Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 45/0113/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz NRW die GGS Am Höfling und die GGS Montessori-Schule Eilendorf als Schwerpunktschulen für  die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE)  sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM), ab 01.08.2015 zu bestimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

 

  1.                 Der Schulausschuss beschließt, die zu benennenden Schwerpunktschulen entsprechend den besonderen Bedarfen an räumlicher und technischer Ausstattung sukzessive zu entwickeln.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17) und am 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen hingewiesen.

Nach Vorliegen der Zuweisungen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf durch die Inklusionsrunde (Schulaufsicht) soll nunmehr über die Einrichtung von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich entschieden werden.

Mittel – bis langfristig ist es Ziel, möglichst alle allgemeinen Schulen in die Lage zu versetzen, für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung Orte des Gemeinsamen Lernens einzurichten. Für die zahlenmäßig kleinere Gruppe von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten außerhalb der Lern- und Entwicklungsstörungen sollen mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden. Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sowie die  personelle Ausstattung kann nicht an allen allgemeinen Schulen sofort geschaffen werden. Zudem kann eine Bündelung auch aus pädagogischen Gründen sinnvoll sein.

Gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot Schulträger mit Zustimmung der Oberen Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung hinaus weitere Förderschwerpunkte, mindestens aber einen weiteren Förderschwerpunkt der Unterstützungsbedarfe im Rahmen Geistiger Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören und Kommunikation.

Unter diesem Gesichtspunkt nehmen Schwerpunktschulen die über den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen hinausgehenden Aufgaben wahr. Allerdings geht es auch hier darum, ein wohnortnahes Angebot schrittweise auszubauen.

Die Zustimmung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gewährleistet, dass die für eine Schwerpunktschule erforderlichen personellen Voraussetzungen erfüllt werden.

Für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Schulen Stellen für Lehrkräfte für Sonderpädagogen.

 

 

2.  Derzeitige Situation

Mit der großen Zahl der bisher eingerichteten integrativen Lerngruppen im  Grundschulbereich hat die Stadt Aachen bereits einen großen Schritt in Richtung eines veränderten Schulangebotes für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gemacht. Ihnen steht bereits heute ein auch unter dem Aspekt einer möglichst wohnortnahen Beschulung breites Schulangebot zur Verfügung.

 

Die Einrichtung von Schwerpunktschulen erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den jeweiligen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen haben sich darüber hinaus schon teilweise in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte genähert.

 

Im Schuljahr 2014/2015 konnte allen Eltern, die dies wünschten, ein Platz im Gemeinsamen Lernen in der Regelschule für ihr Kind angeboten werden. Gemeinsames Lernen findet derzeit an 21 städtischen Grundschulen statt. Hiervon werden an 17 Grundschulen Schülerinnen und Schüler mit allen Lern- und Entwicklungsstörungen unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung werden überwiegend an drei städtischen Grundschulen unterrichtet.

 

Aktuell liegen der Verwaltung von den nachfolgend genannten Schulen Anträge auf Benennung als Schwerpunktschule vor:

-          GGS Am Höfling

-          GGS Montessori-Schule-Eilendorf

-          GGS Gut Kullen

 

Die GGS Montessori-Schule-Reumontstraße hat ihren Antrag auf eine Schwerpunktschule zwischenzeitlich zurückgezogen.

 

Bezogen auf die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den besonderen Förderbedarfen

Geistige Entwicklung (GE), Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) und Sehen (SH) stellt sich die Situation im neuen Schuljahr 2015/2016 nach derzeitigem Sachstand wie folgt dar.

 

Kinder mit dem Förderschwerpunkt GE

Schulen:

Schülerzahl:

neu zugewiesen zum 01.08.2015

Schülerzahl:

Insgesamt

ab 01.08.2015

GGS Am Höfling

2

5

GGS Montessori-Schule-Eilendorf

1

7

GGS Montessori-Schule-Reumontstraße

1

1

 

 

Kinder mit dem Förderschwerpunkt KM

Schulen:

Schülerzahl:

neu zugewiesen zum 01.08.2015

Schülerzahl:

Insgesamt

ab 01.08.2015

GGS Am Höfling

2

7

GGS Montessori-Schule-Eilendorf

1

5

 

 

 

 

 

Kinder mit dem Förderschwerpunkt SE

Schulen:

Schülerzahl:

neu zugewiesen zum 01.08.2015

Schülerzahl:

Insgesamt

ab 01.08.2015

GGS Gut Kullen

1

2

 

 

3.   Vorgehen der Verwaltung:

Die für die Ernennung als Schwerpunktschule nachfolgend aufgeführten Grundschulen sollen nach der bereits erfolgten Begehung des Schulbetriebs mit dem städtischen Gebäudemanagement nunmehr gebäudetechnisch ertüchtigt werden.

