Entscheidungsvorlage - 0020/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Mitgliedes für den Beirat AKREKA GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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03.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem.
Gesellschaftsvertrag der AKREKA gehören dem Beirat (als Überwachungsorgan der
Geschäftsführung) mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind 2
ASEAG-Betriebsanghörige (Arbeitnehmervertreter) als beratende Mitglieder
vorgesehen.
Die Wahl
der Beiratsmitglieder obliegt gesellschaftsvertragsgemäß allein der
AKREKA-Gesellschafterversammlung und somit der ASEAG, als alleiniger
Gesellschafterin. Im AKREKA Gesellschaftsvertrag ist für die Stadt Aachen weder
ein Entsendungsrecht noch ein Recht zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen
enthalten.
In der
Vergangenheit wurde neben den beiden Vorstandsmitgliedern der ASEAG bzw. dem
Alleinvorstand und einem Mitarbeiter der ASEAG der Vorsitzende des
ASEAG-Aufsichtsrates gewählt.
In der
abgelaufenen Wahlperiode war folgender Vertreter der Stadt Aachen im Beirat der
AKREKA GmbH:
Dr.
Jürgen Linden Oberbürgermeister,
gewählt von der AKREKA-Gesellschafterversammlung