Entscheidungsvorlage - Dez II/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der vorgelegten Fassung einer nach II. Ziffer 1.6 der „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ausgearbeiteten Anlage zur Regelung verbindlicher Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen zu.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage entsprechender Beschlüsse im Städteregionsausschuss am 21.05.2015 bzw. im Städteregionstag am 18.06.2015, die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ mit der Städteregion abzuschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die gesetzlichen Vereinbarungen zur StädteRegion Aachen schreiben vor, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen / der StädteRegion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“

 

Nach Abrechnung der Anlaufjahre hat sich gezeigt, dass diese Belastungsneutralität in der Systematik eines alleine pauschalierten Finanzausgleiches zwischen StädteRegion und Stadt Aachen (Regionsumlage der Stadt nach den gesetzlichen Regelungen der Kreisumlage +/- pauschal festgelegte Ausgleichszahlung) nicht nachhaltig erreicht werden kann. Vielmehr haben sich ungewünschte Lastenzuordnungen ergeben.

 

Zur nachhaltigen Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität wurde daher unter Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen und des Kämmerers der StädteRegion sowie unter Beteiligung von zwei Bürgermeistern eine ergänzende Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 7 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen ausgearbeitet. Diese ergänzende Vereinbarung wurde dem Rat der Stadt Aachen und dem Städteregionstag bereits zum Beschluss vorgelegt. In ihren Sitzungen am 10.04.2014 (Städteregionstag) bzw. 07.05.2014 (Rat der Stadt) haben die Gremien der Ergänzungsregelung in der seinerzeit vorliegenden Fassung zugestimmt und die jeweilige Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zum Abschluss der Vereinbarung zu betreiben.

 

Die beschlossene Vereinbarung wurde zudem durch gesonderten Beschluss im Städteregionstag sowie im Rat der Stadt Aachen in die gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes aufgenommen und damit über die Bezirksregierung Köln dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW zugeleitet.

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war noch eine Anlage nach II. Ziffer 1.6 der ergänzenden Vereinbarung zu entwickeln, in der verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zu regeln sind.

 

Zwischenzeitlich wurde auch diese Anlage zwischen den Verwaltungen von Stadt Aachen und Städteregion abschließend verhandelt und in der benannten Arbeitsgruppe den eingebundenen Bürgermeistern vorgestellt. Die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ist als Anlage beigefügt und wird nunmehr hinsichtlich der bisher ausstehenden Anlage nach II. Ziffer 1.6 zum Beschluss empfohlen. Zu beschließen sind danach jetzt die Regelungen auf den Seiten 4 bis 17 der beiliegenden Vereinbarung; die auf den Seiten 1 bis 3 ausgeführten Bestimmungen sind zur Vollständigkeit und besseren Übersicht noch einmal unverändert beigefügt, wurden aber bereits in den genannten Gremiensitzungen des Vorjahres beschlossen.  

 

In der Bürgermeisterkonferenz am 27.03.2015 haben die Bürgermeister / die Bürgermeisterin die ergänzende Finanzvereinbarung auch unter Berücksichtigung der auch von Seiten der beiden Rechnungsprüfungsämter akzeptierten Dokumentation und Abrechnungen der Vorjahre zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die nun zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen zu vereinbarende Regelung wurden nicht erhoben, da das wichtige Prinzip der Finanzneutralität als weiterhin gewahrt gelten kann.   

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen *

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

*  Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den nach der ergänzenden Vereinbarung vorzunehmenden Abrechnungen der Städteregion gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Aufgabenzuordnung und Belastungsneutralität.

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Anlagen

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