Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0046/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Laurensberg, der Überführung des Bikeparks am Dreiländereck nach erfolgreichem Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu.

 

Bezirksvertretung Laurensberg

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Überführung des Bikeparks am Dreiländereck nach erfolgreichem Pilotbetrieb in den Regelbetrieb.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Historie

Der Nutzerdruck auf den Aachener Wald durch Walker, Jogger, Spaziergänger, Reiter und Radfahrer nahm stetig zu. Insbesondere das Radfahren abseits fester Straßen und Wege erreichte nicht mehr akzeptable Ausmaße. Wildlebende Tiere wurden gestört und die Pflanzen- und Bodenwelt stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch diverse Baumaßnahmen wurden das Eigentumsrecht des Waldbesitzers verletzt und Gefahrenquellen geschaffen. Der Fachbereich Umwelt – Gemeindeforstamt reagierte darauf mit dem Rückbau illegaler Strecken. Der Streckenrückbau an der einen Stelle bedingte jedoch Streckenneubauten an anderer Stelle. So drehte sich die Spirale zu Lasten der Natur immer weiter.

Die rechtswidrige Nutzung des Aachener Waldes war auch für zahlreiche Mountainbiker nicht zufriedenstellend, so dass an das Gemeindeforstamt der Wunsch herangetragen wurde, den Sport zu legalisieren und umweltverträglich zu gestalten. Das Gemeindeforstamt hatte daraufhin der Interessengruppe empfohlen sich in einem Verein zu organisieren, der dann als Träger für den Betrieb der Sportstätte und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollte. Ende 2011 wurde der Verein „Geländefahrrad Aachen e.V.“ gegründet (www.gelaendefahrrad-aachen.de), so dass eine wesentliche Voraussetzung zur Errichtung eines legalen Bikeparcours vorlag.

Am 18.12.2012 beauftrage der Umweltausschuss die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes. Hierzu wurde dem Verein Geländefahrrad Aachen e.V. für eine Probezeit von zwei Jahren ein Waldstück am Dreiländerpunkt überlassen. Eröffnet wurde der Bikepark am 28.07.2013, nachdem zwei von drei Teilstrecken gebaut waren.

 

Situation heute

Der Bikepark ist nun seit knapp zwei Jahren in Betrieb und steht vor der Überführung vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb. Zur Beurteilung der Situation sollen die einst vor Baubeginn geäußerten Erwartungen und Bedenken aufgegriffen und diskutiert werden:

 

Ursprüngliche Bedenken- Konfliktpotentiale

  1. Anreise mit dem PKW über den Dreiländerweg
    Der Verein wurde von Beginn an sowohl mündlich als auch schriftlich (Vertrag) auf diese Konfliktsituation hingewiesen. Die Erfahrung des Gemeindeforstamtes zeigt, dass – wenn überhaupt – nur wenige Radsportler den Bikepark (per PKW) über den Dreiländerweg anfahren. Der Verein weist seine Mitglieder sowohl bei den Mitgliederversammlungen als auch auf seiner Internetseite (Anfahrtskizze) auf die potentielle Konfliktsituation hin.
    Viele Vereinsmitglieder reisen mit dem Fahrrad an. Dem Gemeindeforstamt liegen keinerlei Beschwerden zum oben genannten Konfliktpunkt vor.
  2. Interessenkollision aufgrund bereits etablierter Freizeitnutzung (Wanderer, Kindergruppen)
    Auch zu diesem Punkt sind dem Gemeindeforstamt keine Klagen bekannt. Wie seinerzeit in der Bezirksvertretung Laurensberg empfohlen, wurde innerhalb der zur Verfügung gestellten Waldfläche ein Schiebeweg eingerichtet, damit die Radsportler wieder an die Ausgangspunkt der Radstrecke gelangen. Dadurch wird ein Großteil der Radfahrer von anderen Nutzergruppen getrennt. Die restlichen Radfahrer nutzen den vorhandenen Waldweg, um wieder zum Ausgangspunkt zu gelangen. Da der Waldweg zwischen dem End- und dem Anfangspunkt der Sportstrecke stark ansteigt, erreichen die Mountainbiker keine hohen Geschwindigkeiten und gefährden daher andere Waldnutzer nicht.
    An Wochentagen kommt es darüber hinaus zu einer zeitlichen Entzerrung der unterschiedlichen Nutzergruppen, denn die Radsportler nutzen die Strecke vorwiegend am späten Nachmittag, während Wanderer oder Kindergruppen sich eher früher im Wald aufhalten.
  3. Optische Beeinträchtigung des Waldes durch die Strecke sowie durch Aufbauten
    Die Strecke wurde, wie vertraglich vereinbart, überwiegend mit örtlich vorhandenem Baumaterial (Waldrestholz und Erdmaterial) bzw. mit Schnittholz sowie unbelastetem Wegebaumaterial errichtet. Die Strecke selbst sowie die Aufbauten fügen sich ideal in das Gelände ein. Ein Großteil der Anlage ist aufgrund der Geländemorphologie von den Wegen aus nicht zu sehen und beeinträchtigt die sonstige Erholungsnutzung kaum.
  4. Haftungsrisiko/Verkehrssicherungpflicht für die Stadt Aachen
    Die Haftung wurde vollumfänglich auf den Betreiber übertragen. Der Betreiber hat der Stadt Aachen eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung) vorgelegt, die für eventuelle Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt.
    Der Betreiber ist verpflichtet, den Zustand der Strecken, der Schiebewege und der Einrichtungen in vorgegebenen Intervallen zu überprüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Gemeindeforstamt mitzuteilen.

