Entscheidungsvorlage - A 61/0188/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung, mit der dem Verkehrsausschuss empfohlen wurde, die Verlegung der Haltestelle Europadorf - Fahrtrichtung Stadtzentrum - um ca. 80 m vor das Flurstück 168 zu beschließen und hierbei am neuen Standort die Aufweitung der Aufstellfläche bis an den Rand des Parkstreifens vorzusehen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung mit der die Verlegung der Haltestelle Europadorf - Fahrtrichtung Stadtzentrum - um ca. 80 m vor das Flurstück 168 beschlossen und am neuen Standort eine Aufweitung der Aufstellfläche bis an den Rand des Parkstreifens vorgesehen wurde.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bushaltestelle „Europadorf“ - Fahrtrichtung Innenstadt - liegt zurzeit in der Süsterfeldstraße vor den Häusern Nr. 81-83. Sie wird angedient von der Buslinie 7 (Endziel Diepenbenden) sowie verschiedenen Fahrten im Schülerverkehr.

Für die kurzfristige Verlegung der Haltestelle sprechen zwei Gründe:

1.     Anwohner der benachbarten Wohngebäude haben darum gebeten, aus Gründen des Lärmschutzes die Haltestelle zu verlegen.

2.     In ca. 80 m Entfernung (Flurstück 168) entsteht zurzeit ein Neubau der Firma Aldi, der durch die Verlegung der Haltestelle in diesen Bereich für Kunden besser erreichbar wird. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben wird ohnehin der Gehweg im Auftrag und auf Kosten der Firma Aldi neu hergestellt. Hinzu kommt, dass auf einer Länge von ca. 16-18 m am für die Haltestelle vorgesehenen neuen Standort kürzlich ein Wasserrohrbruch Schäden im Bereich des Parkstreifens verursacht hat, die zeitnah von der STAWAG behoben werden müssen.

Aus den genannten Gründen ergibt sich sowohl ein Handlungsdruck zur Verlegung der Haltestelle als auch die Gelegenheit, die Haltestelle im Zuge der anstehenden Umbauarbeiten im Auftrag der Firma Aldi (Gehwegbereich) bzw. durch die STAWAG (Wartefläche im Bereich des Parkstreifens) herstellen zu lassen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Wartebereich für die Fahrgäste auf einer Länge von 18 m bis an den Fahrbahnrand auszubauen. Auf diese Weise entsteht - neben dem mit 1,5 m recht schmalen Fußweg - eine mit 2 m Tiefe ausreichend große Wartefläche. Überdies wird den Bussen eine ungehinderte Anfahrt an die Haltestelle ermöglicht. Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Fall rund 7 m.

Wenn alternativ der Bordstein in seiner bisherigen Lage hinter dem Parkstreifen verbliebe, stünde den wartenden Fahrgästen nur eine Aufstellfläche von 1,5 m Tiefe - nämlich der Gehweg - zur Verfügung. Überdies müsste die Bushaltestelle eine Gesamtlänge von ca. 25 m haben, um den Bussen das Ausfahren auf die Fahrbahn zu ermöglichen.

 

Die Baukosten würden sich, wenn die Haltestelle - ggf. zu einem späteren Zeitpunkt - in der vorgeschlagenen Form durch die Stadt hergestellt werden würde, auf ca. 11.000 € belaufen. Bei einer kurzfristigen Ausführung der Arbeiten im Rahmen der Herstellung des Fußwegs sowie der Behebung der Schäden des Wasserrohrbruchs, sind durch die Stadt Aachen lediglich die Mehrkosten für den Einbau eines Busbordsteins in Höhe von ca. 1.000 € sowie evtl. die Baukosten für ca. 2 m der Haltestelle in Höhe von 1.200 €, die über den Bereich hinausragen, in dem der Wasserrohrbruch aufgetreten ist, aufzubringen.

Zur Sicherung der Straßenentwässerung ist im südlich an die Haltestelle anschließenden Parkstreifen eine geringfügige Höhenanpassung der Fahrbahndecke erforderlich. Die hierfür erforderlichen Arbeiten werden im Rahmen der Straßenunterhaltung durch FB 68 ausgeführt.

 

Da die Bauarbeiten zur Wiederherstellung des Fußwegs sowie zur Reparatur des Wasserschadens bereits im Juli begonnen haben, wurden der empfehlende Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie die Entscheidung des Verkehrsausschusses über die Maßnahme als Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Herstellung des Busbordsteins und ergänzende Arbeiten fallen Kosten in Höhe von maximal 2.200 Euro an, die aller Voraussicht nach von Dritten übernommen werden.

 

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Anlagen

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