Entscheidungsvorlage - FB 68/0106/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gartenstraße und LochnerstraßeBeschilderung als Tempo 30 Zone und Neuordnung des ruhenden Verkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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31.08.2005
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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08.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach die Parkordnung in der Gartenstraße und der Lochnerstraße von Gartenstraße bis Junkerstraße im Sinne einer Verkehrsberuhigung geändert werden soll, und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Ausweisung einer Tempo- 30 Zone in Gartenstraße, von Brandis Straße und Lochnerstraße im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Westpark zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Parkordnung in der Gartenstraße und der Lochnerstraße von Gartenstraße bis Junkerstraße im Sinne einer Verkehrsberuhigung geändert werden soll, und beschließt die Ausweisung einer Tempo- 30 Zone in Gartenstraße, von Brandis Straße und Lochnerstraße im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Westpark. Er beauftragt die Verwaltung, entsprechende Haushaltmittel für die Durchführung der Markierungsarbeiten einschließlich der Einrichtung der Schrägparkplätze in der Lochnerstraße bereit zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die ASEAG befährt seit dem letzten Fahrplanwechsel zum 29.05.2005 nicht mehr den Straßenzug Gartenstraße und Lochnerstraße (zwischen Vaalser Straße und Junkerstraße), weil der Linienweg zugunsten einer besseren Anbindung des Haltepunktes Schanz geändert wurde. Der Straßenzug kann daher gemeinsam mit der von Brandis Straße als Tempo- 30 Zone ausgewiesen werden. Heute sind diese Straßen mit Streckengeschwindigkeitsbegrenzungen belegt.
Die Parkordnung in dem Straßenzug wurde ursprünglich auf den Linienverkehr abgestimmt. Nach Wegfall des Busverkehrs kann das Gehwegparken in der Gartenstraße zugunsten des Fahrbahnrandparkens aufgehoben werden. Dadurch vermindert sich die Restfahrbahnbreite mit entsprechender Auswirkung auf die Fahrgeschwindigkeiten auf ca. 5,5m, was für den Begegnungsverkehr mit PKW und gelegentlichen LKW- Verkehr bei langsamer Fahrweise ausreicht.
In der Gartenstraße im Einmündungsbereich zur Vaalser Straße und in der Lochnerstraße können zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, weil die großzügigen Abbiegeradien der Busse im Zweirichtungsverkehr nicht mehr freigehalten werden müssen. Unter Berücksichtigung der weggefallenen Haltestellen können somit insgesamt ca. 17 zusätzliche Parkplätze in der Bewohnerparkzone J1 geschaffen werden. Das führt zu einer Entspannung der Bewohnerparksituation und erhöht die Einnahmen an den vorhandenen Parkscheinautomaten.
Weitere 5 Parkplätze lassen sich schaffen, wenn in der Lochnerstraße auf Höhe der Häuser 51 – 67 das Schrägparken angeordnet wird. Dazu bedarf es aber entsprechender Fahrbahnmarkierungen, die schätzungsweise Kosten i. H. von 1.200,-- € verursachen. Für weitere Markierungs- und Demarkierungsarbeiten, z.B. für die Entfernung der Grenzmarkierungen an den Haltestellen und die Verlegung der Haltlinie Ecke Gartenstraße, werden ca. 400,-- € veranschlagt. Insgesamt betragen die geschätzten Kosten für Markierungs- und Demarkierungsarbeiten somit 1.600,-- €.
Im Zusammenhang mit der Ausweisung der Tempo 30- Zone wird die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der von Brandis Straße in die Gartenstraße zugunsten einer Rechts- vor Links Regelung aufgehoben. Damit wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam unterstützt. Die Maßnahmen dienen somit der wirksamen Verkehrsberuhigung in den betroffenen Straßen und verbessern für die Bewohner spürbar die Parkplatzsituation. Außerdem werden weniger Verkehrszeichen benötigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,5 kB
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