Kenntnisnahme - FB 61/0190/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Nachtrag zum Taxentarif für die Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.05.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.06.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat mit Schreiben vom 26.08.2014 (Eingang 29.08.2014) eine Erhöhung der derzeit geltenden Taxentarife beantragt. Begründet wird der Antrag unter anderem mit den Preissteigerungen in den Kostenpositionen Kfz-Anschaffung, Kfz-Versicherung, Kfz-Reparaturen und Wartungen. Hauptgrund für die beantragte Erhöhung ist aber die durch den Bundestag am 04.Juli 2014 beschlossene Einführung des Mindestlohnes. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt gewerbeübergreifend ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde.
Die Lohnkosten stellen im Taxigewerbe ca. 60 % der gesamten Unternehmenskosten dar.
Neben den beiden Anträgen der Aachener Droschken Vereinigung (AAV) und Alfa auf Erhöhung der Taxentarife für das Gebiet der Stadt Aachen wurde ein Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. für den Bereich der StädteRegion Aachen (ohne das Gebiet der Stadt Aachen) gestellt.
Im Gebiet der StädteRegion Aachen besteht ein Pflichtfahrgebiet mit einem einheitlichen Taxentarif.
Mit dem Ziel, einen einheitlichen Tarif zu erlassen, wurden mit allen Antragstellern Abstimmungsgespräche geführt. Letztlich konnten die unterschiedlichen Anträge für das gesamte Pflichtfahrgebiet auf einen Antrag für das Gebiet der Stadt Aachen und einen für das Gebiet der StädteRegion Aachen zusammengefasst werden.
Diese beiden Anträge weichen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten geringfügig voneinander ab. Insofern wurde in Abstimmung zwischen StädteRegion und Stadt Aachen aus den beiden Anträgen ein Vorschlag erstellt, der die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen sowie auch die Interessen der Taxenunternehmer für die beiden Zuständigkeitsgebiete aufnimmt. Bedenken gegen diesen Vorschlag wurden im Zuge des zuletzt durchgeführten Anhörungsverfahrens nicht geäußert.
Tarifvorschläge im Detail:
| Vorschlag der Fachvereinigung Personenverkehr | Vorschlag der AAV und der Alfa | Vorschlag Stadt Aachen | Bisheriger Tarif | Prozentsatz der Erhöhung zu 2012 |
Grundpreis | 3,75 € | 3,80 € | 3,80 € | 3,00 € | 26,67 % |
Kilometerentgelt werktags v. 06.00 bis 22.00 Uhr | 2,00 € | 1,80 € | 1,90 € | 1,60 € | 18,75 % |
Kilometerentgelt werktags v. 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen | 2,20 € | 1,90 € | 2,00 € | 1,70 € | 17,65 % |
Großraumzuschlag | 7,50 € | 6,00 € | 7,00 € | 6,00 € | 16,67 % |
Wartezeit | 32,50 € | 28,00 € | 30,00 € | 26,00 € | 15,38 % |
Auftragsstornierung | ------ | 5,00 € | 5,00 € | 2,50 € | 100 % |
Die letzte Tariferhöhung im Gebiet der Stadt Aachen erfolgte zum 01.01.2012.
Nach Anpassung der Beförderungsentgelte bewegen sich die einzelnen Tarifelemente im Durchschnitt benachbarter Kreise, wie auch die nachfolgende Vergleichstabelle ausweist:
| Tarifvorschlag der Stadt Aachen | Kreis Düren | Kreis Heinsberg | Kreis Euskirchen |
Grundpreis | 3,80 € Incl. 52,63 m und 50,00 m | 3,20 € incl. 50,00 m und 47,62 m | 5,50 € incl. 2.000m und 432 sec bis 456 sec | 3,10 € incl. 52,63 m und 50,00 m |
Kilometerentgelt werktags v. 06.00 bis 22.00 Uhr | 1,90 € | 2,00 € | 1,80 € | 1,90 € |
Kilometerentgelt werktags v. 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen | 2,00 € | 2,10 € | 1,90 € | 2,00 € |
Großraumzuschlag | 7,00 € | 6,10 € | 6,50 € | 6,00 € |
Wartezeit | 30,00 € | 32,00 € | 30,00 € | 33,00 € |
Auftragsstornierung | 5,00 € | 6,40 € | 5,50 € | Nicht geregelt |
Eine gleichlautende Vorlage wurde für den Städteregionstag erstellt.
Der Verordnungsentwurf über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Aachen genehmigten Taxen ist als Anlage beigefügt.
Rechtslage:
Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 08.08.1990 (BGBI.I.S. 1690) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 11. Nachtrages zum Taxentarif für die Stadt Aachen geltenden Fassung setzt die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen fest. Die Landesregierung hat durch § 4 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 30.03.1990 (GVNW 1990 S. 247) die Ermächtigung zur Festlegung der Ordnung an Taxenständen, von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen auf die Kreisordnungsbehörden übertragen. Wiederum durch § 6 Abs. 1 und Anlage 2, § 1 Abs. 1 Nr. 25 Aachen-Gesetz wurden die Aufgaben nach PBefG auf die StädteRegion übertragen.
Im Gebiet der StädteRegion Aachen besteht ein Pflichtfahrgebiet mit einem einheitlichen Taxentarif. Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten erfolgt nach Prüfung durch den Fachbereich Recht die Festsetzung der Taxentarife für das Gebiet der StädteRegion ohne das Gebiet der Stadt Aachen durch den Städteregionsrat und für das Gebiet der Stadt Aachen durch den Rat der Stadt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51 kB
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