 

Ursprüngliche Erwartungen

  1. Weitgehende Verlagerung der illegalen Radsportaktivitäten vom Aachener Wald auf den Bikepark
    Die Fahrfrequenz abseits fester Wege ist kaum quantifizierbar, aber nach Auskunft der Revierleiter und der Forstwirte nach wie vor hoch. Somit haben sich die Erwartungen nicht im gewünschten Maße erfüllt. Dies liegt einerseits daran, dass ein Teil der Radsportler sich nicht dem Verein und dessen Verhaltenscodex anschließen möchten, andererseits nutzen viele Fahrer aus dem benachbarten Belgien und den Niederlanden den hügeligen Stadtwald als Sportstrecke. Gelegentlich handelt es sich auch um Vereine (einheitliche Trikots) oder anderweitig organisierte (geführte) Gruppen, meist aus den Nachbarländern. Der Verein versucht über Kooperationen, diesem Zustand entgegen zu wirken.
    Darüber hinaus bedient der Bikepark vorwiegend die Downhill-Spezialisten, die in der Regel steile und technisch anspruchsvolle Abfahrten bewältigen. Vom Bikepark weniger angesprochen werden Crosscountry-Fahrer, die sich vorwiegend auf längere Strecken und schmale Trails mit geringer bis mittlerer Schwierigkeit fokussieren und den Wald nach wie vor befahren.
    Festzuhalten bleibt, dass trotz einer steigenden Anzahl an Mountainbikern das Fahraufkommen abseits der Waldwege in etwa gleichgeblieben ist, so dass ein (geringer) Entlastungseffekt durch den Bikepark zu verzeichnen ist.
  2. Reduzierung der Bauaktivitäten im Aachener Wald
    Die Anzahl der Streckenneubauten ist vor allem im Revierteil Adamshäuschen rückläufig. Auffallend ist, dass keine neuen Bauelemente mehr errichtet wurden. Ursache dafür sind sicherlich die professionellen Anlagen am Bikepark.
    Im Übrigen ist der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen und hat in der Vergangenheit illegale Strecken mit Hilfe seiner Vereinsmitglieder zurückgebaut.
  3. Verbesserung der Kommunikation zwischen der Gruppe der Mountainbikern und der Waldbesitzerin Stadt Aachen
    Das Gemeindeforstamt begrüßt die Vereinsbildung, da hierdurch eine geordnete Kommunikation zwischen den Radsportlern und der Waldeigentümerin überhaupt erst möglich wird. Gemeinsame Gespräche fördern das gegenseitige Verständnis, verbunden mit der Hoffnung, das Ökosystem Wald zu entlasten und die Konflikte im Wald zu minimieren.

 

 

Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung wird der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. seine Nutzungsmöglichkeiten im Bikepark erweitern und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Ausbau der zweiten Stufe fortfahren. Diese beinhaltet eine „Freeride-Strecke“, die die Attraktivität des Bikeparks nochmal erhöhen wird, sowie eine Trainingstrecke für Kinder und Jugendliche.

 

Analog zum Kletterwald wird das Gemeindeforstamt für die Sportanlage eine befristete Waldumwandlung (10 Jahre) beantragen. Damit hätte die Sportstättennutzung Vorrang und würde das allgemeine Waldbetretungsrecht aufheben.

Der Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein hat sich in seinen Grundstrukturen bewährt. Er wird jedoch in einzelnen Punkten überarbeitet.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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