Entscheidungsvorlage - A 61/0193/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerzone Augustinerbach/Neupforte – Verbesserte Umsetzung des bestehenden Durchfahrverbots;Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 12.04.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.09.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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28.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die linksseitige Wiederholung der Fußgängerzonenbeschilderung vorgenommen und die Verwaltung mit der Firma Decaux über die Aufstellung einer Stadtinformationsanlage verhandeln wird. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen- Mitte, keine baulichen Maßnahmen zu beschließen und zunächst die Prüfung und Bewertung der möglichen automatischen Pollersysteme abzuwarten.
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die linkseitige Wiederholung der Fußgängerzonenbeschilderung vorgenommen und die Verwaltung mit der Firma Decaux über die Aufstellung einer Stadtinformationsanlage verhandeln wird. Nach Prüfung und Bewertung der möglichen automatischen Pollersysteme muss zunächst eine grundsätzliche Entscheidung über den Einsatz im Stadtgebiet und die Finanzierung getroffen werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
An der Kreuzung Pontstraße/Augustinerbach/Neupforte ist zurzeit die Durchfahrt vom Kreuzungsbereich in den Augustinerbach auf einer Länge von ca. 20 m als Fußgängerzone beschildert und nur für Linienverkehr, Taxen und Radfahrer freigegeben. Dennoch ist zu beobachten, dass dieses kurze Stück regelmäßig von anderen als den erlaubten Kraftfahrzeugen überfahren wird.
Die SPD-Ratsfraktion hat beantragt, entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung dieser Schleichverkehre zu untersuchen und umzusetzen.
Maßnahmenvorschläge
Die Verwaltung hat die folgenden Maßnahmen näher untersucht:
1. Einbau einer Busschleuse, also einer Aufpflasterung, die so hoch bzw. breit ist, dass sie aufgrund des breiteren Achsstandes nur von Bussen passiert werden kann:
Diese Lösung wird von der ASEAG favorisiert. Die Aachener
Autodroschkenvereinigung hat sich hierzu jedoch ablehnend geäußert, da
hierdurch eine Durchfahrt für Taxen unmöglich werden würde.
2. Verdeutlichung der derzeitigen Verkehrsregelung durch Beschilderungsmaßnahmen. Hierzu würden gehören:
· Am Eingang in die Fußgängerzone Aufstellen eines zweiten Zeichens 242 (Beginn eines Fußgängerbereichs) auf der linken Straßenseite; außerdem nach Möglichkeit Austausch des Zeichens 242 auf der rechten Straßenseite gegen eine Stadtinformationsanlage der Firma JC Decaux mit dem Zeichen 242.
· Im Fußgängerbereich Entfernung des Zeichens 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone) mit Zusatzzeichen
3. Einbau eines versenkbaren Pollers in der Mitte der Fußgängerzone: Der Einbau des versenkbaren Pollers würde die Durchfahrt für private Kfz wirkungsvoll unterbinden, während für Busse, Taxen und Rettungsfahrzeuge bei entsprechender Ausrüstung dieser Fahrzeuge die Durchfahrt ermöglicht werden könnte.
Gegen den Einbau einer Busschleuse (Nr. 1) spricht aus Sicht der Verwaltung die ablehnende Haltung des Taxigewerbes (Busschleuse). Auch für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen sollte eine Durchfahrt möglich bleiben.
Durch eine Verdeutlichung der Verkehrssituation durch Beschilderungsmaßnahmen könnte die Anzahl der regelwidrigen Durchfahrten durch die Fußgängerzone unter Umständen verringert werden. Ein wesentlicher Effekt ist hierdurch jedoch nicht zu erwarten.
Der Einbau versenkbarer Poller würde demgegenüber einen faktischen Ausschluss der nicht-berechtigten Nutzungen bewirken. Für den Radverkehr wäre eine ungehinderte Durchfahrt weiterhin möglich. Da jedoch die Einführung eines bestimmten technischen Systems eine richtungsweisende Entscheidung für eventuelle spätere Einbauten versenkbarer Poller an anderer Stelle im Stadtgebiet darstellt, ist die Auswahl eines Systems insbesondere aus Kostengründen mit großer Sorgfalt vorzunehmen. Ein Vergleich der Systeme wird derzeit durchgeführt; eine Empfehlung für ein System wird dem Ausschuß zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Geprüft werden dabei auch die Kosten für die Ausrüstung der Fahrzeuge und die Kostenübernahme.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die hohe Anzahl vorschriftswidriger Durchfahrten durch die Fußgängerzone nicht zuletzt auch durch die in Augustinerbach, Pontstraße und Neupforte identische Oberflächengestaltung begünstigt wird. Hierdurch wird der Eindruck gleichartiger Straßen erweckt. Von daher ist nicht davon auszugehen, dass die Problematik allein durch Beschilderungsmaßnahmen behoben werden kann. Da jedoch der Aufwand für einen Umbau des Kreuzungsbereiches in keinem Verhältnis zum gewünschten Ergebnis stünde, schlägt die Verwaltung vor, kurzfristig durch die unter Nr. 2 beschriebenen Beschilderungsmaßnahmen eine Verbesserung der Situation anzustreben und darüber hinaus nachfolgend durch den Einbau eines versenkbaren Pollers eine dauerhafte Lösung des Problems herbeizuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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505,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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