Entscheidungsvorlage - FB 61/0172/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt er die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße für den  Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger Straße und Heerlener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0103/WP17 – Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss und

FB61/0172/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, das Teilaufhebungsverfahren für das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 531 festgesetzte „Sondergebiet für Läden“ einzuleiten. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis einschließlich 20.03.2015 statt. Parallel dazu wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2015 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und wie folgt beschlossen:

 

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 06.05.2015 über die Angelegenheit beraten und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

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Anlagen

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