Entscheidungsvorlage - FB 50/0059/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Der Kinder-und Jugendausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit Mai 2014 führt der Katholische Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. (SKM) das Projekt „Aachener Hände - Patenprojekt für junge Flüchtlinge“ durch. Im ersten Jahr erfolgte eine Teilfinanzierung des Projektes durch EU-Mittel aus dem SOLID-Fond. Diese Fördermöglichkeit läuft zum 31.05.2015 aus.

Im Jahr 2015 setzt darüber hinaus der SKM Eigenmittel (aus Spendengeldern) in Höhe von 20.000,00 € ein. Dieser Eigenanteil kann ab 2016 nicht mehr erbracht werden.

Der SKM versucht zurzeit, durch Einnahmen aus Spenden oder Veranstaltungen weitere Einnahmen zu erzielen. Auch wurden Förderanträge beim Land NRW und aus Bundesmitteln gestellt.

Aktuell besteht für das Jahr 2015 für die Zeit vom 01.06.15 bis 31.12.15 eine Deckungslücke in Höhe von 60.000,00 €.

 

Die Verwaltung bewertet das Projekt wie folgt:

 

Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Aachen steigt stetig an. Dadurch wachsen die Herausforderungen an die Verwaltung, die meist traumatisierten jungen Menschen bei ihrem Lebensalltag angemessen zu unterstützen.

 

Zunächst werden die minderjährigen nach dem SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe engmaschig betreut und begleitet. Diese Leistungen werden immer dann auch über die Volljährigkeitsgrenze hinaus gewährt, wenn dies im Rahmen der Jugendhilfe rechtlich möglich ist. Die Anzahl der Jugendlichen, die keine weitergehende Hilfe nach dem SGB VIII erhalten können, steigt dennoch kontinuierlich an.

 

Nach Entlassung aus der Jugendhilfe werden die alleinstehenden jungen Erwachsenen lediglich noch im Rahmen der allgemeinen Hilfesysteme betreut, die allen Aachener Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stehen. Dies bedeutet für die Jugendlichen dann den abrupten Wegfall der gewohnten und auch notwendigen Unterstützung bei der Bewältigung des Lebensalltags.

Hier setzt das Flüchtlingspatenprojekt Aachener Hände an. Bereits vor Erreichen der Altersgrenze wird den Jugendlichen ein/eine Pate/Patin vermittelt, der/die dann die Jugendlichen über die Volljährigkeitsgrenze hinaus betreut. So wird die Zäsur, die mit Erreichen der Volljährigkeit entsteht, aufgefangen und abgefedert.

 

Bemerkenswert an dem Projekt ist auch, dass die finanziellen Mittel nicht dazu dienen, die jungen Flüchtlinge direkt zu beraten, sondern es ausschließlich darum geht, ehrenamtliche Paten zu finden, anzulernen und begleiten. Die Ausschöpfung des Potentials engagierter Einwohnerinnen und Einwohner ist generell im sozialen Bereich eine Notwendigkeit, den Herausforderungen in dieser Stadt erfolgreich zu begegnen.

Der SKM hat durch seine Projektarbeit im ersten Jahr bewiesen, dass das Flüchtlingspatenprojekt nicht nur sinnvoll gedacht ist, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Eine Fortführung des Projektes wird ausdrücklich befürwortet. Die dafür erforderlichen Mittel für 2015 können von der Stiftungsverwaltung bereitgestellt werden. Es besteht die Absicht, dem Sozialdienst katholischer Männer die Mittel  im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung bereit zu stellen, insoweit durch belegte Aktivitäten des Trägers zur Akquirierung von Drittmitteln durch Veranstaltungen, Bundes-oder Landesförderung oder Spenden die Kosten nicht gedeckt werden können.

 

Für die Zeit ab 2016 wurden gem. Kostenplan Aufwendungen in Höhe von 142.074,54€ zur Bezuschussung beantragt. Ob und in welcher Höhe zur Deckung Stiftungsmittel bereitgestellt werden können, ist zurzeit noch offen.

Das Bestreben des Trägers, eine Weiterführung der „Aachener Hände“ über 2015 hinaus zu ermöglichen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Es wird davon ausgegangen, dass der eingereichte Kostenplan um die geplanten Einnahmen zu ergänzen ist. Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorlage erneut die Möglichkeit einer Förderung durch die Stiftungsverwaltung zu prüfen.

 

Die Anträge für 2015 und 2016 sind mit der Projektbeschreibung und den Kostenplänen als Anlagen 1-5 beigefügt.

 

Der SKM stellt in der Sitzung das Projekt vor und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

90.800,-

150.800,-

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 60.000,-

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Die Mittel für dieses Projekt können aus Stiftungsmitteln des Kinder- und Jugendfonds (1-173004-957-2 / 53180000 und 4-173004-957-2 / 53180000) bereitgestellt werden. Dazu werden bisher nicht verwendete Stiftungsmittel aus dem Mittelvortrag 2014 in das laufende Haushaltsjahr übertragen. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...