Kenntnisnahme - FB 45/0104/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2014 (01.01.-31.12.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300, Frau Drews ; 45/600, Herr Schuster
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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05.05.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII erstellt.
1. Ausgabenentwicklung
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2014 auf
45,3 Mio. Euro, bei einer Vormerkungssumme von insgesamt 49,6 Mio. Euro. Dies ergibt für 2014 eine Realisierungsquote von 91,3 %.
1.1 Allgemeine Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
Auf den allgemeinen Bereich der Hilfen zur Erziehung entfallen rd. 33,5 Mio. Euro. In 2014 ist eine Steigerung in Höhe von 0,8 Mio. Euro zu verzeichnen, welche sich hauptsächlich durch eine höhere Inanspruchnahme der Hilfen sowie durch die Aktualisierung der Entgelte - bedingt durch Tariferhöhungen - der Leistungspartner ergibt.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Hier ist eine Gesamtsumme für den Aufwand in Höhe von 11,8 Mio. Euro entstanden.
Im Vergleich zu 2013 ist die Steigerung von 5,5 Mio. Euro um 6,3 Mio. Euro auf jetzt 11,8 Mio. Euro zu beachten. Diese Steigerung liegt uneingeschränkt in der Fallzahlensteigerung.
1.3 Ertragsseite
Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2014 eine Gesamtsumme in Höhe von 13,85 Mio. Euro. U. a. entfallen 12,030 Mio. Euro auf die Rückerstattung der Leistungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Zusammenfassend ergibt sich hierdurch die Schlussfolgerung, dass der Zuschussbedarf für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen inklusive der Zahlungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit 31,5 Mio. Euro im Vergleich zu 2013 nicht gestiegen ist.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Allgemein (inkl. UMF)
- In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 wurden insgesamt 3.631 (2013: 3.270) Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
- Es kam zu 1.459 (2013: 1.344) absoluten Zugängen und 1.192 (2013: 1.099) absoluten Abgängen.
- Zum 31.12.2014 wurden 2.439 (31.12.2013: 2.171) Hilfen betreut.
2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Seit Januar 2014 werden die Hilfen über die unbegleiteten Jugendlichen dezidiert erhoben, so dass nachfolgende Aussagen getroffen werden können.
- In 2014 wurden 778 (2013: 520) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut.
- Es kam zu 560 absoluten Zugängen und zu 365 absoluten Abgängen (für 2013 keine Detailangaben möglich).
- Zum 31.12.2014 wurden 413 (31.12.2013: 218) junge Menschen begleitet.
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Aachener Familien gestaltet sich demnach mit 2.853 Hilfen (3.631 gesamt minus 778 UMF) im Vergleich zu 2013 mit 2750 Hilfen leicht ansteigend. Hierbei zieht sich der leichte Anstieg durch alle Hilfearten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass seit Januar 2014 die SRTs vermehrt mit (22) Flüchtlingsfamilien - hier im besonderen mit jüngeren Kindern - zu tun haben, die entweder in den Übergangsheimen des Fachbereichs Soziales oder durch diesen in Wohnungen auf dem Stadtgebiet untergebracht wurden. Durch Meldungen Dritter (Kindeswohlmeldungen) bedürfen die Familien der professionellen Begleitung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die damit verbundene Begleitung ist bedingt durch die vorhandenen Sprachbarrieren zeitintensiv.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
In 2014 war eine hohe Fallzahlendichte, einhergehend durch die hohe Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, für die die Stadt Aachen durch § 42 SGB VIII zuständig ist, zu verzeichnen. In enger Kooperation sowohl mit den Jugendhilfeträgern vor Ort, aber auch mit dem Landesjugendamt Köln, sowie den Heimeinrichtungen innerhalb und außerhalb der Städteregion sowie NRWs ist es gelungen, für alle Anspruchsberechtigten, die für sie geeignete Hilfe zu initiieren. Gemeinschaftlich wurden in den vergangenen beiden Jahren rd. 170 neue stationäre Angebote (Klärungsplätze, Regelplätze, Verselbstständigungsangebote in Wohnungen) aufgebaut.
Im weiteren wurden in Kooperation mit der Jugendberufshilfe, dem Kinder- und Jugendhilfezentrum Maria im Tann, dem Kinder- und Jugendheim Brand sowie dem Jugendhilfeträger Kaspar X-Change insgesamt 55 tagesstrukturierende Plätze für die unbegleiteten Minderjährigen, die noch in den Aachener Hotels verortet sind, geschaffen. Der Besuch der Tagesgruppe gilt als Ersatz für fehlende Schulplätze.
Im weiteren sind viele Aktivitäten im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement zu verzeichnen (z. B. Bürgerstiftung Lebensraum, Helfende Hände des SKM), aber auch Kooperationen mit dem Fachbereich Sport und den entsprechenden Partnern führen zu attraktiven Angeboten für die Jugendlichen.
Darüber hinaus arbeitet der Jugendhilfeträger Maria im Tann zzt. am Aufbau bzw. der Einrichtung von Sonderpflegestellen analog der Konzepte für Erziehungsstellen für fünf minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die bedingt durch ihre persönliche Geschichte einen familiären Rahmen benötigen.
Die Jugendhilfe der Stadt Aachen genießt landes-/bundesweit im Umgang mit den jungen Menschen einen beispielhaften Ruf und dient anderen Kommunen als wegweisender Hinweis- bzw. Ratgeber.
5. Personalsituation
Das für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständige Sozialraumteam VIII wurde Anfang 2015 aufgestockt. Im Bereich der Vormundschaften wurde zum 01.04.2015 die 7. vollzeitbeschäftigte Stelle besetzt. Zwischenzeitlich wurden 18 Personen gewonnen, die als ehrenamtliche Vormünder durch den SKF/SKM geschult und begleitet eingesetzt werden. Die bei den Freien Trägern beschäftigten Vormünder sind ebenfalls vollumfänglich belegt.
6. Ausblick
FB 45 ist auch weiterhin gefordert, dem Rechtsanspruch junger Menschen und den Familien innerhalb Aachens adäquat durch die geeigneten Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen zu begegnen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014(*3) | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2015 ff. |
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Ertrag*1 | 5.569.100 € | 13.704.399,25 € | 33.547.800 € | 33.547.800 € | 0 | 0 | |||||
Personal-/ Sachaufwand*2 | 35.829.000 € | 45.305.532,81 € | 122.858.000 € | 122.858.000 € | 0 | 0 | |||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 30.259.900 € | 31.601.133,56 € | 89.310.200 € | 89.310.200 € | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -1.341.233,56 € | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
*1 aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5
*2 Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000
und 4-060301-916-5 SK 53320000
*3: Ergebnis nach Wertaufhellung (Mehraufwand v 9.476.532,81 € gedeckt durch § 9 HH-Satzung, bisher verfügt iHv 9.050.000,00 €, Restbetrag iHv 426.352,81 € im Produkt 060301 abfangbar, bei Ausnahme von der 20%igen Ansatzsperre der Kontierungen 52/54)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,4 MB
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