalbertsteinweg und Stolberger Straße_L1
Um den Radverkehr sicher von der Busspur aus der Innenstadt in die Stolberger Straße zu führen, ist die Anlage eines separaten Schutzstreifens für Linksabbieger neben dem Kfz-Verkehr erforderlich. In Höhe Haus Nr. 102 kann der Radfahrer direkt hierhin wechseln. Zwischen diesem Linksabbiegestreifen und dem Geradeausverkehr Richtung Adalbertsteinweg wird zusätzlich als Trennung eine Schrägmarkierung aufgebracht.
Die Verkehrszählungen haben ergeben, dass für den Kfz-Verkehr in Richtung Stolberger Straße zwei separate Spuren nicht erforderlich sind. Deshalb wird ab Höhe Gericht nur noch eine Linksabbiegespur vorgesehen. Die Leistungsfähigkeitsprüfungen haben ergeben, dass am Knotenpunkt Josefskirche mit Umsetzung der Radverkehrsplanung die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr aufrechterhalten wird. Auch die zweistreifige Führung des Verkehrs auf der Stolberger Straße in Richtung Hohenzollernplatz ist nicht erforderlich.
Zusätzlich wird im Knoten, Haus Nr. 128, die Möglichkeit des indirekten Linksabbiegens für den Radverkehr angeboten. Radfahrer nutzen dann die Querungsstelle der Fußgänger, die Signalanlagen werden mit entsprechenden Symbolen versehen. Die Mittelinsel in Höhe Haus Nr. 123 wird zugunsten der Fahrspuren stadteinwärts entfernt. Die Bushaltestelle „Josefskirche“ Richtung Hohenzollernplatz wird barrierefrei am Fahrbahnrand eingerichtet, zusätzlich entstehen 2 Parkplätze.
Zwischen Josefskirche und Schwimmhalle Ost werden beidseitig Schutzstreifen (1,50 m) angelegt. Es bleiben überbreite Richtungsfahrbahnen mit einer Breite von je 4,75 m.
Zwischen Schwimmhalle Ost und Bismarckstraße werden beidseitig Schutzstreifen (1,75 m) und Sicherheitstrennstreifen (1,00 m) zu den schräg parkenden Fahrzeugen markiert. Es bleiben Richtungsfahrbahnen mit einer Breite von je 3,50 m. Im Kreuzungsbereich zur Bismarckstraße entsteht eine separate 3,00 m breite Linksabbiegespur, eine 2,75 m breite Geradeausspur und eine 3,50 m breite Geradeaus- / Rechtsabbiegespur inklusive eines 1,25m breiten Schutzstreifens. In Richtung Josefskirche wird ein 1,25 m breiter Schutzstreifen sowie eine überbreite Fahrbahn von 5,00m vorgesehen. Neben den Schutzstreifen sind beidseitig 0,50 m breite Sicherheitstrennstreifen zum Parkstreifen geplant. Um den Querschnitt mit beidseitigen Schutzstreifen realisieren zu können, ist eine bauliche Veränderung im Bereich des Parkstreifens entlang der Häuser 230/232 und 223-233 notwendig. Die Straßenlaterne vor Haus Nr. 227 wird gemäß der neuen Geometrie versetzt.
Im Abschnitt von Adalbertsteinweg bis Hohenzollernplatz ist die Fahrbahn derzeit 12,00 m breit. Auf der Nordseite wird am Fahrbahnrand geparkt; auf der Südseite ist ein 2,00 m breiter Parkstreifen baulich angelegt. Es werden beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen und 0,50 m breite Sicherheitstrennstreifen markiert. Die beiden Richtungsfahrbahnen sind je 3,00 m breit. Um die Querungssituation an der Einmündung Eifelstraße zu verbessern und das Falschparken zu unterbinden, werden die Gehwege auf Parkstandtiefe verbreitert und barrierefrei ausgebaut. Zur Sicherung der Entwässerung wird ein neuer Ablauf Höhe Stolberger Straße Haus Nr. 3 gesetzt und zwei neue Abläufe beidseitig in der Eifelstraße eingebaut.
Kreuzungsbereich Joseph-von-Görres-Straße / Stolberger Straße/ Sedanstraße_L4
An der Kreuzung Joseph-von Görres-Straße und Stolberger Straße wird die bestehende Mittelinsel entfernt und eine Signalanlage mit Ausleger auf dem östlichen Gehweg eingebaut. Die Leistungsfähigkeit des Knotens wird durch die Radverkehrsanlagen nicht beeinträchtigt.
Am Kreuzungspunkt Sedanstraße wird die Bushaltestelle „Hohernzollernplatz“ 3,50 m breit. Der Bereich der Bushaltestelle wird für Radfahrer freigegeben. Neben der Bushaltestelle wird eine 3,25 m breite Geradeaus-/ Rechts- und eine 3,25 m breite Geradeaus-/ Linksabbiegespur markiert. Im Einmündungsbereich der Sedanstraße wird es eine 4,05 m breite Fahrbahn neben einem 1,85 m breiten Schutzstreifen geben. Nach der Bushaltestelle in Höhe Haus Nr. 8 werden in der Sedanstraße beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen sowie 0,50 m breite Sicherheitstrennstreifen neben den Parkstreifen markiert. Die beiden Richtungsfahrbahnen sind je 3,10 m breit.
Stolberger Straße / Breslauer Straße_L5
Die Fahrbahn der Stolberger Straße ist in diesem Abschnitt derzeit 12,00 m breit und in 4 Fahrspuren aufgeteilt. Auf der Südseite ist ein Parkstreifen baulich angelegt.
