Entscheidungsvorlage - FB 68/0105/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Eupener Straße, Auto und MotorradverkehrEingaben des Herrn Rene´Paland, Eupener Straße 348, 52076 Aachenvom 04.08.2004 und 23.08.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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31.08.2005
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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08.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das Geschwindigkeitsverhalten in der Eupener Straße durch Messungen mit mobilen Einrichtungen beeinflusst werden kann und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, keine weiteren baulichen oder verkehrslenkende Maßnahmen zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach das Geschwindigkeitsverhalten in der Eupener Straße durch Messungen mit mobilen Einrichtungen beeinflusst werden kann und weitere bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen nicht erforderlich sind. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag des Herrn Rene´Paland bezieht sich auf eine „augenscheinlichere Beschilderung – 50km/h“ und Geschwindigkeitskontrollen in der Eupener Straße im Abschnitt zwischen Grindelweg und Pommerotter Weg. Der Antrag des Herrn Paland wurde vom Bürger- und Beschwerdeausschuss am 14.12.2004 zur weiteren Behandlung an die Bezirksvertretung Aachen- Mitte und den Verkehrsausschuss verwiesen.
Der Bürger- und Beschwerdeausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 29.10.2002 mit einem Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Abschnitt der Eupener Straße zwischen Grindelweg und Diepenbenden beschäftigt. Am 12.12.2002 hatte der Verkehrsmanagementausschuss einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der
Verkehrsmanagementausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt für die Eupener Straße im Abschnitt zwischen Grindelweg und St.
Gregorius (Außenring) keine baulichen oder verkehrslenkenden Maßnahmen.
Bei der Eupener Straße handelt es sich um eine Bundesstraße. Die Geschwindigkeit ist auf der gesamten Länge reglementiert und beträgt an keiner Stelle mehr als 70 km/h. Der Ortseingang wird mit einer Ortstafel nach Z.310 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig gekennzeichnet. Insofern gilt nach § 3 Abs. 3 StVO eindeutig die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
In stadtauswärtiger Richtung wird Ecke Diepenbenden keine Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert, da sich die nachfolgende Strecke weiter in der geschlossenen Ortschaft befindet. Eine zusätzliche Beschilderung mit Z.274-55 StVO (Tempo 50) ist verkehrsrechtlich nicht zu vertreten und wäre zudem rein willkürlich, da ansonsten an jeder Straßenecke die Wiederholung vorgenommen werden müsste.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich an den örtlichen Verhältnissen seit der Beschlussfassung des Verkehrsmanagementausschusses nichts geändert. Die Einstufung als Unfallhäufungsstelle ist nicht gegeben, obwohl die Polizei in der Zeit von 01.01.2004 bis zum Frühjahr 2005 insges. 7 aufnahmepflichtige Unfälle (alle ohne Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung) in dem Straßenstück registriert hat. Sollte sich die Unfallsituation verschlechtern, wird die Unfallkommission die Sache von sich aus aufgreifen.
Bei Geschwindigkeitsmessungen der Polizei wurden im Jahr 2004 insges. 1256 Fahrzeuge in dem Straßenabschnitt erfasst. In 28 Fällen wurde ein Verwarnungsgeld festgesetzt und in 4 Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Vergleich zu anderen Ortseingangssituationen ist die Eupener Straße demnach weniger problematisch.
Da sich die finanziellen Gegebenheiten der Stadt Aachen seit der Beschlussfassung des Ausschusses nicht verbessert haben und Haushaltsmittel für umfassende bauliche Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen, besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf. Die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eindeutig und bedarf keiner Ergänzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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