Entscheidungsvorlage - 0020/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der AKREKA GmbH vor, den Oberbürgermeister, als voraussichtlichem Vorsitzenden des ASEAG-Aufsichtsrates, in den Aufsichtsrat der AKREKA GmbH zu wählen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gem. Gesellschaftsvertrag der AKREKA gehören dem Beirat (als Überwachungsorgan der Geschäftsführung) mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind 2 ASEAG-Betriebsanghörige (Arbeitnehmervertreter) als beratende Mitglieder vorgesehen.

 

Die Wahl der Beiratsmitglieder obliegt gesellschaftsvertragsgemäß allein der AKREKA-Gesellschafterversammlung und somit der ASEAG, als alleiniger Gesellschafterin. Im AKREKA Gesellschaftsvertrag ist für die Stadt Aachen weder ein Entsendungsrecht noch ein Recht zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen enthalten.

 

In der Vergangenheit wurde neben den beiden Vorstandsmitgliedern der ASEAG bzw. dem Alleinvorstand und einem Mitarbeiter der ASEAG der Vorsitzende des ASEAG-Aufsichtsrates gewählt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode war folgender Vertreter der Stadt Aachen im Beirat der AKREKA GmbH:

 

Dr. Jürgen Linden            Oberbürgermeister, gewählt von der AKREKA-Gesellschafterversammlung

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