Kenntnisnahme - BA 5/0013/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien für die Vergabe bezirklicher MittelAntrag Die Linke in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 16.04.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
10.06.2015
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Linke in der Bezirksvertretung Laurensberg fordert mit Antrag vom 16.04.2015 einen Bericht, nach welchen Kriterien, Rechtsgrundlagen und Ausführungsbestimmunen die bezirklichen Mittel vergeben werden.
Den Bezirksvertretungen stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung, mit denen diese nach eigenem Ermessen Aktivitäten und Engagement von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen auf bezirklicher Ebene fördern.
Bis 1996 waren hierfür drei Positionen im Haushalt veranschlagt, mit denen
a) kulturelle Bestrebungen
b) die freien Wohlfahrtsverbände und
c) bezirkliche Sportvereine
unterstützt wurden.
Am 20.03.1996 wurden durch Ratsbeschluss die Sportförderrichtlinien geändert und damit die Festsetzung und Auszahlung der Sportfördermittel von den Bezirksverwaltungen zum Sportamt verlagert.
Die bezirklichen Mittel zur Förderung kultureller Bestrebungen und der freien Wohlfahrtsverbände wurden bis 1995 jeweils auf einer eigenen Haushaltsposition veranschlagt.
Die Zuschussgewährung erfolgte auf Vorschlag einer interfraktionellen Beratungsrunde durch Beschluss der Bezirksvertretung pauschal und ohne Antrag auf der Grundlage einer von der interfraktionellen Runde erarbeiteten Liste mit Zuschussempfängern und den jeweiligen Zuschussbeträgen.
Im Jahr 1996 wurden die Haushaltspositionen „Förderung kultureller Bestrebungen“ und „Förderung freier Wohlfahrtsverbände“ zu einer Haushaltsstelle „Verfügungsmittel der Bezirksvertretung“ zusammengefasst. An den Vergabemodalitäten änderte sich jedoch nichts, das System der Vergabe über die jeweiligen Listen blieb bestehen, diese wurden lediglich im Laufe der Jahre geringfügig modifiziert und entwickelten sich zu den heutigen Vorschlagslisten A und B.
Verwendungsnachweise für die Verfügungsmittel werden von den Zuschussempfängern nicht gefordert. Die Zuschussempfänger erhalten nach der Vergabeentscheidung einen Bescheid über die Höhe und den Zweck des Zuschusses durch das Bezirksamt.
Da die Summe der Zuschüsse aus den Vorschlagslisten A und B unter dem Ansatz der Verfügungsmittel liegt, werden die verbleibenden Mittel entweder auf Antrag oder auf Einzelvorschlag aus der interfraktionellen Runde vergeben.
Umfassende Kriterien für die Vergabe der Verfügungsmittel sind nicht fixiert. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel liegt ausschließlich bei der Bezirksvertretung. Lediglich bei der Förderung von Vereinsjubiläen hat man sich auf eine Festbetragsregel mit einer Förderobergrenze verständigt.
Auf Beschluss der Bezirksvertretung Laurensberg aus dem letzten Jahr ist allerdings eine grundsätzliche Modifikation in der Vergabe der Fördermittel angestrebt und inzwischen in einer ersten Runde interfraktionell diskutiert worden. Die bisherigen Zuschussempfänger wurden mit den letztjährigen Zuwendungsbescheiden über mögliche Änderungen bei der Vergabe der Mittel ab 2015 informiert.
Neben den Verfügungsmitteln stehen den Bezirksvertretungen jeweils 50.000 € jährlich zur Förderung von eigenen Maßnahmen und Projekten oder Maßnahmen oder Projekten Dritter im Stadtbezirk zur Verfügung. Die Entscheidung über die Vergabe dieser Mittel obliegt ebenfalls ausschließlich der Bezirksvertretung. Die Vergabe erfolgt hier im Gegensatz zu den Fördermitteln nur auf Antrag oder auf Vorschlag aus den Fraktionen. Auch hier sind keine Kriterien fixiert, es besteht aber Einvernehmen, bei Investitionsmaßnahmen und Projekten Dritter in der Regel nur einen anteiligen Zuschuss zu den Gesamtkosten zu gewähren und einen finanzielle oder sonstige wirtschaftliche Eigenleistung zu fordern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
234,6 kB
|