Aus Richtung Innenstadt wird der Radfahrer auf den bestehenden Geh- und Radweg in der Breslauer Straße übergeleitet. Die bestehende Grünfläche in diesem Bereich wird auf einer Länge von etwa
5 m zurückgebaut und mit 10/20 Pflaster ausgebaut.
Geplant sind ab dem Knotenpunkt Breslauer Straße stadteinwärts eine 4,50 m breite Fahrspur und ein 1,50 m breiter Schutzstreifen. Die Fahrspur teilt sich später in eine 3,00 m breite Links-, und eine 2,50 m breite Geradeaus-/ Rechtsabbiegespur auf. Ab Haus Nr. 58 kommt ein zusätzlicher 1,50 m breiter Schutzstreifen zum Linksabbiegen der Fahrradfahrer hinzu.
Stadtauswärts gibt es bisher zwei Geradeausspuren mit je einer Möglichkeit zum Rechts bzw. Linksabbiegen. Die Planung sieht hier eine 3,00 m breite Fahrspur, einen 1,50 m breiten Schutzstreifen und einen 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifen vor. Ab Haus Nr. 72 ist dieser 0,30 m breit. Die 3,0 m breite Fahrbahn verbreitert sich ab Haus Nr. 74 auf 4,50 m und ermöglicht damit, dass sich Fahrzeuge nebeneinander, zum Geradeaus-/ Links-, und Geradeaus-/ Rechts abbiegen aufstellen können.
Joseph-von-Görres-Straße_L6
Die Fahrbahn ist aktuell 11,00 m breit. Abschnittsweise wird aufgeschultert geparkt. Fahrbahn und Parkordnung werden neu organisiert. Es entstehen 1,50 m breite Schutzstreifen und 0,50 m breite Sicherheitstrennstreifen in beide Richtungen. Die Fahrspuren werden je 3,00m breit. Im Aufstellbereich vor der LSA werden zusätzlich Abbiegestreifen angelegt. Außerhalb der Rückstaubereiche wird abschnittsweise aufgeschultert geparkt.
Am Europaplatz wird die Ausfahrt zur Joseph-von-Görres- Straße baulich angepasst. Der Radverkehr kann im Schutz der Einengung sicher vom Radweg am Europaplatz auf den Radfahrstreifen (späteren) Schutzstreifen wechseln. Die Querung des Radweges über die Joseph-von-Görres-Straße wird rot markiert, um die Vorfahrt des Radverkehrs zu betonen. Die Spitze der Insel wird entfernt und der Bereich asphaltiert und markiert.
Entlang der Joseph-von-Görres- Straße in Richtung Europaplatz wird ein 1,50 m breiter Schutzstreifen angelegt, der nördlich der Tankstellenzufahrt auf den Radweg des Europaplatzes geführt wird. Beim Einbiegen in den Europaplatz wird der Radfahrer wieder auf den Radweg geleitet. Dafür werden in diesen Bereichen Nullabsenkungen im Bordsteinverlauf eingebaut. Im Zuge der Anlagen für den Radverkehr wird die Haltstelle „Europaplatz“ Richtung Hohenzollernplatz von Haus Nr. 54 zu Haus Nr. 62 verlegt.
Peliserkerstraße L 7
Zwischen Joseph-von-Görres-Straße und Breslauer Straße ist die heutige Fahrbahn ist ca. 7,10 m breit. Es gibt einen durchgehenden Parkstreifen von 2,50 m Breite. Es sollen beidseitig Schutzstreifen von ca. 1,25 m Breite markiert werden. Zwischen den Schutzstreifen verbleibt eine ca. 4,50 m breite Kernfahrbahn. Der Sicherheitstrennstreifen ist in dem 2,50 m breiten Parkstreifen enthalten.
4. Kosten und Finanzierung
Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Produkt “Neubau und Unterhaltung von Straßen“ auf dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 „Radverkehrsanlagen J“ für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 330.000 € eingeplant. Aus 2014 wurden 353.595,07 € übertragen.
Nach aktueller Bindung auf der Grundlage der vorliegenden Pläne wurden für die Markierungs – und Umbauarbeiten sowie für die Änderung der Lichtsignalanlagen 463.000 € ermittelt. Es wird mit Einnahmen aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 63 % (210.000 € Einnahmen bei 330.000 € Ausgaben) gerechnet. Mit dem Ausbau der Maßnahme soll 2015 begonnen werden. Im Falle der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Eine genauere Übersicht der Kosten ist dem Tabellenblatt „finanzielle Auswirkungen“ zu entnehmen."
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird einen vorzeitigen Baubeginn erwirken.
Die baulichen Maßnahmen sowie die Markierungen an der Josefskirche sollen im Zuge der Asphalterneuerung an diesem Knotenpunkt in der zweiten Hälfte der Sommerferien ausgeführt werden.
Mit der endgültigen Bewilligung der Maßnahme ist in 2016 zu rechnen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | -210.000 | -210.000 | -630.000 | -630.000 | -840.000 | -840.000 |
Auszahlungen | 683.595 | 683.595 | 990.000 | 990.000 | 1.673.595 | 1.673.595 |
Ergebnis | 473.595 | 473.595 | 360.000 | 360.000 | 833.595 | 833.595 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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624,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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293,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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386,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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325,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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503 kB
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7
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(wie Dokument)
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292 kB
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8
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(wie Dokument)
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167,5 kB
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