Entscheidungsvorlage - FB 20/0030/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis und beschließt den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-          der Bilanz zum 31.12

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          dem Anhang

-          und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsab-

grenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2013 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von 27,29 Mio. € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2013 in Höhe von 56,27 Mio. € ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 28,98 Mio. €.

Im Haushaltsplan 2013 ging man von einem Fehlbedarf in Höhe von 40,6 Mio. € aus, so dass sich im Vergleich zur Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2013 eine Verbesserung von 13,31 Mio. € ergibt.

 

Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2013 wird erstmalig für die Stadt Aachen – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – komplett durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Stadtrat  (in der Ratssitzung im September 2015).

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen*

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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