Entscheidungsvorlage - FB 61/0170/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß

§ 4 a Abs. 3 wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Im Plangebiet ist auf der im Bebauungsplan mit *3 markierten Fläche Antiquitätenhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 m² zulässig.

 

Weiterhin beschließt er, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 Weststraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und Bahnanlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0041/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss und

FB61/0170/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Bebauungsplan Nr. 896 wurde aufgestellt, um die Verkaufsflächen und Sortimente im Plangebiet zu steuern bzw. zu reglementieren und den vorhandenen Gewerbestandort zu sichern. Dieses Ziel verfolgt auch weiterhin die I. Änderung des Bebauungsplanes. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen soll jedoch der Erweiterungsspielraum der vorhandenen Discounter auf 1000 m² Verkaufsfläche vergrößert werden.

 

Der Planungsausschuss beschloss daher auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 25.09.2014, den Bebauungsplan Nr. 896 zu ändern und diese I. Änderung öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 – Weststraße – einschließlich Begründung und schriftlicher Festsetzungen  lag aus in der Zeit vom 27.10.2014 bis einschließlich 28.11.2014.

 

Parallel dazu wurden 12 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2015 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Im Plangebiet ist auf der im Bebauungsplan mit *3 markierten Fläche Antiquitätenhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 m² zulässig.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 Weststraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 06.05.2015 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

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Anlagen

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