Die hier vorgesehenen Ausbaustandards stellen nach Einschätzung des Schulbetriebs eine erste Zielmarke dar.

Sie erfolgen im Abgleich mit den Neufestlegungen der OGS-Standards. Auf die Vorlage der Sitzung des Schulausschusses vom 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) wird insofern verwiesen.

 

-          GGS Montessori-Schule-Eilendorf:

Da derzeit nicht abzusehen ist, wie letztendlich die Entscheidung über die zukünftige gemeinsame Unterbringung der Grundschule und der Kindertageseinrichtung nach der endgültigen Auflösung der GHS Eilendorf aussehen wird, ist  lediglich ein barrierefreier Zugang zwischen Schulhof und Gebäude vorgesehen. Hierdurch wird in den zukünftig von der Grundschule genutzten Hauptschultrakt ein barrierefreier Zugang ermöglicht.

 

-          GGS Am Höfling:

Die Begehung der Schule erfolgte sowohl mit Blick auf die Einrichtung als Schwerpunktschule als auch die Unterbringung des Ganztags (hierzu wird auf die parallele Sitzungsvorlage verwiesen). Die umfänglichen inklusiven Maßnahmen (Aufzug, Barrierefreiheit der Pausenhalle) werden baulich und inhaltlich mit den OGS-Maßnahmen abgestimmt.

Hierzu ist vorgesehen, die Planung für die Pausenhalle mit einer entsprechenden Nutzungsgenehmigung als auch für den Einbau eines Aufzuges dem Schulausschuss im Herbst vorzustellen.

 

-          GGS Gut Kullen:

Die Schule soll zunächst Beschulungsbedarfe für Kinder mit dem Handicap Sehen „abdecken“. Dies vor dem Hintergrund, dass Kinder mit diesem Unterstützungsbedarf grundsätzlich mit  relativ geringem baulichem Aufwand in allen Regelschulen beschult werden können. Es erfolgte eine Begehung mit der Unfallkommission NRW, um in erster Linie optische und taktile „Leitsysteme“ zu prüfen und Notwendigkeiten hierfür festzulegen. Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen werden umgesetzt.

 

 

 

-          GGS  Montessori-Schule-Reumontstraße:

Wie oben genannt hat die Schule zwischenzeitlich einen Antrag auf Einrichtung einer Schwerpunktschule zurückgezogen, möchte aber unverändert im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Körperliche und Motorische Entwicklung beschulen.

Hierzu soll zunächst die Schaffung von zwei Differenzierungsräumen durch Abtrennung von Klassenräumen umgesetzt werden.

 

 

4.    Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung spricht sich dafür aus,

die GGS Montessori-Schule-Eilendorf sowie

die GGS Am Höfling

ab 01.08.2015 als Schwerpunktschule mit den besonderen Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) zu benennen.

 

Die Einrichtung einer Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen scheint derzeit nicht erforderlich. An der GGS Gut Kullen können allerdings  Schülerinnen und Schüler mit diesem Unterstützungsbedarf mit Priorität unterrichtet werden.

An der Montessori-Schule-Reumontstraße soll die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weiterhin möglich sein.

 

Die Entscheidung über die Festlegung der Schwerpunktschulen macht die Erstellung eines Gesamtkonzeptes Inklusion nicht entbehrlich. Die Maßnahmen stellen einen ersten Schritt zur Schaffung der schulischen Voraussetzungen für Inklusion an Raum- und Ausstattungsbedarf dar. Die weitere Zielsetzung, unterstützende Maßnahmen durch nicht lehrendes Personal, Sozialpädagogen, Schulpsychologen, etc. zu gewährleisten, ist noch zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wird weiterhin berichten.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Mittel stehen im Haushaltsplan 2015 bei Produkt 030302 wie folgt zur Verfügung:

- PSP-Element 5-030302-900-00800-1 SK 7865 (bauliche Maßnahmen) 150.000,00 €

- PSP-Element 5-030302-900-00800-1 SK 7831 (besondere Einrichtungsgegenstände) 40.000,00 €

- PSP-Element 1-030302-900-4 SK 5256 (Lernmittel) 15.000,00 €

 

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