Kenntnisnahme - FB 50/0060/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Weiterentwicklung des Aachener Bündnisses für Flüchtlinge im Sinne eines städteregionalen Netzwerkes in Flüchtlingsfragen wird befürwortet.

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  Die Weiterentwicklung des Aachener Bündnisses für Flüchtlinge im Sinne eines städteregionalen Netzwerkes in Flüchtlingsfragen wird befürwortet.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Rückblick

Am 01.12.2014 wurde das Aachener Bündnis für Flüchtlinge ins Leben gerufen, um eine Plattform zu schaffen, die sowohl nach außen ein Signal des Willkommens setzt als auch hilft, die tägliche Zusammenarbeit zu strukturieren und eine systematische Vorgehensweise abzustimmen.

 

Aus den zahlreichen Einzelbeiträge wurde in der Sitzung die Idee entwickelt, Arbeitsstrukturen zur Erledigung der anstehenden Aufgaben zu schaffen. Es sollten arbeitsfähige Einheiten entstehen, die aus bis zu 15 Institutionen bestehen sollten. Angedacht wurden 7 Arbeitsgruppen (die Anzahl der Rückmeldungen ist in Klammern dahinter):

 

  1. Spendenakquise und Verteilung ( 2)
  2. Alltagsberatung, Organisation der Begleitung bürgerschaftlichen Engagements im Lebensraum ( 5)
  3. Bildung und Sprache (9)
  4. Beschaffung von Wohnraum (4)
  5. Koordination der Zusammenarbeit im Netzwerk (13)
  6. Übergang Jugendhilfe- Asylbewerberleistungsgesetz, Übergang Schule/Beruf (13 )
  7. Psychologische Beratung, Traumaberatung, Organisation von Sprachmittlung und Beschwerdemanagement (Anzahl der Meldungen 10).

 

 

Neue Struktur

Es wurde vereinbart, dass diese Themenfelder bzw. Arbeitsgruppen seitens der Verwaltung bei Bedarf noch verändert werden sollten. Die nach der Sitzung bei der Verwaltung eingehenden Rückmeldungen haben gezeigt, dass sich für einige Themenfelder nur wenige Interessenten gemeldet haben. Es kristallisierte sich heraus, dassauch deshalb eine andere Struktur zu erarbeiten war.

 

Die Verwaltung hat dazu mit diversen institutionellen Akteuren in Aachen Kontakt aufgenommen. Insbesondere ging es dabei um eine Einbindung und Weiterentwicklung  bestehender Institutionen.

 

Es wurde folgende neue Struktur erarbeitet:

 

Arbeitsgruppe 1:

Koordination der Zusammenarbeit Netzwerk  mit Organisation und Begleitung von bürgerschaftlichem Engagement 

Federführend: Caritas - Herr Verholen

 

Arbeitsgruppe 2:

Bildung und Sprache, Übergang Schule/Beruf 

Federführend: „Arbeitsgemeinschaft junge Flüchtlinge“ 

 

Arbeitsgruppe 3:

Gesundheit, Psychosoziale  Notfallversorgung, Traumaberatung

Federführend:  Bundespolizei, Herr Hartmann

 

Die o.a. Arbeitsstruktur hat die Vorteile, dass

-          die vorhandenen Netzwerke genutzt werden

-          durch die überschaubare Anzahl von Arbeitsgruppen Aufgaben gebündelt werden

-          bereichsübergreifend tätige Institutionen nicht durch Teilnahme an zu vielen Arbeitsgruppen hohe Kapazitäten einsetzen müssen.

 

Das erste Treffen der Arbeitsgruppe 1 findet statt am Dienstag, den 12.05.2015 um 16.00 Uhr im Pavillon des Altenheimes St. Elisabeth Welkenrather Straße 69 bis 71 in 52074 Aachen.

 

Herr Verholen wird in der Sitzung über seine geplante Vorgehensweise berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Weitere TeilnehmerInnen sind angefragt.

 

 

Blick in die Region

Alle oben genannten Institutionen sind städteregional aufgestellt. Es ist deshalb die Idee entstanden, das Aachener Bündnis für Flüchtlinge in ein städteregionales Bündnis zu überführen.

Voraussetzungen dafür wären

-          die Bereitschaft aller regionsangehörigen Kommunen, sich einem solchen Bündnis anzuschließen

-          die Bereitschaft der Städteregion, gemeinsam mit der Stadt Aachen die Federführung für dieses Bündnis zu übernehmen.

 

Von einem städteregionalen Zusammenschluss würde ein deutlich wahrnehmbares Signal des Willkommens und des Miteinander in der Städteregion ausgehen.

Mögliche Themen der interkommunalen Zusammenarbeit in Flüchtlingsfragen könnten zum Nutzen aller Beteiligten erarbeitet werden.

Auch in Bezug auf die Bereitstellung von Wohnraum von Flüchtlingen könnte es zu einer Zusammenarbeit kommen. Nach Schaffung der dazu erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wäre eine Struktur geschaffen, in der zeitnah Absprachen getroffen werden könnten.

 

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