Entscheidungsvorlage - FB 61/0156/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
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I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich -hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und
-die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.
Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschließt er die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Kesselstraße und Raafstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Vorlage FB61/0156/WP17 wurden dem Rat der Stadt die Unterlagen zum Satzungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 vorgelegt.
Darin enthalten ist die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung, allerdings nach Fristende, eingegangene Stellungnahme eines Eigentümers bzw. Umlegungsbeteiligten vom 02.03.2015, der sich gegen eine Erhöhung der Verkehrsfläche wendet sowie der Abwägungsvorschlag der Verwaltung hierzu.
Am 04.03.2015 ging eine weitere Stellungnahme desselben Absenders ein. In dieser Stellungnahme werden keine weiteren inhaltlichen Belange genannt, lediglich die bereits vorgebrachten Bedenken werden bekräftigt. Der Abwägungsvorschlag deckt somit auch diese vorgebrachten Aspekte des zweiten Schreibens ab. Es wurde jedoch versäumt, das Schreiben als Anlage der Vorlage beizufügen.
Mit dieser ergänzenden Vorlage wird das Schreiben vom 04.03.2015 nun vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt unter Bezugnahme auf den in der bereits versandten Vorlage dargestellten Abwägungsvorschlag, den Anregungen nicht zu folgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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