Kenntnisnahme - FB 61/0193/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster-Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Einleitung:

Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1, Absatz 8  Nr.  11 BauGB) beschlossen.

Aus dem Masterplan abgeleitet soll der Landschaftsplan der Stadt Aachen neu aufgestellt werden.

 

Im November 2013 wurde im Landschaftsbeirat, im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz über die anstehende Neuaufstellung des Landschaftsplanes, die Einwerbung von Fördermitteln und das EU-weite Ausschreibungsverfahren berichtet. Nachzulesen in der Vorlage FB 61/0995/WP16.

 

In einem zweistufigen Verfahren wurde der Bewerber ausgewählt, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt.

Beauftragt ist das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“ aus Bonn.

Inhalt des Leistungsumfangs sind neben dem Leistungsbild Landschaftsplan gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die gesetzlich vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP) sowie  der Abwägungs- und Kommunikationsprozess.

 

Derzeit befasst sich das Büro mit den Leistungsphasen 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs und 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen.

 

Verfahren, Kommunikations- und Partizipationskonzept:

Im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes klar geregelt. Ähnlich wie bei der Bauleitplanung sind zwei formelle Beteiligungsabschnitte im Gesetz verankert.

 

Bei der Stadt Aachen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Partizipation an Planungsprozessen und somit an der Gestaltung der eigenen Stadt und Umwelt gewollt und mit viel Engagement gelebt wird.

 

Auch bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes wird diese Zielsetzung verfolgt und die Kommunikation und Partizipation an diesem Planwerk über das gesetzliche Maß hinaus angelegt. Dabei soll das Rad nicht neu erfunden und der Prozess zügig innerhalb des Förderrahmens bis 2017 bearbeitet werden. Elemente aus den Verfahren Masterplan Aachen*2030 und Flächennutzungsplan-Neuaufstellung bieten sich an und sollen herangezogen werden.

So wird neben den zu beteiligenden politischen Gremien vorgesehen, die folgenden Akteure zu gruppieren und mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten einzubinden (siehe hierzu auch Anlage 1):

  • Politische Gremien
  • Lenkungsgruppe
  • Projektgruppe
  • Arbeitskreise
  • Gespräche unter Nachbarn
  • Öffentlichkeit

 

Politische Gremien

Am Planungsprozess beteiligt sind alle Bezirksvertretungen, der Landschaftsbeirat, die Fachausschüsse Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Die Entscheidung über die Einleitung der einzelnen förmlichen Schritte, der Abwägung und der Satzung des Landschaftsplanes obliegt dem Rat.

 

Lenkungsgruppe

Als Lenkungsgruppe fungieren im Wesentlichen die umwelt- und planungspolitischen Sprecher der Ratsfraktionen, die von der Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassungen beteiligt werden. Die Abfrage der Teilnehmer erfolgt separat zu Beginn des Planungsprozesses.

 

Projektgruppe

Unter „Projektgruppe Verwaltung“ ist der intensive Austausch des Auftragnehmers mit der Verwaltung während des gesamten Verfahrens zu verstehen. Dabei übernimmt der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen die Federführung und Projektleitung. Fachunterstützung erfolgt durch den Fachbereich Umwelt. An Sitzungen zu unterschiedlicher Themen und Schwerpunkte kann der Teilnehmerkreis intern und ggf. extern erweitert werden. Am Anfang des Verfahrens ist ein monatlicher Turnus vorgesehen, der sich im Übrigen nach dem Erörterungsbedarf richtet.

 

Arbeitskreise

Arbeitskreis Landschaftsplan (AK LP)

Der Arbeitskreis Landschaftsplan stellt eine Plattform für die “professionellen“ Interessenvertreter der wichtigsten Akteure dar. Er bietet fachlichen Austausch und arbeitet in beratender Funktion der Projektgruppe zu. Er schafft einen geschützten Rahmen zur Diskussion und Austausch der verschiedenen Interessen durch die entsprechenden Vertreter.

Vorgesehen sind u.a. Kreisbauernschaft, Fischereiverband, Landwirtschaftskammer, Landesforstverwaltung / Regionalforst, Waldbauernschaft, Naturschutzverbände (NABU, BUND, LNU), Wasserwirtschaft (WVER) Imkereiverband, Landwirtschaftsverband, LVR – Denkmalpflege, Tourismus, IHK. Je nach Schwerpunkt können auch weitere Institutionen hinzugeladen werden.

 

Arbeitskreis Nutzer

Darüber hinaus soll für die einzelnen Nutzer in der Land- und Forstwirtschaft bzw. weiterer Nutzergruppen des Außenbereiches ein gesonderter Arbeitskreis eingerichtet werden. Im Vordergrund stehen hierbei Informations-/ Austauschveranstaltungen. Ziel ist es, die Akteure zu informieren ggf. bereits Konflikte zu entschärfen und auf die Einflussmöglichkeiten im Planungsprozess hinzuweisen.

