Entscheidungsvorlage - FB 61/0126/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1.Sonderparkberechtigt werden unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und

a)ein mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenes Kfz haben oder

b)ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder

c)an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder

d)ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,

2.die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen und

3.den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 05.03.2015) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung 18.03.2015) haben das Angebot eines Tagestickets zu 8,00 € nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen für die Bewohnerparkbereiche „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) und „Z“ (Zollernstraße) beschlossen, sondern nur für den Bewohnerparkbereich „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee).

 

Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es notwendig die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich der Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) ein Tagesticket zu 8,00 € durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll.

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Anlagen

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