 

Gespräche unter Nachbarn

Hierunter wird die Einbindung der offiziellen VertreterInnen der Nachbarregionen/- kommunen oder Behörden in Deutschland, den Niederlanden und in Belgien verstanden. Das existierende Format aus dem Masterplanprozess, ggf. in geänderter Zusammenstellung, soll hierbei fortgesetzt werden. Im Vordergrund steht hierbei die grenzüberschreitende Vernetzung, welche sich durch verschiedenste Instrumente der Raumplanung und Zielvereinbarung ausdrücken soll. Ziel ist es die Nachbarn über den Landschaftsplan zu informieren und grenzüberschreitende Themen wie Biotopverbund, touristische Projekte oder auch Infrastrukturvorhaben abzugleichen.

 

Öffentlichkeit

Neben den o.g. förmlichen Beteiligungen sollen vor und während des Verfahrens auch informelle Beteiligungen und Informationen stattfinden.

Hierzu sollen verschiedene Medien bzw. Formate Anwendung finden. Zudem soll im August / September im Bürgerforum des Rates über den anstehenden Prozess berichtet werden.

Weiterhin ist vorgesehen, dass die aktive informelle Beteiligung durch ein ausreichendes Angebot an Bürgerinformationsveranstaltungen in max. vier Betrachtungsräumen stattfindet.

Darüber hinaus soll das Element der „Bürgersprechstunden“ begleitend zur formellen frühzeitigen Beteiligung,  ähnlich wie zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, angewendet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit bekommen umfassend Informationen zu erhalten und Eingaben zu machen.

Als zentrales Element wird die Internetseite der Stadt Aachen genutzt.

 

Ausblick und Zeitplan:

Die Auftaktveranstaltungen in den verschiedenen Gruppen erfolgt unmittelbar vor  bzw. nach den Sommerferien 2015. Über Presse und Internet, in kleineren Veranstaltungen und per Rundschreiben wird über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beteiligung informiert.

Hieran anschließend wird intensiv in den Gruppen, und durch informelle Beteiligungsveranstaltungen, an den Zielen und Inhalten des Landschaftsplanes bis Frühjahr 2016 gearbeitet.

Das Ergebnis dieser Arbeits- und Austauschphase wird der Vorentwurf sein, der Ende 2016 in die erste formelle Beteiligungsrunde entsandt wird. Gleichzeigt, mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, erfolgt der förmliche Aufstellungsbeschluss.

Anfang 2017 erfolgt die Auswertung der formell eingebrachten Eingaben. Über das Ergebnis der Eingaben wird in den einzelnen Gruppen berichtet und ggf. erörtert. Im Anschluss werden die Abwägung und der Satzungsentwurf gefertigt.

Der Beschluss zur Offenlage soll im II Quartal 2017 erfolgen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für das III Quartal 2017 vorgesehen. Sofern der breit angelegte Beteiligungsprozess seinem Ziel gerecht wird, konnten im Vorfeld Konflikte soweit ausgeräumt werden, dass das formelle Verfahren ohne Verzögerungen durchlaufen kann. Anfang 2018 kann dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

In der Anlage 2 ist die grobe Zeitplanung beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkung

Die gesamte Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 4-090101-913-7 in den Haushalt aufgenommen und  entsprechend der Kostenschätzung von 400.000 € eingeplant.

Gemäß Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom 03.12.2014 sind auf Seite des Fördergebers für den Bewilligungszeitraum bis 2017 folgende Gelder eingeplant:

Haushaltsjahr 2015 100.000 € + Bereitstellung aus 2014 in Höhe von 40.000 €

Haushaltsjahr 2016100.000 €

Haushaltsjahr 2017  80.000 €

Der Schlussverwendungsnachweis ist bis spätestens zum 30.06.2018 der Bezirksregierung Köln vorzulegen.

 

Der städtische Anteil von 20% an den Gesamtkosten verteilt sich auf den Bewilligungszeitraum wie folgt:
Haushaltsjahr 2015 35.000 €

Haushaltsjahr 201625.000 €

Haushaltsjahr 201720.000 €

 

Vorschlag der Verwaltung:

Mit dem vorgeschlagenen Zeitplan und dem damit verbundenen Kommunikations- und Partizipationsprozess soll ein modernes Zielkonzept für den Naturhaushalt mit angepasster Schutzgebietsausweisung nach heutigen Wertigkeiten für den gesamten städtischen Außenbereich entstehen. Viele unterschiedliche Akteure werden aufgerufen sich zu beteiligen.

 

Empfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, das vorgestellte Verfahren durchzuführen sowie das Kommunikations- und Partizipationskonzept für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes durch die Entsendung der entsprechenden politischen Vertreter aktiv zu unterstützen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-090101-913-7

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-100.000

100.000

180.000

180.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

175.000*

175.000*

225.000

225.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-75.000

-75.000

-45.000

-45.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus 2014 in Höhe von 50.000 €

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Anlagen

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